Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Paul-Marien-Straße

Die Paul-Marien-Straße ist im Lärmaktionsplan von 2008 unter Kurzfristiger Handlungsbedarf aufgeführt. Außerdem wird sie im Lärmaktionsplan von 2015 im Maßnahmenbereich 15 aufgeführt.

Welche Maßnahmen zur Lärmreduktion des Straßenverkehrs wurden bisher in dieser Straße getroffen? Warum fand bisher keine Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h statt?

Nach dem 2. Lärmaktionsplan wird das Erstellen eines Gesamtkonzeptes zur Reduzierung der verkehrsbedingten Umweltbelastung in der Paul-Marien-Straße als erforderlich gesehen. Ist so ein Konzept erstellt worden? Hier mit Bitte um Veröffentlichung. Falls kein Konzept erstellt wurde, warum nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Paul-Marien-S…
An Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken Details
Von
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Betreff
Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Paul-Marien-Straße [#192513]
Datum
12. Juli 2020 17:05
An
Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Paul-Marien-Straße ist im Lärmaktionsplan von 2008 unter Kurzfristiger Handlungsbedarf aufgeführt. Außerdem wird sie im Lärmaktionsplan von 2015 im Maßnahmenbereich 15 aufgeführt. Welche Maßnahmen zur Lärmreduktion des Straßenverkehrs wurden bisher in dieser Straße getroffen? Warum fand bisher keine Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h statt? Nach dem 2. Lärmaktionsplan wird das Erstellen eines Gesamtkonzeptes zur Reduzierung der verkehrsbedingten Umweltbelastung in der Paul-Marien-Straße als erforderlich gesehen. Ist so ein Konzept erstellt worden? Hier mit Bitte um Veröffentlichung. Falls kein Konzept erstellt wurde, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192513/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der…
An Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken Details
Von
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Betreff
AW: Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Paul-Marien-Straße [#192513]
Datum
17. August 2020 12:40
An
Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Paul-Marien-Straße“ vom 12.07.2020 (#192513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192513/
Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken
Guten Tag, am 12.7.20 ist hier keine E-Mail mit Fragen eingegangen. Viele Grüße
Von
Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken
Betreff
AW: Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Paul-Marien-Straße [#192513]
Datum
17. August 2020 14:02
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, am 12.7.20 ist hier keine E-Mail mit Fragen eingegangen. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], unten befindet sich der Inhalt der E-Mail an das Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken (…
An Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Paul-Marien-Straße [#192513]
Datum
22. August 2020 00:47
An
Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], unten befindet sich der Inhalt der E-Mail an das Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken (E-Mailadresse: [geschwärzt]) vom 12.07.2020. Sie ist außerdem hier einsehbar: https://fragdenstaat.de/a/192513 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Zitierte Nachricht: " Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Paul-Marien-Straße ist im Lärmaktionsplan von 2008 unter Kurzfristiger Handlungsbedarf aufgeführt. Außerdem wird sie im Lärmaktionsplan von 2015 im Maßnahmenbereich 15 aufgeführt. Welche Maßnahmen zur Lärmreduktion des Straßenverkehrs wurden bisher in dieser Straße getroffen? Warum fand bisher keine Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h statt? Nach dem 2. Lärmaktionsplan wird das Erstellen eines Gesamtkonzeptes zur Reduzierung der verkehrsbedingten Umweltbelastung in der Paul-Marien-Straße als erforderlich gesehen. Ist so ein Konzept erstellt worden? Hier mit Bitte um Veröffentlichung. Falls kein Konzept erstellt wurde, warum nicht? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 192513 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] " Anfragenr: 192513 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der…
An Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken Details
Von
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Betreff
AW: Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Paul-Marien-Straße [#192513]
Datum
30. August 2020 16:42
An
Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Paul-Marien-Straße“ vom 12.07.2020 (#192513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192513/

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Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stand der Lärmsanierung in der Paul Marien Straße. …
Von
Amt für Klima- und Umweltschutz Saarbrücken
Betreff
AW: Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Paul-Marien-Straße [#192513]
Datum
31. August 2020 07:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stand der Lärmsanierung in der Paul Marien Straße. Vorab möchten wir uns für die verspätet Antwort entschuldigen, Sie jedoch gleichzeitig darauf hinweisen, dass uns Ihre erste Email über das Online-Forum "Frag den Staat" nicht erreicht hat. Üblicherweise gehen Bürgeranfragen bei uns postalisch (Amt für Kima- und Umweltschutz, Kohlwaagstraße 4, 66111 Saarbrücken) oder über die amtseigene Emailadresse (<<E-Mail-Adresse>>) ein. Da uns mittlerweile sehr viel Spam-Emails erreichen, die seitens unserer Firewall herausgefiltert und gelöscht werden, bitten wir Sie für zukünftige Anfragen eine der oben genannten Kontaktmöglichkeiten zu verwenden und um Mitteilung Ihrer Postanschrift um Fake-Emails ausschließen zu können. Die Landeshauptstadt Saarbrücken befindet sich seit in Kraft treten des Lärmaktionsplanes in der kontinuierlichen Umsetzung der darin aufgeführten Maßnahmen. Als eine der effektivsten und kurzfristig umsetzbaren Minderungsmaßnahmen wird von der Stadtverwaltung die Reduktion der Geschwindigkeit von Tempo 50 km/h auf Tempo 30 km/h in den stark befahrenen Straßen angesehen. Eine Geschwindigkeitsreduktion erbringt rechnerisch eine Lärmreduktion von (gerundet) 3 dB(A) und ist grundsätzlich kurzfristig und meist relativ kostengünstig umsetzbar. Eine Lärmminderung um 3 dB(A) ist für den Menschen deutlich wahrnehmbar und kann in hoch belasteten Bereichen zu einer wirksamen Entlastung beitragen. In allen Fällen, bei denen eine Geschwindigkeitsreduktion aus Lärmschutzgründen auf Hauptverkehrsstraßen vorgesehen ist, muss die Oberste Straßenverkehrsbehörde ihre Zustimmung geben. Diese Zustimmung ist an die Prüfung und die Einhaltung bestimmter rechtlichen Voraussetzungen gebunden (festgehalten in der Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007). Die beiden wesentlichsten Bedingungen sind dabei zum einen die Feststellung der Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte der Richtlinie (70 dB(A) tags oder 60 dB(A) nachts in Wohngebieten), zum anderen der Nachweis über eine Pegelreduktion von mindestens 3 dB(A) durch die Lärmminderungsmaßnahme Geschwindigkeitsreduktion. Mit einem Verkehrsaufkommen von über 20.000 Fahrzeugen am Tag gehört die Paul Marien Straße nachweislich zu einer der lautesten und verkehrsreichsten Straßen in ganz Saarbrücken. Sie ist zugleich auch Hot Spot im Luftreinhalteplan des Landes (der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) wurde im Jahr 2009 überschritten).In einem ersten Schritte wurde für die P.M. Straße der gutachterliche Nachweis erbracht, dass die oben genannten Vorgaben der Lärmschutz-Richtlinien 2007 für die Einführung von Tempo 30 erfüllt sind. Somit besteht die Möglichkeit Tempo 30 einzuführen. In dem Hot Spot der Paul-Marien Straße führt die Umsetzung der Einzelmaßnahme (Tempo 30) alleine jedoch nicht zu einer befriedigenden Entlastung der Anwohnerinnen/Anwohner, weil zu viele zusätzliche Belastungsfaktoren einwirken. Zu der bekannten Luft- und Lärmproblematik, erschweren vorhandene Knotenpunkte/ Ampelsteuerungen sowie die Querung der Saarbahn, die Umsetzung von Maßnahmen. Die Saarbahn hat innerstädtisch eine Vorrangschaltung, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Im Lärmaktionsplan war daher die Umsetzung eines umfänglichen Gesamtkonzeptes geplant, welches nicht nur den Aspekt Lärm und Luft einbezieht, sondern auch sonstige bauliche wie planerische Einflüsse berücksichtigt. Aktuell ist es der Stadtverwaltung leider nicht gelungen ein alternatives Gesamtkonzept vorzulegen, ohne dabei den Verkehr in umliegende ebenfalls stark belastete Hot Spots zu verlagern. Ein neuer Ansatz ist es nun, Tempo 30 ohne weitere zusätzliche bauliche Maßnahmen umzusetzen. Jedoch müssen auch hier flankierende Maßnahmen wie die Anpassung der umliegenden Ampelschaltungen und besonders die Querung der Saarbahn auf Verträglichkeit geprüft werden. Es genügt nicht sich nur auf die Lärmproblematik zu konzentrieren, sondern es muss gleichzeitig auch auf Luftschadstoffe geachtet werden. Deswegen ist bei der Einführung von Tempo 30 darauf zu achten, den Verkehrsfluss beizubehalten / zu verbessern, um keinen Anstieg der Luftschadstoffe zu bewirken. Die Ergebnisse des gutachterlichen Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben der Lärmschutz-Richtlinien 2007 für die Einführung von Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen, werden nun offiziell der untersten / obersten Straßenverkehrsbehörde vorgelegt, damit die Umsetzung geprüft werden kann. Aufgrund der Komplexität, vor allem durch den zusätzlichen Hot Spot der Luftreinhaltung, kann die Umsetzung von Tempo 30 jedoch noch nicht sicher zugesagt werden. Sie ist abhängig von den finanziellen Auswirkungen der flankierenden Maßnahmen sowie dem Ergebnis der Vorprüfung für die Saarbahnquerung. Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung wird als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt und kann nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel durchgeführt werden. Als weitere Lärmsanierungsmaßnahme ist das Aufbringen eines lärmmindernden Asphalts im gesamten Verlauf der Paul Marien Straße angedacht. Laut dem Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur wird der Ausbau in den nächsten Jahren erfolgen. Wir dürfen Sie an dieser Stelle auch auf eine Neuauflage der gesamtstädtischen Lärmkartierung in 2022 verweisen, die uns sicherlich sehr viele neue Erkenntnisse und Erfordernisse in Bezug auf den Hot Spot „Paul Marien Straße“ liefern wird. Mit freundlichen Grüßen,