Umsetzung/Einführung von IPv6

Informationen zur Umsetzung/Einführung von IPv6 im ITZBund

Hintergrund dieser Anfrage ist die globale Knappheit an IPv4-Adressen und die diesbezüglich als "Best Current Practice" von der Internet Engineering Task Force (IETF) empfohlene Umstellung auf IPv6 (vgl. [1]).
Zusätzlich wurden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Jahr 2019 zwei IFG-Anfragen ([2] und [3]) mit grundlegenden Informationen beantwortet.
Bzgl. des ITZ-Bund wurde dabei bestätigt:
> – Das ITZ-Bund führt bereits aktiv Labortest zur Vorbereitung der IPv6-Nutzung im Rahmen der IT-Konsolidierung BUND durch.

Hierzu senden Sie mir bitte Folgendes zu:
1. Entwürfe der Nachrichten, Manuskripte, Redebeiträge, Projektentwürfe, Projektpräsentationen oder Zielaufstellungen für die Umstellung von IPv4 auf IPv6
2. einen Umsetzungplan, Zeitplan, Budgetplan und Übersicht der Meilensteine bzgl. der Umstellung auf IPv6
3. die Ergebnisse der in [2] und [3] zitierten Labortest sowie Testprotokolle o.ä. vorhandene Dokumente
4. eine Kostenaufstellungen zur Umstellung auf IPv6
5. den aktuellen Stand der Umsetzung mit einer Übersicht darüber, welche Teile der IT-Infrastruktur des Bundes bereits (teilweise) kompatibel zum IP-Protokoll in der Version 6 sind, und welche noch die Version 4 benutzen; sowie der prozentuale Anteil der vom ITZ-Bund betriebenen Netzwerke, die bereits über IPv6 verfügen
5. optional weitere Informationen, die Sie zur Einordnung des aktuellen Umsetzungsstatuses und Umsetzungsplans für relevant erachten
6. Wurden seitens des ITZBunds Beratungsdienstleistungen eingekauft bzw. benutzt? Wenn ja, bitte eine Übersicht der Beratungszeiträume, beteiligten Firmen und Kosten anhängen.

Vielen Dank für Ihre Kooperation.

[1] https://tools.ietf.org/html/rfc6540
[2] https://fragdenstaat.de/anfrage/einfuhrung-von-ipv6-in-der-it-des-bundes/384744/anhang/ipv6_geschwaerzt.pdf
[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsleistungen-fur-die-ipv6-einfuhrung-1/422676/anhang/IFG1471023_geschwaerzt.pdf

Ergebnis der Anfrage

IPv6 Masterplan kostenlos erhalten. Auch in barrierefrei in https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzu….

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. April 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur U…
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung/Einführung von IPv6 [#184454]
Datum
12. April 2020 19:14
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur Umsetzung/Einführung von IPv6 im ITZBund Hintergrund dieser Anfrage ist die globale Knappheit an IPv4-Adressen und die diesbezüglich als "Best Current Practice" von der Internet Engineering Task Force (IETF) empfohlene Umstellung auf IPv6 (vgl. [1]). Zusätzlich wurden vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Jahr 2019 zwei IFG-Anfragen ([2] und [3]) mit grundlegenden Informationen beantwortet. Bzgl. des ITZ-Bund wurde dabei bestätigt: > – Das ITZ-Bund führt bereits aktiv Labortest zur Vorbereitung der IPv6-Nutzung im Rahmen der IT-Konsolidierung BUND durch. Hierzu senden Sie mir bitte Folgendes zu: 1. Entwürfe der Nachrichten, Manuskripte, Redebeiträge, Projektentwürfe, Projektpräsentationen oder Zielaufstellungen für die Umstellung von IPv4 auf IPv6 2. einen Umsetzungplan, Zeitplan, Budgetplan und Übersicht der Meilensteine bzgl. der Umstellung auf IPv6 3. die Ergebnisse der in [2] und [3] zitierten Labortest sowie Testprotokolle o.ä. vorhandene Dokumente 4. eine Kostenaufstellungen zur Umstellung auf IPv6 5. den aktuellen Stand der Umsetzung mit einer Übersicht darüber, welche Teile der IT-Infrastruktur des Bundes bereits (teilweise) kompatibel zum IP-Protokoll in der Version 6 sind, und welche noch die Version 4 benutzen; sowie der prozentuale Anteil der vom ITZ-Bund betriebenen Netzwerke, die bereits über IPv6 verfügen 5. optional weitere Informationen, die Sie zur Einordnung des aktuellen Umsetzungsstatuses und Umsetzungsplans für relevant erachten 6. Wurden seitens des ITZBunds Beratungsdienstleistungen eingekauft bzw. benutzt? Wenn ja, bitte eine Übersicht der Beratungszeiträume, beteiligten Firmen und Kosten anhängen. Vielen Dank für Ihre Kooperation. [1] https://tools.ietf.org/html/rfc6540 [2] https://fragdenstaat.de/anfrage/einfuhrung-von-ipv6-in-der-it-des-bundes/384744/anhang/ipv6_geschwaerzt.pdf [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/beratungsleistungen-fur-die-ipv6-einfuhrung-1/422676/anhang/IFG1471023_geschwaerzt.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184454
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage an den Beauftragten der Bundesregierung für Informa…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Umsetzung/Einführung von IPv6 [#184454] - (#2380)
Datum
15. April 2020 14:27
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage an den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Leider war Ihre Postanschrift nicht dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag beigefügt. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Die Postanschrift ist insbesondere erforderlich, weil absehbar ist, dass Ihre Anfrage wohl nicht im gebührenfreien Rahmen beantwortet werden kenn. Bitte nutzen Sie für Ihre Antwort die E-Mail Adresse des für die Bearbeitung von IFG-Anträgen zuständigen Referates <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Dennoch möchte ich Sie weiterhin darauf hi…
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Umsetzung/Einführung von IPv6 [#184454] - (#2380) [#184454]
Datum
15. April 2020 15:45
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei, wie gewünscht, meine Postadresse. Dennoch möchte ich Sie weiterhin darauf hinweisen, dass ich nach § 1 Abs. 2 S. 2 IFG sowie aus Gründen des Umweltschutzes den digitalen Versand via E-Mail bevorzuge. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Die Angabe einer privaten E-Mail-Adresse sollte nicht nötig sein, ich würde Sie bitten, an meine Absendeadresse hier zu antworten. Sollte es dennoch erforderlich sein, eine private E-Mail zu benutzen, so nutzen Sie bitte <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184454 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Umsetzung/Einführung von IPv6 [#184454]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Umsetzung/Einführung von IPv6 [#184454]
Datum
28. April 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
677,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir, wie in Ihrem Brief vom 28. April 2020 angekündigt, alle der …
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung/Einführung von IPv6 [#184454]
Datum
2. Mai 2020 15:45
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir, wie in Ihrem Brief vom 28. April 2020 angekündigt, alle der Anfrage entsprechenden Dokumente, wie z.B. den Entwurf des IPv6-Masterplanes für die Bundesverwaltung (Stand Nov. 2019), welche im kostenfreien Rahmen bearbeitet werden können, zu. Mein Informationsbedarf geht nicht darüber hinaus. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich bei der reduzierten Auskunft um eine einfache Auskunft. Die Entscheidung, die Informationen nicht antragsgemäß an meinen FragDenStaat.de-E-Mail-Account unter @fragdenstaat.de (oder hilfsweise @echtemail.de) zu übermitteln, ist ein Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG), der zu begründen ist (§ 39 Abs. 1 VwVfG). Da keine Begründung gegeben wurde, ist diese gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG nachzuholen. Ich möchte Sie daher höflich bitten, dies nachzuholen. Ich bitte um eine detaillierte Begründung und Nennung der gesetzlichen Grundlage, mit der Sie diese Entscheidung begründen. Weiterhin behalte ich mir eine Beschwerde bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vor, da ich eine Diskriminierung von E-Mail-Providern bei der Beantwortung von IFG-Anfragen nicht für statthaft erachte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 184454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/184454/upload/31407850c701b5ba607e4e515c2a6b0c435be1f7/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2380
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, hier: Umsetzung/Einführung von IPv6 [#184454]
Datum
5. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2380
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung/Einführung von IPv6“ bzgl. Diskriminierung von E-Mail-Providern [#184454] [#184454]
Datum
8. Mai 2020 10:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184454/auth/cea3bd758bae046d6c992604535e339b02b1b826/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Bundesinnenministerium eine persönliche E-Mail-Adresse zur Bearbeitung verlangt. Eine von mir deshalb bereitgestellte E-Mail-Adresse von dem Provider @EchteMail.de wurde nicht akzeptiert. Zitat: > Die von Ihnen übermittelte Alias-Adresse Ihrer FragDenStaat-Anfrage erfüllt die Voraussetzung für eine wirksame Übermittlung eines IFG-Bescheides leider nicht. Ich habe nach § 1 Abs. 2 S. 2 IFG sowie § 7 Abs. 3 S. 1 IFG eine elektronische Auskunft verlangt, welche ohne Angabe triftiger Gründe die dem entgegen sprechen, auf dem mir gewünschtem Weg (einer elektronischen Antwort an die gegebene E-Mail-Adresse) beantwortet werden muss. Das Bundesinnenministerium hat keinerlei derartige Gründe aufgeführt. Der Bescheid kann, meiner Meinung nach, nach § 41 VwVfG Abs. 2 S. 2 ebenfalls wirksam elektronisch übermittelt werden. Es gibt meiner Ansicht nach keine gesetzliche Grundlage einer Diskriminierung bestimmter E-Mail-Provider, wie @EchteMail.de. Wie man auf der Webseite des Providers https://www.echtemail.de/ sehen kann, ist dies ein rechtmäßiger E-Mail-Provider. Nach Nachfrage zu den Gründen hat mir die Behörde am 5. Mai 2020 mitgeteilt, dass das IFG ihrer Ansicht nach nur die „Art des Informationszugangs” frei wählbar lässt, die Behörde jedoch die konkret verwendete „Auskunftsform” überlässt. Dieser Ansicht folge ich nicht. Würde man die Ansicht der Behörde weiter führen, so könnte die Behörde bestimmte Anfragesteller/innen nach Ihrer E-Mail-Adresse oder E-Mail-Provider diskriminieren und bspw. Anfragen von @web.de oder ähnlichen Domains nicht mehr beantworten. Oder eine IFG-Anfrage von einer anderen E-Mail-Adresse aus nicht genauer dargelegten Gründen wegen einer „nicht-persönliche Mail” ablehnen, ohne die Kriterien dafür darzulegen. Ich würde eine Stellungnahme Ihrerseits dazu als hilfreich betrachten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 184454.pdf - 2020-04-28_1-ipv6antwort.pdf - 2020-05-05_1-ipv6antwort_post.pdf - 2020-05-05_1-ipv6-masterplan-fur-die-bundesverwaltung.pdf Anfragenr: 184454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/184454/upload/31407850c701b5ba607e4e515c2a6b0c435be1f7/
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, das Anfrageergebnis [Entwurf…
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz, hier: Umsetzung/Einführung von IPv6 [#184454]
Datum
8. Mai 2020 10:25
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, das Anfrageergebnis [Entwurf des IPv6-Masterplanes für die Bundesverwaltung (Stand Nov. 2019)] nochmal in digitaler Form zu übermitteln. Wie Sie selbst angemerkt haben, habe ich gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG sowie § 7 Abs. 3 S. 1 IFG habe ich eine elektronische Auskunft verlangt, welche Sie ohne Angabe triftiger Gründe die dem entgegen sprechen, postalisch beantwortet haben. Eine große PDF, wie die von Ihnen übermittelte, lässt sich als Ausdruck sehr schlecht auswerten und nicht durchsuchen. Um die Bearbeitung dieser spezifischen Anfrage nicht weiter zu verzögern, würde ich aus Kulanz zusätzlich <<E-Mail-Adresse>> als meine persönliche E-Mail-Adresse bereit stellen. Hinweis: Sie können auch den Link am Ende der Mail nutzen, um eine (große) Datei komfortabel hoch zu laden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184454
Bundesministerium des Innern und für Heimat
[per Mail] IPv6 Masterplan Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 – Az.: 13002/4#2380 S…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
[per Mail] IPv6 Masterplan
Datum
11. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 – Az.: 13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 08. Mai 2020 übersende ich Ihnen wunschgemäß die erbetenen Datei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IPv6 Masterplan [#184454] Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre A…
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IPv6 Masterplan [#184454]
Datum
11. Mai 2020 14:32
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und Zusendung des IPv6 Masterplans in der Version 1.00 als PDF mit der Mail vom 11. Mai 2020. Leider ist die Datei nicht digital durchsuchbar, da der Text in den meisten Fällen in Bilder umgewandelt wurde. Ich nehme an, hier wurde ein Konvertierungstool benutzt, welches unbeabsichtigt den Textanteil nicht beibehält. Damit ist das Dokument ebenfalls nicht barrierefrei. Sollte dem nicht entsprochen werden, wäre dies somit ein Fall für eine Beschwerde sowohl beim Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen als auch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ich bitte somit um Zusendung einer digitalen durchsuchbaren PDF, zur Not zusätzlich auch das Originaldokument in einem anderen Dokumentenformat. Bis dato halte ich meine Anfrage für nicht korrekt erfüllt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184454
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/002 II#0512 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Umsetzung/Einführung von IPv6“ bzgl. Diskriminierung von E-Mail-Providern [#184454] # 25-725/002 II#0512
Datum
11. Mai 2020 16:31
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
444,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/002 II#0512 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0512 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung/Einführung von IPv6“ bzgl. Diskriminierung von E-Mail-Providern [#184454] [#184454] # 25-725/002 II#0512
Datum
29. Mai 2020 08:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
612,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0512 Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung/Einfüh…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung/Einführung von IPv6“ bzgl. Diskriminierung von E-Mail-Providern [#184454] [#184454] # 25-725/002 II#0512 [#184454]
Datum
21. Juni 2020 00:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung/Einführung von IPv6“ vom 12.04.2020 (#184454) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Es fehlt noch immer die Zusendung einer digitalen durchsuchbaren PDF. Vgl. meine E-Mail vom 11. Mai 2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184454/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung/Einführung von IPv6“ wegen Barrierefreiheit/Anfrageform [#184454] [#184454]
Datum
4. Oktober 2020 14:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184454/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage zwar beantwortet wurde, allerdings dies zunächst nur postalisch geschah und nach erneuter Anfrage auch nur eine nicht barrierefreie PDF zugesandt bekam. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. In 25-725/002 II#0512 bearbeiteten Sie diesen Fall schon einmal in Bezug auf die Anfrage der persönlichen E-Mail-Adresse, meine jetzige Vermittlung bezieht sich jedoch nicht darauf, sondern auf eine andere Thematik. Mit Az. ZII4-13002/4#2380 sandte mir das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) per Mail am 11. Mai 2020 die digitale Version als PDF zu, nachdem es mir zuvor nur eine ausgedruckte und somit nicht maschinenlesbare Version zusandte. Leider ist diese sehr eindeutig nicht barrierefrei. Das Dokument besteht aus 53 Seiten in denen der Text mit wenigen Ausnahmen weder selektierbar noch durchsuchbar ist. Somit ist das Dokument nicht nur nicht einfach auswertbar (was für ein Dokument dieser Größe sehr nützlich wäre), sondern auch bspw. nicht mittels Screenreadern (Bildschirmvorlesungswerkzeugen) lesbar. Ich hatte mehrfach explizit um eine barrierefreie und machinenlesbare Kopie gebeten. Diese Bitte wurde seitens der Behörde ignoriert. Insbesondere vor dem Hintergrund des BGG sowie des BITV 2.0 halte ich diese Art der Antwort einer Informationsfreiheitsanfrage nicht für angemessen. Auch nach dem IFG kann ich als Antragsteller die gewünschte Art des Informationszugangs erfragen. Ich hatte explizit eine elektronische und barrierefreie Auskunft erfragt. Eine Kopie dieser Beschwerde geht ebenso an die Schlich­tungs­stel­le des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragter) nach § 16 BGG bzw. an den Behindertenbeauftragten im Allgemeinen. Sie dürfen meinen Namen ggü. dieser Behörde nennen und sich gerne fachlich zu dieser Beschwerde mit der Schlichtungsstelle und dem Behindertenbeauftragten im allgemeinen austauschen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 184454.pdf - 2020-04-28_1-ipv6antwort.pdf - 2020-05-05_1-ipv6antwort_post.pdf - 2020-05-05_1-ipv6-masterplan-fur-die-bundesverwaltung.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2020-05-11_1-de-government-ipv6-masterplan-v100-entwurf.pdf - 2020-05-11_3-44053_2020.pdf - 2020-05-29_1-25-725_002II_0512.pdf Anfragenr: 184454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184454/
<< Anfragesteller:in >>
Schlichtungsstelle BGG: „Umsetzung/Einführung von IPv6“ (Nummer 184454)
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Schlichtungsstelle BGG: „Umsetzung/Einführung von IPv6“ (Nummer 184454)
Datum
4. Oktober 2020
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Empfangsbestätigung [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag auf Einleitung eines Schlichtung…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Via
Briefpost
Betreff
Empfangsbestätigung [geschwärzt]
Datum
5. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens, der am 04.10.2020 bei der Schlichtungsstelle nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) eingegangen ist. Entsprechend der Geschäftsverteilung der Schlichtungsstelle BGG ist für Ihr Anliegen die Schlichterin [geschwärzt] zuständig. Ihr Schlichtungsantrag hat bei uns das Aktenzeichen „SchBGG-58009-17/573 M“. Die Schlichtungsstelle hat nach §16 BGG die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Öffentliche Stellen des Bundes sind u.a. Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie überregional zuständige Sozialversicherungsträger. Die Schlichterin prüft deshalb zunächst, ob ein Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) durchgeführt werden kann und wird Ihnen dann entsprechend antworten. Bei Zuständigkeit der Schlichtungsstelle holt die Schlichterin eine schriftliche Stellungnahme der öffentlichen Stelle des Bundes ein. Da den öffentlichen Stellen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine Frist von einem Monat zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt wird, bitten wir Sie hinsichtlich des Fortgangs des Verfahrens um etwas Geduld. Sollten zwischenzeitlich wichtige Änderungen eintreten, bitten wir Sie uns darüber zu informieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsf…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Umsetzung/Einführung von IPv6" bzgl. Diskriminierung von E-Mail-Providern [#184454]; Ihr Az. ZII4-13002/4#2380 # 25-725/002 II#0512
Datum
20. Oktober 2020 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#2380 Sehr geehrteAntragsteller/in der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat sich mit Schreiben vom 19. Oktober 2020 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gewandt und um Prüfung gebeten, ob Ihnen ein barrierefreies Dokument der "Umsetzung/Einführung von IPv6“ übersandt werden kann. Angefügt erhalten Sie den iPv6 Masterplan als word-Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Ihr Schlichtungsantrag Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Schlichtungsantrag. Die Schlichtungsstelle hat n…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
Ihr Schlichtungsantrag
Datum
27. Oktober 2020 00:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Schlichtungsantrag. Die Schlichtungsstelle hat nach §16 BGG die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Dennoch bedanke ich mich für die Hinweise zu der Verfahrensweise bei der Dokumentenzusendung. Wir werden diesbezüglich das Ministerium des Innern, für Bau und Heimat kontaktieren. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0512 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung/Einführung von IPv6“ wegen Barrierefreiheit/Anfrageform [#184454]
Datum
4. November 2020 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0512 Sehr geehrteAntragsteller/in nachdem mir das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mitgteilt hat, dass Ihnen die Unterlagen erneut übersandt worden seien, gehe ich von einer Erledigung Ihrer Eingabe aus. Ich habe den Vorgang daher abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen