Umsiedlung der Peter-Jordan Schule auf dem Gelände der Gleisbergschule in Gonsenheim


Im Zuge der Planungen zur Verlagerung der Peter-Jordan-Schule an den Standort Gleisbergschule in Mainz-Gonsenheim ist eine mögliche Verkehrsanbindung der Neubauten über die Mainzerstraße / An der Nonnenwiese durch die Einfriedung der zur Realisierung dieser Anbindung erforderlichen Fläche seitens eines anliegenden Gewerbetreibenden sehr früh verhindert worden.
Da die Schaffung einer zusätzlichen Anfahrt zu dem Schulgelände die angespannte Verkehrssituation in der Hugo-Eckener-Straße entlasten kann und da dies nur unter Verwendung der mutmaßlich veräußerten Fläche realisierbar ist, möchte ich von Ihnen alle Informationen erhalten, die die Eigentumsverhältnisse der Fläche betreffen.
- Wer ist der jetzige Eigentümer der Fläche östlich der Gärtnerei STEIN und die die südliche Seite des Schulgeländes "Gleisbergschule" mit der „An der Nonnenwiese“ verbindet? Und wer ist der vorherige Eigentümer?
- Falls es einen Verkauf der Fläche gegeben hat: Wann wurde die Fläche an den jetzigen Eigentümer verkauft/überlassen o.ä. und aus welchem Grund?
- Hat eine Überprüfung der Nutzung dieser Fläche zur Schaffung einer Verkehrsanbindung für die geplante Peter-Jordan Schule stattgefunden? wenn Ja: mit welchen Ergebnis? wenn Nein: Warum nicht?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    29. September 2014
  • Frist
    31. Oktober 2014
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
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Betreff
Umsiedlung der Peter-Jordan Schule auf dem Gelände der Gleisbergschule in Gonsenheim [#7635]
Datum
29. September 2014 10:57
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Planungen zur Verlagerung der Peter-Jordan-Schule an den Standort Gleisbergschule in Mainz-Gonsenheim ist eine mögliche Verkehrsanbindung der Neubauten über die Mainzerstraße / An der Nonnenwiese durch die Einfriedung der zur Realisierung dieser Anbindung erforderlichen Fläche seitens eines anliegenden Gewerbetreibenden sehr früh verhindert worden. Da die Schaffung einer zusätzlichen Anfahrt zu dem Schulgelände die angespannte Verkehrssituation in der Hugo-Eckener-Straße entlasten kann und da dies nur unter Verwendung der mutmaßlich veräußerten Fläche realisierbar ist, möchte ich von Ihnen alle Informationen erhalten, die die Eigentumsverhältnisse der Fläche betreffen. - Wer ist der jetzige Eigentümer der Fläche östlich der Gärtnerei STEIN und die die südliche Seite des Schulgeländes "Gleisbergschule" mit der „An der Nonnenwiese“ verbindet? Und wer ist der vorherige Eigentümer? - Falls es einen Verkauf der Fläche gegeben hat: Wann wurde die Fläche an den jetzigen Eigentümer verkauft/überlassen o.ä. und aus welchem Grund? - Hat eine Überprüfung der Nutzung dieser Fläche zur Schaffung einer Verkehrsanbindung für die geplante Peter-Jordan Schule stattgefunden? wenn Ja: mit welchen Ergebnis? wenn Nein: Warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz
Umsiedlung Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre an das Amt für Öffentlichkeitsarbeit gerichtete Email wurde uns z…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Umsiedlung
Datum
29. September 2014 13:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre an das Amt für Öffentlichkeitsarbeit gerichtete Email wurde uns zugesandt. Wir haben diese zuständigkeitshalber weitergeleitet an das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften und das Bauamt. Von dort werden Sie entsprechende Rückmeldungen erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet. Da wir jedoch nicht die projektbe…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: WG: Umsiedlung der Peter-Jordan Schule auf dem Gelände der Gleisbergschule in Gonsenheim [#7635] Antrag nach LIFG ua.
Datum
6. Oktober 2014 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet. Da wir jedoch nicht die projektbearbeitende Stelle sind, haben wir Ihre Anfrage an das zuständige Amt für Projektentwicklung und Bauen weitergeleitet. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz
Message from "D-72139" Sehr geehrter Herr [geschwärzt], bezug nehmend auf Ihre per Email gerichtete Fra…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Message from "D-72139"
Datum
22. Oktober 2014 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], bezug nehmend auf Ihre per Email gerichtete Frage teilen wir Ihnen im Auftrag von Frau Ortsvorsteherin [geschwärzt] mit, dass es sich laut Amt für Wirtschaft- und LIegenschaften hier um vermutlich die städtischen Wegegrundstücke Gemarkung Gonsenheim, Flur 12, Nr. 13/2 und Nr. 86/16 handelt. Die Grundstücke befinden sich bereits seit vielen Jahren imEigentum der Stadt Mainz. Ein Verkauf hat nicht stattgefunden und ist auch nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]>, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt]" ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] (+[geschwärzt]) [geschwärzt]
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AW: Message from "D-72139" [#7635] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung, die…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Message from "D-72139" [#7635]
Datum
23. Oktober 2014 06:59
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung, die allerdings meine Fragen nicht umfänglich beantwortet. Bei dem Grundstück handelt es sich um die Fläche zwischen der Gärtnerei STEIN und dem Gehweg. Ist diese die Fläche, die laut Ihrer Mitteilung Eigentum der Stadt ist? Wenn Ja, Wie erklären Sie die Tatsache, dass diese Fläche von der Gärtnerei STEIN eingefriedet ist? Darüber hinaus ist meine Frage bezüglich der Prüfung einer möglichen Nutzung dieser Fläche zur Schaffung einer Verkehrsanbindung für die geplante Peter-Jordan Schule noch nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: AW: Message from "D-72139" [#7635] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Message from "D-72139" [#7635]
Datum
2. November 2014 12:38
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Umsiedlung der Peter-Jordan Schule auf dem Gelände der Gleisbergschule in Gonsenheim" vom 29.09.2014 (#7635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>