Umsetzung und Datengenerierung im Rahmen des Projektes "European '1+ Million Genomes"
Sehr << Antragsteller:in >>
Sie haben zusammen mit Minister Span das Gesetz für obige EU Initiative unterzeichnet. In einer EU Broschüre "1+MillionGenomes Roadmap 2020-2022" wird unter anderem geschrieben: Test-run the secure infrastructure and legal framework to enable cross-border sharing and analysis of genetic data and associated health datasets, anonymised as
appropriate. The datasets will come from multiple European countries, build on existing initiatives in genomics and
personalised medicine, and focus on four use cases.
Mich interessiert, wie man den Datenschutz der Betroffenen gewährleistet, und wie bestehende Institutionen, wie oben beschrieben, eingebunden werden sollen. Wenn die Gendaten anonymisiert übermittelt werden, und keine Zuordnung mehr zu Person und Krankheit gegeben ist, wie soll dann Nutzen aus dem Projekt erhoben werden? Wie sieht das datenschutzrechtlich aus, und wie sollen die Genomdaten erhoben werden? Welche Laboratorien sollen die Daten dann liefern, und wie sieht der Aufklärungsbogen für die Datenerhebung aus? Gibt es eine Widerrufsmöglichkeit für die Betroffenen Datenspender? Werden diese über die Gendatenspeicherung informiert? Was ist als Honorar bzw. Gegenleistung vorgesehen? Diese Fragen finde ich in diesem Falle besonders wichtig, zumal ja auch eine internationale Kooperation über die EU hinaus vorgesehen ist.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Februar 2021
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17. März 2021
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