Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NRW-Gerichten

eine Antwort in Bezug auch auf das Bundesministerium für Justiz.

Es geht um meine folgende Anfrage an das BMJV
Von Anfragesteller/in
Betreff Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD [#8072]
Datum 26. November 2014 09:14:32

Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste nationale Gericht in der BRD. Höhere Instanzen sind also die EU-Gerichte.

Per § 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend für alle in der BRD. Auf der Webseite des BverfG sind die Zahlen veröffentlicht, wie viele Entscheidungen bzw. "Klageschriften" das BverfG gar nicht erst einmal annimmt. Der Großteil wird also gar nicht bearbeitet.

Das BverfG trifft ja entgegen 6 EMRK i.V.m. 2 GG Absatz 1 und 20 GG Absatz 3 eher die Entscheidungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahren also außerhalb eines klassischen öffentlichen und fairen Verfahrens. Doch dazu gibt es sogar Urteile des BverfG - Verfahren haben 6 EMRK konform zu sein und ohne jedwede Willkür.

Selber hält sich das BverfG meist nicht daran.

Nun die Fragen:

1. Die Entscheidungen des BverfG sind also bindend für alle per 31 BverfGG i.V.m 20 GG Absatz 3. Entscheidungen sind ja online zu finden. Doch die darunter liegenden Gerichte also z.B. Sozialgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, egal also wer, hält sich meist an so gar nichts. Es ist denen egal. Der Polizei und Staatsanwaltschaften folgen auch nur meist dem eigenen Kopf (PiMalDaumen-Regel). Welche Schulungsmaßnahmen bekommen die darunter liegenden Instanzen inkl. Polizei über die Entscheidungen des BverfG?

2. Wie lange dauert es bis die Entscheidungen dann in ein Bundesgesetzblatt oder ähnlich übertragen und adaptiert werden, sodass das andere Beamtenpersonal außerhalb des BverfG die Entscheidungen für alle auch anwenden kann?

3. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Gesetzesquerulanten mit Wissen nachzuschulen oder vom Dienst zu suspendieren oder zu entlassen.

Die Anfrage ist auch im Rahmen des Freedom of Information Acts, Vereinte Nationen, Menschenrechte und Pressefreiheit.

Also die meisten Richter bzw. unteren Behörden benehmen sich wie Kleinkinder in der Trotzphase, die wollen ihr eigenes Ding machen fernab von Entscheidungen der EU, BverfG oder Vereinte Nationen (sieh 25 GG und 1 GG Absatz 2).

Der Verbraucherschutz bzw. die Allgemeinheit ist also in Gefahr.

Auszug-Ende

Das Bundesministerium für Justiz antwortete mir

https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungen-des-bundesverfassunsgerichts-und-umsetzung-in-der-brd/

dort ist die Antwort hochgeladen. Die Entscheidungen müssen innerhalb von drei Monaten normalerweise maximal sechs Monate in die Bundesgesetzblätter eingetragen werden. Das ist jedoch oft nicht der Fall und auch sonst, wenn Gesetze tatsächlich korrigiert worden sind, bleiben die Richter in NRW im Altertum drin, dito die Polizei und Staatsanwaltschaften.

Es wurde auch vom BverfG mal geurteilt, dass Gesetze dann rückwirkend zu korrigieren sind, das macht eigentlich auch so keiner bis maximal früher das Finanzamt.

Welche Schulungsmaßnahmen bietet das JM NRW den Richtern an und wieso werden die Entscheidungen des BverfG gebrochen und zwar regelmäßig. Bundesrecht bricht Landesrecht heißt es doch.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2014
  • Frist
    17. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wün…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NRW-Gerichten [#8167]
Datum
16. Dezember 2014 17:51
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
eine Antwort in Bezug auch auf das Bundesministerium für Justiz. Es geht um meine folgende Anfrage an das BMJV Von Anfragesteller/in Betreff Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD [#8072] Datum 26. November 2014 09:14:32 Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste nationale Gericht in der BRD. Höhere Instanzen sind also die EU-Gerichte. Per § 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend für alle in der BRD. Auf der Webseite des BverfG sind die Zahlen veröffentlicht, wie viele Entscheidungen bzw. "Klageschriften" das BverfG gar nicht erst einmal annimmt. Der Großteil wird also gar nicht bearbeitet. Das BverfG trifft ja entgegen 6 EMRK i.V.m. 2 GG Absatz 1 und 20 GG Absatz 3 eher die Entscheidungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahren also außerhalb eines klassischen öffentlichen und fairen Verfahrens. Doch dazu gibt es sogar Urteile des BverfG - Verfahren haben 6 EMRK konform zu sein und ohne jedwede Willkür. Selber hält sich das BverfG meist nicht daran. Nun die Fragen: 1. Die Entscheidungen des BverfG sind also bindend für alle per 31 BverfGG i.V.m 20 GG Absatz 3. Entscheidungen sind ja online zu finden. Doch die darunter liegenden Gerichte also z.B. Sozialgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, egal also wer, hält sich meist an so gar nichts. Es ist denen egal. Der Polizei und Staatsanwaltschaften folgen auch nur meist dem eigenen Kopf (PiMalDaumen-Regel). Welche Schulungsmaßnahmen bekommen die darunter liegenden Instanzen inkl. Polizei über die Entscheidungen des BverfG? 2. Wie lange dauert es bis die Entscheidungen dann in ein Bundesgesetzblatt oder ähnlich übertragen und adaptiert werden, sodass das andere Beamtenpersonal außerhalb des BverfG die Entscheidungen für alle auch anwenden kann? 3. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Gesetzesquerulanten mit Wissen nachzuschulen oder vom Dienst zu suspendieren oder zu entlassen. Die Anfrage ist auch im Rahmen des Freedom of Information Acts, Vereinte Nationen, Menschenrechte und Pressefreiheit. Also die meisten Richter bzw. unteren Behörden benehmen sich wie Kleinkinder in der Trotzphase, die wollen ihr eigenes Ding machen fernab von Entscheidungen der EU, BverfG oder Vereinte Nationen (sieh 25 GG und 1 GG Absatz 2). Der Verbraucherschutz bzw. die Allgemeinheit ist also in Gefahr. Auszug-Ende Das Bundesministerium für Justiz antwortete mir https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungen-des-bundesverfassunsgerichts-und-umsetzung-in-der-brd/ dort ist die Antwort hochgeladen. Die Entscheidungen müssen innerhalb von drei Monaten normalerweise maximal sechs Monate in die Bundesgesetzblätter eingetragen werden. Das ist jedoch oft nicht der Fall und auch sonst, wenn Gesetze tatsächlich korrigiert worden sind, bleiben die Richter in NRW im Altertum drin, dito die Polizei und Staatsanwaltschaften. Es wurde auch vom BverfG mal geurteilt, dass Gesetze dann rückwirkend zu korrigieren sind, das macht eigentlich auch so keiner bis maximal früher das Finanzamt. Welche Schulungsmaßnahmen bietet das JM NRW den Richtern an und wieso werden die Entscheidungen des BverfG gebrochen und zwar regelmäßig. Bundesrecht bricht Landesrecht heißt es doch. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2014 Hinweis: Diese E-Mail enthält eine Word-Datei als Anlage. Bitte senden Sie etw…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2014
Datum
14. Januar 2015 07:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Hinweis: Diese E-Mail enthält eine Word-Datei als Anlage. Bitte senden Sie etwaige Antworten ausschließlich an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2014 [#8167] Sehr geehrter Dr Reitemeier, habe ich Sie also richtig verstanden…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2014 [#8167]
Datum
14. Januar 2015 09:49
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrter Dr Reitemeier, habe ich Sie also richtig verstanden, dass es keine Dienstaufsichtsmöglichkeiten gibt, weil Richter wie völlig unabhängige private Personen geführt werden, die 97 GG als Schutz haben und betrügerisch entgegen STGB und 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 handeln dürfen, weil es weder Strafanzeigen noch Dienstaufsichtsmöglichkeiten gibt? Sie schreiben zwar, es kann überprüft werden, ob ordnungsgemäß gearbeitet worden ist, aber mir ist aufgefallen, dass Rügen eigentlich nicht beantwortet werden, es wird korrumpiert. (Richter sind unabhängig) - es wirkt dann analphabetisch und sabotierend gegen die BRD und Beihilfe zu Verbrechen, unterlassene Hilfeleistung, betrügerisch siehe STGB 263 etc pp Gibt es, oder hat das Justizministerium NRW, spezielle Formulare oder Informationen, an wen man sich als beweisbares Justizopfer wenden kann? Dann könnte ich das dementsprechend auch veröffentlichen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre weitere E-Mail vom 14. Januar 2015 Hinweis: Diese E-Mail enthält eine Word-Datei als Anlage. Bitte senden S…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre weitere E-Mail vom 14. Januar 2015
Datum
16. Januar 2015 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Hinweis: Diese E-Mail enthält eine Word-Datei als Anlage. Bitte senden Sie etwaige Antworten ausschließlich an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre weitere E-Mail vom 14. Januar 2015 [#8167] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Dr Reitemeier. …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre weitere E-Mail vom 14. Januar 2015 [#8167]
Datum
16. Januar 2015 11:27
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Dr Reitemeier. vielen Dank für Ihre schwammige Antwort. Ich werde diese dann mal auf Achtung Intelligence veröffentlichen. Denn ich weiß von einer Rede der ehemaligen Justizministerin Müller-Piepenkötter, dass die meisten Richter absolut null blassen Schimmer von Jura haben und Gesetze sind für diese was Fremdes. Sie wirken eher wie funktionelle Analphabeten im Erfindungswahn. Da meist kein Richter je eigenhändig unterschreibt, ist nichts rechtskräftig. Sie denken sich alle nur was aus. Landesrecht mag zwar konkurrierend sein, aber wir sind BRD, innerhalb der EU hat EU Gesetzesvorrang, und Menschenrechte und UN Resolutionen sind das höchste Recht. Doch das wollen Ihre Landesrichter meist psychotisch nicht wahrhaben. Sie wollen lieber mal selber großer Zampano spielen und sind doch eher wie eine Alzheimer-Bande. Es ist dann wohl doch besser Psychiater oder Polizei zu kontaktieren, anstatt einen Rechtsanwalt zu fragen. Die Düsseldorfer Mauschelbande ist ja bundesweit bekannt, auch dank Reden der ehemaligen Justizministerin. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in, Bundesbeamtin Anfragenr: 8167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage " Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NRW-Gerichten " [#8167]
Datum
16. Januar 2015 11:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8167 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht nicht beantwortet worden ist. 97 GG ist dürftig. Es ging um exakte Hinweise, was zu tun ist, damit die Antworten veröffentlicht werden kann. Was kann der Verbraucher tun, wenn der Richter falsch handelt und zwar beweisbar falsch. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in, Bundesbeamtin Anfragenr: 8167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Dr. Reitemeier hier die Story zu Frag den Staat und diesem Fragethre…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage " Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NRW-Gerichten " [#8167]
Datum
16. Januar 2015 12:10
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Dr. Reitemeier hier die Story zu Frag den Staat und diesem Fragethread. http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=394&start=1 ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in, Bundesbeamtin Achtung Intelligence Anfragenr: 8167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung bei Anfrage " Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NRW-Gerichten &qu…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage " Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NRW-Gerichten " [#8167]
Datum
16. Januar 2015 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.01.2015 wird hiermit bestätigt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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AW: AW: Vermittlung bei Anfrage " Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NRW-Gerichten…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage " Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NRW-Gerichten " [#8167]
Datum
16. Januar 2015 16:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Empfangsbestätigung. Ich habe anhand einer Email gesehen, dass eine Melanie Paderhuber etwaig die Bearbeiterin beim Justizministerium NRW war. Kritisch ist, dass laut Organigramm des Justizministerium NRW, darauf verlinkte ich auch in meinem Artikel auf Achtung Intelligence, lauter Richter tätig sind. Damit ist die Demokratie gefährdet. Es heißt doch Legislative - Exekutive - Judikative http://www.jm.nrw.de/JM/unser_haus/aufgaben_und_organisation/organigramm/organigramm_pdf.pdf (...) Referat II 4 Verfassungsrecht, Interministerieller Ausschuss f. Verfassungsfragen, Gesetzgebung der Verwaltungs- u. Finanzgerichtsbarkeit, Bereiche MP/StK, MIK, MWEIMH, MBWSV, MKULNV, MIWF, FM RiOVG Dr. Reitemeier Auszug-Ende Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in. Bundesbeamtin Journalistin Anfragenr: 8167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>