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Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr.

Informationen zu den folgenden Fragestellungen: Werden die außenstehenden Umspannmasten (ich kenne den Fachbegriff nicht) des Umspannwerks Arsterdamm/ Brenningstr. weiterhin benötigt oder werden diese in das derzeit im Bau befindliche Gebäude verlegt? Sofern ja, wir die dann entstandene Freifläche neu bebaut oder bleiben die Masten dann ohne Funktion am Platz?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Ole Schwettmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Infor…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
Ole Schwettmann
Betreff
Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr. [#125110]
Datum
6. April 2019 14:21
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den folgenden Fragestellungen: Werden die außenstehenden Umspannmasten (ich kenne den Fachbegriff nicht) des Umspannwerks Arsterdamm/ Brenningstr. weiterhin benötigt oder werden diese in das derzeit im Bau befindliche Gebäude verlegt? Sofern ja, wir die dann entstandene Freifläche neu bebaut oder bleiben die Masten dann ohne Funktion am Platz?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ole Schwettmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ole Schwettmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ole Schwettmann
Ole Schwettmann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr.“ v…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
Ole Schwettmann
Betreff
AW: Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr. [#125110]
Datum
10. Mai 2019 07:48
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr.“ vom 06.04.2019 (#125110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ole Schwettmann Anfragenr: 125110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ole Schwettmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Schwettmann, Ihre Anfrage vom 06.04.19 ist mir nicht bekannt. Um besser und schneller recherch…
Von
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Betreff
AW: Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr. [#125110]
Datum
10. Mai 2019 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schwettmann, Ihre Anfrage vom 06.04.19 ist mir nicht bekannt. Um besser und schneller recherchieren zu können, an wen Ihre Eingabe gegangen sein könnte, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese zusenden würden. Mit freundlichen Grüßen
Ole Schwettmann
Sehr geehrte<< Anrede >> das ist aber merkwürdig, weil ich eine Sendebestätigung erhalten habe. Nach …
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
Ole Schwettmann
Betreff
AW: Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr. [#125110]
Datum
10. Mai 2019 09:10
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
2019-05-10-09_08_36-umspannwerk-arsterdamm_-brenningsstr.png
9,1 KB


Sehr geehrte<< Anrede >> das ist aber merkwürdig, weil ich eine Sendebestätigung erhalten habe. Nach meiner Einschätzung gilt die Anfrage somit als zugestellt und die Behörde befindet sich in Verzug. Hier nochmal die Anfrage: Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu den folgenden Fragestellungen: Werden die außenstehenden Umspannmasten (ich kenne den Fachbegriff nicht) des Umspannwerks Arsterdamm/ Brenningstr. weiterhin benötigt oder werden diese in das derzeit im Bau befindliche Gebäude verlegt? Sofern ja, wir die dann entstandene Freifläche neu bebaut oder bleiben die Masten dann ohne Funktion am Platz? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ole Schwettmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ole Schwettmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Ole Schwettmann Anhänge: - 2019-05-10-09_08_36-umspannwerk-arsterdamm_-brenningsstr.png Anfragenr: 125110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ole Schwettmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ole Schwettmann
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr.“ v…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
Ole Schwettmann
Betreff
AW: Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr. [#125110]
Datum
16. Mai 2019 16:14
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr.“ vom 06.04.2019 (#125110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ole Schwettmann Anfragenr: 125110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ole Schwettmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Schwettmann, die Überschreitung der Beantwortungsfrist bedauere ich sehr. Zum aktuellen Zeitpu…
Von
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Betreff
AW: Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr. [#125110]
Datum
17. Mai 2019 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schwettmann, die Überschreitung der Beantwortungsfrist bedauere ich sehr. Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich Ihnen nur den folgenden Sachstand mitteilen: Die fachlich zuständigen Kollegen sind in der nächsten Woche wieder erreichbar und werden Sie über den Bearbeitungsstand Ihrer Eingabe informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Schwettmann, zu Ihrer IFG-Anfrage vom 06.04.19 bekam ich folgende Auskunft: Die von Ihnen gest…
Von
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Betreff
WG: Umspannwerk Arsterdamm/ Brenningsstr. [#125110]
Datum
22. Mai 2019 07:36
Status
Sehr geehrter Herr Schwettmann, zu Ihrer IFG-Anfrage vom 06.04.19 bekam ich folgende Auskunft: Die von Ihnen gestellten Fragen beziehen sich auf unternehmerische Entscheidungen des Grundstückseigentümers, auf die die Stadtgemeinde nur bedingt Einfluss und wenig Kenntnisse hat, sodass sie von der Stadtgemeinde nicht beantwortet werden können. Wir bitten Sie daher, sich an die Wesernetz Bremen GmbH, Theodor-Heuss-Allee 20, << Adresse entfernt >> zu wenden. Über die grundsätzliche Bebauungsmöglichkeit des angefragten Grundstücks erhalten Sie folgende Information: Die bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks wird durch den Bebauungsplan 671 geregelt. Über www.bauleitplan.bremen.de kann Einsicht in den Bebauungsplan genommen werden. Für das Grundstück liegt weiterhin eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2017 vor. Sie umfasst den Neubau eines Umspannwerkes. Mit freundlichen Grüßen