Umsetzungsstand OZG Katalog

Unterlagen zum Umsetzungsstand der Entwicklung von Online Diensten für die im OZG-Katalog aufgeführten Verwaltungsleistungen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzungsstand OZG Katalog [#226964]
Datum
17. August 2021 22:50
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Unterlagen zum Umsetzungsstand der Entwicklung von Online Diensten für die im OZG-Katalog aufgeführten Verwaltungsleistungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226964/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfrage…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Umsetzungsstand OZG Katalog [#226964]
Datum
16. September 2021 07:43
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzungsstand OZG Katalog“ [#226964]
Datum
20. November 2021 03:38
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226964/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Senatskanzlei nicht innerhalb der gesetzlichen Frist geantwortet hat und auch die Fristverlängerung, soweit diese überhaupt zulässig ist, bereits abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226964.pdf Anfragenr: 226964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226964/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingaben wg. Informationsfreiheit (I3/3642/2021 und I3/3643/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails vom is…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingaben wg. Informationsfreiheit (I3/3642/2021 und I3/3643/2021)
Datum
29. November 2021 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails vom ist bei uns eingegangen. Ihre Eingaben haben hier die folgenden Aktenzeichen erhalten: I3/3642/2021 Umsetzungsstand OZG Katalog I3/3643/2021 Digitalisierte Verwaltungsleistungen ohne OZG Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Ballinksi, nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunft…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Umsetzungsstand OZG Katalog [#226964]
Datum
4. Juli 2022 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Ballinksi, nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorhandenen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Eine Pflicht zur Erstellung von Unterlagen, zur Darstellung von Sachverhalten oder zur Beantwortung von Fragen ist im HmbTG nicht vorgesehen. Darüber hinaus weisen wir Sie gerne darauf hin, dass Sie den aktuellen Umsetzungsstand der Entwicklung von Online-Diensten für die im OZG-Katalog aufgeführten Verwaltungsleistungen im aktuellen OZG-Dashboard finden: https://dashboard.ozg-umsetzung.de/ Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG erfordert die Ablehnung eines Antrags einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Umsetzungsstand OZG-Katalog (I3/3642/2022) Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe m…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Umsetzungsstand OZG-Katalog (I3/3642/2022)
Datum
26. August 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Eingabe vom 20.11.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Senatskanzlei am 17.8.2021 Zugang beantragt zu Unterlagen zum Umsetzungsstand der Entwicklung von Online Diensten für die im OZG-Katalog aufgeführten Verwaltungsleistungen. Darauf hätten Sie zunächst keine inhaltliche Antwort erhalten. Mit E-Mail vom 4.7.2022 hat die Senatskanzlei Ihnen einen Link zum „OZG-Dashboard“ zugeschickt, unter dem Sie den jeweils aktuellen Stand abrufen könnten. Ich gehe davon aus, dass Ihre Eingabe damit abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen