Umsetzung VwV-StVo im Stadtgebiet Wolfburg; Berücksichtigung Rechtsgutschten Prof. Dr. jur. Dieter Müller

- Wie wird sichergestellt, dass die Fahrradwege im Stadtgebiet Wolfsburg die Anforderungen der VwV-StVo einhalten?
- In welchen zeitlichen Abständen wird die Einhaltung überprüft?
- Wie sieht das Vorgehen aus, wenn die VwV nicht eingehalten wird?
- Gibt es über die Begehungen Protokolle? Wenn ja wo sind diese einsehbar?
- Welche Begründungen sind für getroffenen Ausnahmen von der VwV angeführt?
- Wie wird sichergestellt, dass dass nicht nur die Maßgaben der VwV im Bezug auf die Beschaffenheit eingehalten wird?
- Wie wird mit dem vorliegenden Rechtsgutschten von Prof. Dr. jur. Dieter Müller und der aktuellen Rechtssprechung bezüglich des von Fahrradfahrern notwending vorzuhaltenden Freiraums umgegangen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2019
  • Frist
    18. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Viohl
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie wird sicherge…
An Stadtverwaltung Wolfsburg Details
Von
Arne Viohl
Betreff
Umsetzung VwV-StVo im Stadtgebiet Wolfburg; Berücksichtigung Rechtsgutschten Prof. Dr. jur. Dieter Müller [#62489]
Datum
19. März 2019 15:14
An
Stadtverwaltung Wolfsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie wird sichergestellt, dass die Fahrradwege im Stadtgebiet Wolfsburg die Anforderungen der VwV-StVo einhalten? - In welchen zeitlichen Abständen wird die Einhaltung überprüft? - Wie sieht das Vorgehen aus, wenn die VwV nicht eingehalten wird? - Gibt es über die Begehungen Protokolle? Wenn ja wo sind diese einsehbar? - Welche Begründungen sind für getroffenen Ausnahmen von der VwV angeführt? - Wie wird sichergestellt, dass dass nicht nur die Maßgaben der VwV im Bezug auf die Beschaffenheit eingehalten wird? - Wie wird mit dem vorliegenden Rechtsgutschten von Prof. Dr. jur. Dieter Müller und der aktuellen Rechtssprechung bezüglich des von Fahrradfahrern notwending vorzuhaltenden Freiraums umgegangen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Viohl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Viohl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Viohl
Stadtverwaltung Wolfsburg
Sehr geehrter Herr Viohl, Ihre Nachricht wurde an die Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Abteilung Strategi…
Von
Stadtverwaltung Wolfsburg
Betreff
AW: Umsetzung VwV-StVo im Stadtgebiet Wolfburg; Berücksichtigung Rechtsgutschten Prof. Dr. jur. Dieter Müller [#62489]
Datum
19. März 2019 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Viohl, Ihre Nachricht wurde an die Kolleginnen und Kollegen der zuständigen Abteilung Strategische Planung weitergeleitet. Sie erhalten von dort gegebenenfalls eine weitere Rückmeldung Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Wolfsburg
Sehr geehrter Herr Viohl, hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Empfang Ihres Schreibens. Gegenwärtig bea…
Von
Stadtverwaltung Wolfsburg
Betreff
WG: Umsetzung VwV-StVo im Stadtgebiet Wolfburg; Berücksichtigung Rechtsgutschten Prof. Dr. jur. Dieter Müller [#62489]
Datum
8. April 2019 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Viohl, hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Empfang Ihres Schreibens. Gegenwärtig bearbeiten wir verwaltungsintern Ihre Anfragen und werden uns wieder bei Ihnen melden, sobald wir die Antworten zusammengetragen haben. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Wolfsburg
Sehr geehrter Herr Viohl, bezüglich Ihrer Anfrage zum Radverkehr in der Stadt Wolfsburg kann Ihnen nun Folgende…
Von
Stadtverwaltung Wolfsburg
Betreff
AW: Umsetzung VwV-StVo im Stadtgebiet Wolfburg; Berücksichtigung Rechtsgutschten Prof. Dr. jur. Dieter Müller [#62489]
Datum
18. April 2019 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Viohl, bezüglich Ihrer Anfrage zum Radverkehr in der Stadt Wolfsburg kann Ihnen nun Folgendes mitgeteilt werden: - Wie wird sichergestellt, dass die Fahrradwege im Stadtgebiet Wolfsburg die Anforderungen der VwV-StVo einhalten? Alle Neuplanungen erfolgen maßgeblich gemäß „Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) von 2006 sowie den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) von 2010. Beides stammt von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und steht im Konsens mit der VwV-StVO. Auch Änderungen an der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur erfolgen gemäß dieser geltenden Regelwerke. Im 2016 vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossenen „Leitbild Radverkehr“ ist zudem festgehalten, dass die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen bei allen Neuplanungen als verbindliche Grundlage Verwendung finden soll. Ansonsten gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz bei der bereits existierenden Infrastruktur. - In welchen zeitlichen Abständen wird die Einhaltung überprüft? Es gibt vier Begehungsrhythmen der Straßenbegeher zur Kontrolle der Verkehrssicherheit der Verkehrsinfrastruktur (wöchentlich, monatlich, vierteljährlich und halbjährlich). Je nach Frequentierung wird eine Straße und die Seitenanlagen begangen, die Mängel festgehalten und als Auftrag an die Kolonnen der Straßenerhaltung dementsprechend weitergegeben. - Wie sieht das Vorgehen aus, wenn die VwV nicht eingehalten wird? Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsvorschriften. Im Zuge der Bauleitplanung kann es aufgrund von widerstreitenden Interessen und Vorgaben zu Abwägungsprozessen kommen, in deren Konsequenz manche Aspekte der Verwaltungsvorschrift nicht vollumfänglich eingehalten werden können. Ziel ist es jedoch immer, möglichst gerechte Lösungen zu finden. - Gibt es über die Begehungen Protokolle? Wenn ja wo sind diese einsehbar? Protokolle von den Begehungen der Straßen und Wege dienen nur der verwaltungsinternen Dokumentation und sind nicht öffentlich einsehbar. - Welche Begründungen sind für getroffenen Ausnahmen von der VwV angeführt? Die Begründungen sind fallabhängig und können nicht verallgemeinert werden. Häufig sind Nutzungskonflikte und begrenzte Flächenverfügbarkeit Gründe für Ausnahmen von der VwV. - Wie wird sichergestellt, dass dass nicht nur die Maßgaben der VwV im Bezug auf die Beschaffenheit eingehalten wird? Die VwV-StVO äußert sich zur Beschaffenheit von Rad- und Gehwegen nur im Sinne eines „zumutbaren“ Zustandes. Wie bereits dargestellt richtet sich die Stadt Wolfsburg stets nach geltendem Recht und gültigen Richtlinien und Empfehlungen. - Wie wird mit dem vorliegenden Rechtsgutschten von Prof. Dr. jur. Dieter Müller und der aktuellen Rechtssprechung bezüglich des von Fahrradfahrern notwending vorzuhaltenden Freiraums umgegangen Das im Dezember 2018 im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer erschienene Rechtsgutachten ist gegenwärtig verwaltungsintern in der Diskussion, da die Vorgaben zum Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern grundlegende Auswirkungen auf die Bemessung von Verkehrsanlagen haben. Diese Konsequenzen haben gegenwärtig noch keinen Eingang in die geltenden Planungsrichtlinien gefunden. Mit freundlichen Grüßen