Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in NRW-Gerichten
eine Antwort in Bezug auch auf das Bundesministerium für Justiz.
Es geht um meine folgende Anfrage an das BMJV
Von Anfragesteller/in
Betreff Entscheidungen des Bundesverfassunsgerichts und Umsetzung in der BRD [#8072]
Datum 26. November 2014 09:14:32
Das Bundesverfassungsgericht gilt als das höchste nationale Gericht in der BRD. Höhere Instanzen sind also die EU-Gerichte.
Per § 31 BverfGG und 20 GG Absatz 3 sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bindend für alle in der BRD. Auf der Webseite des BverfG sind die Zahlen veröffentlicht, wie viele Entscheidungen bzw. "Klageschriften" das BverfG gar nicht erst einmal annimmt. Der Großteil wird also gar nicht bearbeitet.
Das BverfG trifft ja entgegen 6 EMRK i.V.m. 2 GG Absatz 1 und 20 GG Absatz 3 eher die Entscheidungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahren also außerhalb eines klassischen öffentlichen und fairen Verfahrens. Doch dazu gibt es sogar Urteile des BverfG - Verfahren haben 6 EMRK konform zu sein und ohne jedwede Willkür.
Selber hält sich das BverfG meist nicht daran.
Nun die Fragen:
1. Die Entscheidungen des BverfG sind also bindend für alle per 31 BverfGG i.V.m 20 GG Absatz 3. Entscheidungen sind ja online zu finden. Doch die darunter liegenden Gerichte also z.B. Sozialgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, egal also wer, hält sich meist an so gar nichts. Es ist denen egal. Der Polizei und Staatsanwaltschaften folgen auch nur meist dem eigenen Kopf (PiMalDaumen-Regel). Welche Schulungsmaßnahmen bekommen die darunter liegenden Instanzen inkl. Polizei über die Entscheidungen des BverfG?
2. Wie lange dauert es bis die Entscheidungen dann in ein Bundesgesetzblatt oder ähnlich übertragen und adaptiert werden, sodass das andere Beamtenpersonal außerhalb des BverfG die Entscheidungen für alle auch anwenden kann?
3. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Gesetzesquerulanten mit Wissen nachzuschulen oder vom Dienst zu suspendieren oder zu entlassen.
Die Anfrage ist auch im Rahmen des Freedom of Information Acts, Vereinte Nationen, Menschenrechte und Pressefreiheit.
Also die meisten Richter bzw. unteren Behörden benehmen sich wie Kleinkinder in der Trotzphase, die wollen ihr eigenes Ding machen fernab von Entscheidungen der EU, BverfG oder Vereinte Nationen (sieh 25 GG und 1 GG Absatz 2).
Der Verbraucherschutz bzw. die Allgemeinheit ist also in Gefahr.
Auszug-Ende
Das Bundesministerium für Justiz antwortete mir
dort ist die Antwort hochgeladen. Die Entscheidungen müssen innerhalb von drei Monaten normalerweise maximal sechs Monate in die Bundesgesetzblätter eingetragen werden. Das ist jedoch oft nicht der Fall und auch sonst, wenn Gesetze tatsächlich korrigiert worden sind, bleiben die Richter in NRW im Altertum drin, dito die Polizei und Staatsanwaltschaften.
Es wurde auch vom BverfG mal geurteilt, dass Gesetze dann rückwirkend zu korrigieren sind, das macht eigentlich auch so keiner bis maximal früher das Finanzamt.
Welche Schulungsmaßnahmen bietet das JM NRW den Richtern an und wieso werden die Entscheidungen des BverfG gebrochen und zwar regelmäßig. Bundesrecht bricht Landesrecht heißt es doch.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum16. Dezember 2014
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17. Januar 2015
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