Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung
wie ist die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung von Beschlüssen der Bezirksvertretung? Im konkreten Fall handelt es sich um drei Beschlüsse aus der BV9 Mülheim. Ich würde gerne mehr über den aktuellen Stand der Bearbeitung erfahren und wie und wann es umgesetzt wird.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=70589
AN/1142/2017
Beschluss:
Der Kreuzungsbereich Berliner Str./Leuchterstr./Zeisbuschweg ist neu zu planen und umzubauen, mit dem Ziel die Gefährdung von Fußgänger/innen, insbesondere auch von Schulkindern und Radfahrer/innen deutlich zu senken.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=90188
AN/1143/2019:
Richtige Bürgersteige beiderseits des Zeisbuschwegs – Mehr Sicherheit für Fußgänger*innen!
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt den Bau von Bürgersteigen beidseitig des Zeisbuschwegs zwischen Leuchterstrasse und Imbacher Weg.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=96158
Vorlage: 1989/2020
Verlagerung des nördlichen Buskaps Halltestelle "Imbacher Weg" und Platzierung eines Fußgängerüberwegs
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, das nördliche Buskap der Haltestelle „Imbacher Weg“ gemäß der von der Verwaltung vorgelegten Planung zu verlagern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. März 2021
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21. April 2021
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