Umstellung des bisherigen elektronischen Ausleihsystems auf das EU-weit genutzte System

Sehr geehrte Damen und Herren,

könnten Sie bitte Dokumente verfügbar machen, die darlegen, aus welchen Gründen es erforderlich ist, dass alle Nutzer*innen sämtliche Medien bis zum 25.8.2020 abgeben müssen (und die Bibliothek daher Verlängerungen vonseiten der Nutzer*innen blockiert hat), obwohl die Pauschalverlängerung auf Wunsch einzelner Nutzer*innen über den 25.8.2020 hinaus, problemlos möglich ist und technische Gründe somit nicht vorliegen können.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollten wider Erwarten Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft entstehen, bitte ich Sie, mich vorab hierüber zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie bitte Dokumente verfügbar machen, die darlegen, aus welchen Gründen es e…
An Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umstellung des bisherigen elektronischen Ausleihsystems auf das EU-weit genutzte System [#195839]
Datum
24. August 2020 08:35
An
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie bitte Dokumente verfügbar machen, die darlegen, aus welchen Gründen es erforderlich ist, dass alle Nutzer*innen sämtliche Medien bis zum 25.8.2020 abgeben müssen (und die Bibliothek daher Verlängerungen vonseiten der Nutzer*innen blockiert hat), obwohl die Pauschalverlängerung auf Wunsch einzelner Nutzer*innen über den 25.8.2020 hinaus, problemlos möglich ist und technische Gründe somit nicht vorliegen können. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollten wider Erwarten Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft entstehen, bitte ich Sie, mich vorab hierüber zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195839/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Ihre Anfrage vom 24. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach § 3 Berline…
Von
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. August 2020
Datum
25. September 2020 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach § 3 Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird folgende Auskunft erteilt: Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz keine Anwendung. Die weitere Beantwortung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. In Ihrer Anfrage bitten Sie darum, dass Ihnen Dokumente verfügbar gemacht werden, die darlegen, aus welchen Gründen es erforderlich ist, dass alle Nutzer*innen sämtliche Medien bis zum 25. 8. 2020 abgeben müssen. Dazu liegen hier keine Dokumente vor. Es war nicht erforderlich, dass Nutzer*innen sämtliche Medien zum genannten Stichtag zurückgeben. Die Staatsbibliothek hatte lediglich darum gebeten, nicht dringend benötigte Medien möglichst bis zu diesem Stichtag abzugeben. Eine Verpflichtung bestand aber nicht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgenden Blogbeitrag: https://blog.sbb.berlin/neues-ausleihsystem/ Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 24. August 2020 [#195839] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich h…
An Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24. August 2020 [#195839]
Datum
11. Oktober 2020 22:36
An
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe im August keinen Screenshot der Aufforderung zur Abgabe sämtlicher Medien mit gleichzeitiger Blockierung der Online-Verlängerung angefertigt, die meiner Erinnerung nach auf den Eingangsseiten des Stabikat (oder des Benutzerkontos) angezeigt wurde, da es für mich keinen Anlass gab, daran zu zweifeln, dass ich die Aufforderung zur Rückgabe sämtlicher entliehener Medien missverstanden haben könnte. Ausnahmen, wie Sie sie benennen und denen gemäß nur die ‚nicht dringend benötigten’ Medien zurückgegeben werden sollten, waren jedenfalls nicht genannt, zumal, wie gesagt, eine Verlängerung, die über den 25. August hinausging, vom System blockiert war. Unabhängig davon, ob Nutzer*innen zur Abgabe sämtlicher oder nur nicht mehr benötigter Medien aufgefordert wurden, gab es – entgegen den damaligen Angaben auf den Internetseiten der Staatsbibliothek – im Zusammenhang mit der Umstellung des Ausleihsystems doch keine technische Notwendigkeit. Habe ich dies richtig verstanden? Im Kontext eines Telefonats mit der Leihstelle, bei dem sämtliche meiner Medien händisch verlängert wurden, kamen der/die Mitarbeiter*in in der Leihstelle und ich auch auf die von der SPK willkürlich aufgekündigte gerichtliche Mediation kurz vor ihrem erfolgreichen Abschluss Ende Juli diesen Jahres zu sprechen. Der/die Mitarbeiter*in teilte in etwa mit, dass die Mitarbeiter*innen der Leihstelle in den vergangenen Jahren zahlreiche Briefe an die Leitung der Benutzungsabteilung und die Generaldirektorin gesandt hätten, um Reformen anzustoßen. Die Vorschläge der Mitarbeiter*innen in der Leihstelle würden jedoch von der Leitung der Benutzungsabteilung und der Generaldirektorin systematisch abgeblockt werden. Der/die Mitarbeiter*in teilte auch mit, dass er/sie es nie verstanden und nicht gut geheißen hätte, dass die Mitarbeiter*innen der Leihstelle von der Leitung der Benutzungsabteilung in der Vergangenheit dazu verpflichtet worden waren, Benutzerkonten zu sperren (und Nutzer*innen damit in der Ausübung ihres Berufs zu behindern), wenn verlorene Benutzerausweise von Dritten in der Leihstelle abgegeben wurden. Der/die Mitarbeiter*in beklagte sich darüber hinaus darüber, dass die Frustrationen vonseiten der Nutzer*innen aufgrund der unzweckmäßigen, die Nutzer*innen gängelnden Regelungen in erster Linie die Mitarbeiter*innen in der Leihstelle träfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195839/