Umstellung des bisherigen elektronischen Ausleihsystems auf das EU-weit genutzte System
Sehr geehrte Damen und Herren,
könnten Sie bitte Dokumente verfügbar machen, die darlegen, aus welchen Gründen es erforderlich ist, dass alle Nutzer*innen sämtliche Medien bis zum 25.8.2020 abgeben müssen (und die Bibliothek daher Verlängerungen vonseiten der Nutzer*innen blockiert hat), obwohl die Pauschalverlängerung auf Wunsch einzelner Nutzer*innen über den 25.8.2020 hinaus, problemlos möglich ist und technische Gründe somit nicht vorliegen können.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollten wider Erwarten Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft entstehen, bitte ich Sie, mich vorab hierüber zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. August 2020
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26. September 2020
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