Umsetzung und Datengenerierung im Rahmen des Projektes "European '1+ Million Genomes"

Sehr << Antragsteller:in >>
Sie haben zusammen mit Minister Span das Gesetz für obige EU Initiative unterzeichnet. In einer EU Broschüre "1+MillionGenomes Roadmap 2020-2022" wird unter anderem geschrieben: Test-run the secure infrastructure and legal framework to enable cross-border sharing and analysis of genetic data and associated health datasets, anonymised as
appropriate. The datasets will come from multiple European countries, build on existing initiatives in genomics and
personalised medicine, and focus on four use cases.
Mich interessiert, wie man den Datenschutz der Betroffenen gewährleistet, und wie bestehende Institutionen, wie oben beschrieben, eingebunden werden sollen. Wenn die Gendaten anonymisiert übermittelt werden, und keine Zuordnung mehr zu Person und Krankheit gegeben ist, wie soll dann Nutzen aus dem Projekt erhoben werden? Wie sieht das datenschutzrechtlich aus, und wie sollen die Genomdaten erhoben werden? Welche Laboratorien sollen die Daten dann liefern, und wie sieht der Aufklärungsbogen für die Datenerhebung aus? Gibt es eine Widerrufsmöglichkeit für die Betroffenen Datenspender? Werden diese über die Gendatenspeicherung informiert? Was ist als Honorar bzw. Gegenleistung vorgesehen? Diese Fragen finde ich in diesem Falle besonders wichtig, zumal ja auch eine internationale Kooperation über die EU hinaus vorgesehen ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Frau Minister…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung und Datengenerierung im Rahmen des Projektes "European '1+ Million Genomes" [#212611]
Datum
13. Februar 2021 22:37
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Frau Ministerin Karliczek, Sie haben zusammen mit Minister Span das Gesetz für obige EU Initiative unterzeichnet. In einer EU Broschüre "1+MillionGenomes Roadmap 2020-2022" wird unter anderem geschrieben: Test-run the secure infrastructure and legal framework to enable cross-border sharing and analysis of genetic data and associated health datasets, anonymised as appropriate. The datasets will come from multiple European countries, build on existing initiatives in genomics and personalised medicine, and focus on four use cases. Mich interessiert, wie man den Datenschutz der Betroffenen gewährleistet, und wie bestehende Institutionen, wie oben beschrieben, eingebunden werden sollen. Wenn die Gendaten anonymisiert übermittelt werden, und keine Zuordnung mehr zu Person und Krankheit gegeben ist, wie soll dann Nutzen aus dem Projekt erhoben werden? Wie sieht das datenschutzrechtlich aus, und wie sollen die Genomdaten erhoben werden? Welche Laboratorien sollen die Daten dann liefern, und wie sieht der Aufklärungsbogen für die Datenerhebung aus? Gibt es eine Widerrufsmöglichkeit für die Betroffenen Datenspender? Werden diese über die Gendatenspeicherung informiert? Was ist als Honorar bzw. Gegenleistung vorgesehen? Diese Fragen finde ich in diesem Falle besonders wichtig, zumal ja auch eine internationale Kooperation über die EU hinaus vorgesehen ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212611/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantwortung Ihrer Fragen ist derzeit in Bearbeitung. Wir…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht Bürgeranfrage Umsetzung und Datengenerierung im Rahmen des Projektes "European '1+ Million Genomes"
Datum
17. März 2021 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantwortung Ihrer Fragen ist derzeit in Bearbeitung. Wir werden Ihnen bis Anfang April eine Antwort zusenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung und Datengenerierung im Rahmen des Pr…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht Bürgeranfrage Umsetzung und Datengenerierung im Rahmen des Projektes "European '1+ Million Genomes" [#212611]
Datum
27. März 2021 18:00
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung und Datengenerierung im Rahmen des Projektes "European '1+ Million Genomes"“ vom 13.02.2021 (#212611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212611/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anfrage zur europäischen „1+ Million Genomes Initiative“ Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail v…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage zur europäischen „1+ Million Genomes Initiative“
Datum
19. April 2021 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Februar 2021 und Ihre Fragen zur Umsetzung und Datengenerierung im Rahmen der europäischen „1+ Million Genomes Initiative“. Ich wurde gebeten Ihnen zu Antworten. Die Bundesregierung, wie auch das BMBF und weitere Ressorts, nehmen die Gesundheitsforschung sehr ernst. Daher verschreiben sie sich seit Langem einer umfassenden, auch grenzübergreifenden Förderung unterschiedlicher Vorhaben mit dem Ziel die Situation von Erkrankten zu verbessern. Vor diesem Hintergrund trat Deutschland im Januar 2020 der "1+ Million Genomes Initiative" der EU bei. Es wurde die entsprechende Deklaration unterzeichnet. Ziel der Initiative ist es, länderübergreifend einen sichereren und geregelten Zugang zu mindestens einer Million kompletter Genomsequenzen und weiterer Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Zu Ihren Fragen würde ich gerne wie untenstehend Stellung nehmen. 1. Wie wird der Datenschutz der Betroffenen gewährleistet? Die Frage der Datenspeicherung wird in den Arbeitsgruppen der Initiative aktiv diskutiert und wird dabei datenschutzrechtliche und ethische Aspekte wesentlich einbeziehen. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und –standards soll so sicherstellt werden. Die Beteiligung deutscher Expertinnen und Experten ermöglicht eine konkrete Mitgestaltung bei der Entwicklung von gemeinsamen Standards für den Datenaustausch. So sollen Informationen gemeinsam mit weiteren relevanten Informationen beispielsweise zum Erkrankungsbild datenschutzkonform zugänglich gemacht werden. 2. Wie werden bestehende Institutionen eingebunden? Durch die „1 + Million Genomes Initiative“ sollen die Daten aus regionalen, nationalen und themenspezifischen internationalen Projekten zugänglich gemacht werden – unter der strengen Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Projekt baut insbesondere auf den bereits in den Mitgliedsstaaten existierenden Strukturen und Institutionen auf. 3. Wie soll Nutzen aus dem Projekt gezogen werden? Das Genom kann wichtige Informationen für die Gesundheit enthalten. Mit dieser Initiative sollen die Erforschung von Krankheiten, die Diagnose und Therapie zum Nutzen Erkrankter gesamteuropäisch beschleunigt und verbessert werden. Erkrankte profitieren somit von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zudem wird angestrebt, die Entwicklung neuer Methoden der Prävention und auch der personalisierten Therapie und die klinische Forschung voran zu bringen. Zunächst werden insbesondere Patientinnen und Patienten mit seltenen und onkologischen Erkrankungen profitieren. Die Initiative hat zudem das Potenzial, Anhaltspunkte für die große Zahl unterschiedlicher Krankheitsverläufe im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung zu geben. 4. Wie sollen die Genomdaten erhoben werden? Um Genomdaten zu gewinnen, werden unterschiedliche Sequenzierungsverfahren angewendet. Mit diesen wird das Auslesen ausgewählter Bereiche bis hin zur Erfassung der gesamten genetischen Information einer Person ermöglicht. Im Rahmen von Forschung und Versorgung wird für Sequenzierungen von unterschiedlichen Probenmaterialien ausgegangen. Eine einheitliche Vorschrift, wie Probenmaterial gewonnen wird, gibt es bisher nicht. 5. Welche Laboratorien sollen die Daten liefern und wie sieht der Aufklärungsbogen für die Datenerhebung aus? Renommierte Expertinnen und Experten wissenschaftlicher Institutionen aus Deutschland beteiligen sich an der Ausgestaltung der Initiative. Genomdaten werden erst nach Klärung grundsätzlicher Fragen, wie dem Datenschutz, Forschenden zur Verfügung gestellt. Aufklärungsbögen würden rechtliche und ethische Gesichtspunkte berücksichtigen und mit den jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden abgestimmt werden. Darüber hinaus wird die Initiative dabei unterstützen, einen Konsens zur Implementation des in europäischen Laboren und Klinken minimal erforderlichen Datensatzes zu finden. 6. Werden Datenspender über die Gendatenspeicherung informiert? Gibt es eine Widerrufsmöglichkeit für die Betroffenen Datenspender? Bürgerinnen und Bürger sollen vorab informiert, beraten und ihre Einwilligung eingeholt werden. Die Datenspende erfolgt auf freiwilliger Basis. Derzeit unterstützt die Initiative bei der Entwicklung des ethischen und rechtlichen Rahmens für den grenzüberschreitenden Zugang zu genomischen Datensätzen unter Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen. Es wird diskutiert, wie eine Widerrufsmöglichkeit umgesetzt werden kann. Es sollen erforderliche Standards entwickelt werden. 7. Was ist als Honorar bzw. Gegenleistung vorgesehen? Das Ziel der EU ist es, mithilfe der Gesundheitsforschung die Gesundheitsversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger insgesamt zu verbessern und betroffene Personengruppen schnellstmöglich von den gewonnenen Erkenntnissen sowie neuen präventiven, diagnostischen und therapeutischen Methoden profitieren zu lassen. Dies wird beispielsweise mit der Unterstützung der „1+ Million Genomes Initiative“ umgesetzt. In dieser werden von den Expertinnen und Experten neben forschungsrelevanten auch ethische, wirtschaftliche und rechtliche Implikationen intensiv betrachtet. Mit freundlichen Grüßen