Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert

1.) das Datenschutzkonzept der Stadt Velbert. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen.

2.) das Verarbeitungsverzeichnis ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO,

3.) die Datenschutzerklärung ihrer Behörde nach Art. 13 und 14 DSGVO,

4.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch zusätzlich als Diagramm (z. B. als UML-Use-Case oder ähnlich),

5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten (hier würde es Helfen zu erfahren, welche Arbeitsschritte anfallen)
a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 verweigert wird und lediglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird
b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird

6.) Anzahl der Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]
Datum
8. Oktober 2018 00:40
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) das Datenschutzkonzept der Stadt Velbert. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen. 2.) das Verarbeitungsverzeichnis ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO, 3.) die Datenschutzerklärung ihrer Behörde nach Art. 13 und 14 DSGVO, 4.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch zusätzlich als Diagramm (z. B. als UML-Use-Case oder ähnlich), 5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten (hier würde es Helfen zu erfahren, welche Arbeitsschritte anfallen) a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 verweigert wird und lediglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird 6.) Anzahl der Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Fehlende Empfangsbestätigung für Anfrage vom 8. Oktober 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, am 8. Oktober haben S…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Fehlende Empfangsbestätigung für Anfrage vom 8. Oktober 2018
Datum
17. Oktober 2018
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am 8. Oktober haben Sie eine Anfrage mit der Bitte um Empfangsbestätigung über die Platform FragDenStaat erhalten. Leider wurde die Anfrage bisher nicht von der Stadt Velbert bestätigt. Können Sie den Empfang der Anfrage bestätigen? URL zur Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/33939 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Velbert
WG: Frag den Staat zum Informationsfreiheitsgesetz XXXXXXXXXX hat am 17. Oktober 2018 um 15:52 geschrieben: Sehr …
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Via
Briefpost
Betreff
WG: Frag den Staat zum Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
XXXXXXXXXX hat am 17. Oktober 2018 um 15:52 geschrieben: Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist an mich weitergelietet worden und ich bestätige hiermit den Eingang des Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetzes. Da es sich um eine elektronische Anfrage ohne Angabe einer postalischen Adresse handelt, bitte ich Sie mir daher Ihre postalische Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Re: WG: Frag den Staat zum Informationsfreiheitsgesetz Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für I…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Re: WG: Frag den Staat zum Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Oktober 2018
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bezüglich meiner Postanschrift: Bitte beantworten Sie die Anfrage elektronisch an die Antwort-E-Mail-Adresse der Anfrage von FragDenStaat.de. Ich gehe davon aus, dass die Informationen schon digital vorliegen und wir das Verfahren durch elektronische Kommunikation effizienter gestalten können. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Velbert
Per E-Mail an private E-Mail-Adresse Sehr << Antragsteller:in >> eine elektronische Anfrage ohne Anga…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Via
Briefpost
Betreff
Per E-Mail an private E-Mail-Adresse
Datum
6. November 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> eine elektronische Anfrage ohne Angabe einer postalischen Anschrift kann ich nicht weiter bearbeiten, da ich ihre Antragsbefugnis gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht prüfen kann. Als Nachweis reicht eine einfache email nicht aus. Ihre Anschrift benötige ich zudem für die etwaige Erstellung eines Gebühren- bzw. Ablehnungsbescheides. Sofern Sie beabsichtigen, diese Antwort auf der Plattform fragdenstaat.de zu veröffentlichen, widerspreche ich der Veröffentlichung jedweder personenbezogener Daten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert“ [#33939] [#33939]
Datum
6. November 2018 15:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33939/auth/6c29f03b738a699d55f9d5c401d6b0d23d0e3126/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine persönliche Anschrift durch die Stadt Velbert verlangt wird, diese jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht benötigt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 33939.pdf Anfragenr: 33939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zu diesem Zeitpunkt der Bearbeitung benötigen Sie meine Anschrift also nicht. Ich …
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. November 2018
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
Sehr << Anrede >> zu diesem Zeitpunkt der Bearbeitung benötigen Sie meine Anschrift also nicht. Ich habe um Vermittlung bei der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen erbeten. Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse zur weiteren Kommunikation: <<E-Mail-Adresse>> Bitte antworten sie nicht auf diese E-Mail, sondern verwenden die oben genannte E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.11.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert“ [#33939] [#33939]
Datum
7. November 2018 16:02
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.11.2018 wird hiermit bestätigt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordn…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert“ [#33939]
Datum
9. November 2018 11:30
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert“ vom 08.10.2018 (#33939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 33939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Montag, 19. November 2018 16:25 An: '<<E-Mail-Adresse…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]“ vom 8.10.2018
Datum
19. November 2018 17:15
Status
Warte auf Antwort
Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Montag, 19. November 2018 16:25 An: '<<E-Mail-Adresse>>' Cc: '<<E-Mail-Adresse>>' Betreff: Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]“ vom 8.10.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]“ vom 8.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9702/18 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Mail vom 6.11.2018 haben Sie ihm mitgeteilt, dass Sie zur weiteren Bearbeitung seine Postanschrift zwecks Prüfung der Antragsbefugnis benötigen. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme: Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Dass es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um eine natürliche Person handelt, dürfte aufgrund des Registrierungserfordernisses bei fragdenstaat.de unzweifelhaft feststehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: •Erlass eines Gebührenbescheides •Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen •aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer personenbezogener Daten) •Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM) Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung nach dem IFG NRW gestellt. Gesetzlich sind sowohl mündliche als auch elektronische Anträge vorgesehen. Der Gesetzgeber hat demnach gezielt und gewollt zwei Antragsarten zugelassen, bei denen eine sichere Identifizierung der oder des Antragstellenden inkl. Adressdaten zunächst ausgeschlossen ist. Grundsätzlich ist die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Anträge im Übrigen auch deshalb sinnvoll und wichtig, um eventuellen negativen Folgen für die Antragstellenden vorzubeugen. Daher bitte ich Sie, erneut zu prüfen, ob Sie dem Informationszugangsantrag stattgeben können. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]“ vom 8.10.2018
Datum
12. Dezember 2018 16:06
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Ihr Antrag über fragdenstaat.de „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [#33939]“ vom 8.10.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-9702/18 ________________________________ Sehr << Antragsteller:in >> unten leite ich Ihnen die Stellungnahme der Stadt Velbert weiter. Wie Sie lesen können, ist es mir leider nicht gelungen, die Bezirksregierung davon zu überzeugen, dass auch eine elektronische Antragstellung ohne eindeutige Identifizierung des Antragstellers möglich ist. Eine weitere Entgegnung auf die Stellungnahme erachte ich jedoch für nicht sinnvoll, da in Ihrem Fall die Benennung einer zustellfähigen Adresse aufgrund der in Aussicht gestellten Gebührenforderung unumgänglich sein wird. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Velbert
Stellungnahme der Stadt Velbert gegenüber der LDI Sehr << Antragsteller:in >> wie in meiner Mail vom …
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme der Stadt Velbert gegenüber der LDI
Datum
12. Dezember 2018
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie in meiner Mail vom 06.11.2018 an den Antragsteller mitgeteilt, ist die Bekanntgabe der postalischen Anschrift auch für die etwaige Erstellung eines Gebühren- bzw. Ablehnungsbescheid erforderlich. Nach jetzigem Kenntnisstand fällt für die Beantwortung der Anfrage zumindest ein gebührenrelevanter Verwaltungsaufwand an, da eine Bearbeitung den Umfang einer einfachen Information überschreiten wird. Hinsichtlich der Möglichkeit über die Internetplattform "fragdenstaat.de" anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen, ist m. E. nicht generell davon auszugehen, dass eine Identifizierung ausgeschlossen werden soll. Insoweit bestehen bereits Bedenken, inwieweit überhaupt ein Antrag im Sinne des IFG vorliegt, da nicht bekannt ist, ob eine natürliche Person Antragsteller ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir vorab a.) die Höhe der Kosten und b.) den Grund für Kosten aufgesch…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]
Datum
2. Januar 2019 18:37
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir vorab a.) die Höhe der Kosten und b.) den Grund für Kosten aufgeschlüsselt nach den Punkten 1.) bis 6.) mitteilen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 33939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordn…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]
Datum
24. Januar 2019 12:00
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert“ vom 08.10.2018 (#33939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Am 2. Januar 2019 habe ich zudem die Höhe der Kosten angefragt. Dies ist ebenfalls schon 22 Tage her. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 33939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Velbert
Sehr << Antragsteller:in >> um Ihre Anfrage weiter zu bearbeiten, benötige ich Ihre Anschrift. (s. a.…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
AW: Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]
Datum
29. Januar 2019 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> um Ihre Anfrage weiter zu bearbeiten, benötige ich Ihre Anschrift. (s. a. meine Mail vom 06.11.2018) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> können Sie mir zunächst die Kosten nebst Begründung nennen und mitteilen, ob die an…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]
Datum
7. Mai 2019 18:49
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie mir zunächst die Kosten nebst Begründung nennen und mitteilen, ob die angeforderten Informationen überhaupt existieren? Nach den Kosten hatte ich bereits am 2. Januar 2019 gefragt. Anhand der Information über die Kosten kann ich entscheiden, ob ich an meinem Antrag festhalten will oder nicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 33939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Velbert
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich der weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage verweise ich auf mein…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
AW: Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]
Datum
29. Mai 2019 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich der weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage verweise ich auf meine Mails vom 29.01.2019 bzw. 06.11.2018. Ich kann Ihnen aber Folgendes mitteilen: Aus rechtlichen Gründen können die Informationen zu 2) und zu 4) nicht mitgeteilt werden. Aufgrund der zahlreichen Fragestellungen wird dennoch eine Gebühr von mind. 60 ,.- € zu erwarten sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich würde meine Anfrage wie folgt abändern: Die Punkte Punkte 1.) und 5.) werden ge…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]
Datum
8. Juli 2019 12:10
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde meine Anfrage wie folgt abändern: Die Punkte Punkte 1.) und 5.) werden gestrichen. Die Anfrage zu den Punkten 2.), 3.) 4.) und 6.) halte ich aufrecht. In Bezug auf Punkt 3.) mache ich auf Art. 12 Abs. 5 DSGVO aufmerksam und in Bezug auf die Punkte 2.) und 4.) auf §11 Abs. 1 IFG NRW sowie §5 Abs. 2 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 33939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Velbert
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Zu 1.) das Datensc…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
AW: Umsetzungskonzept der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Stadt Velbert [#33939]
Datum
26. Juli 2019 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Zu 1.) das Datenschutzkonzept der Stadt Velbert. Hierbei interessiert mich besonders die behörden internen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen. Die Anfrage haben Sie zurückgezogen. Zu 2.) das Verarbeitungsverzeichnis ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO, Die Auskunft kann Ihnen aus rechtlichen Gründen nicht gegeben werden. Sie erhalten einen entsprechenden Ablehnungsbescheid. Zu 3.) die Datenschutzerklärung ihrer Behörde nach Art. 13 und 14 DSGVO, Die Datenschutzerklärung finden Sie auf der Homepage der Stadt Velbert (https://www.velbert.de/datenschutz/). Zu 4.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch zusätzlich als Diagramm (z. B. als UML-Use-Case oder ähnlich), Es wird auf Punkt 2 verwiesen. Zu 5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten (hier würde es Helfen zu erfahren, welche Arbeitsschritte anfallen) a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 verweigert wird und le diglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird Die Anfrage haben Sie zurückgezogen. Zu 6.) Anzahl der Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018 Es wurden bisher drei Anträge nach Art. 15 DS-GVO gestellt. Die Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Velbert
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Betreff
Datum
26. Juli 2019
Status

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