Umstieg von Padlet auf Taskcards des Medienzentrums Heidelberg

Auf Informationsfreiheitsanfrage teilt das Medienzentrum Heidelberg mit, dass man seit Mitte des Jahres einen Umstieg des Angebots für Schulen von Padlet auf TaskCards plane. Wörtlich heißt es weiter: „ Der LfDI und das Kultusministerium sind bei der Umstellung auf Taskcards involviert.“

Ich bitte sämtliche amtliche Informationen seitens des Ministeriums hinsichtlich des Verteilens von Padlet-Lizenzen als auch des Umstiegs auf TaskCards durch das Medienzentrum.
Insbesondere - aber in Unkenntnis der konkreten Abläufe nicht ausschließlich - bitte ich um Transparenz zur Kommunikation zwischen Medienzentrum Heidelberg und Ministerium.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Dezember 2021
  • Frist
    19. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Informatio…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Umstieg von Padlet auf Taskcards des Medienzentrums Heidelberg [#235843]
Datum
17. Dezember 2021 13:33
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Informationsfreiheitsanfrage teilt das Medienzentrum Heidelberg mit, dass man seit Mitte des Jahres einen Umstieg des Angebots für Schulen von Padlet auf TaskCards plane. Wörtlich heißt es weiter: „ Der LfDI und das Kultusministerium sind bei der Umstellung auf Taskcards involviert.“ Ich bitte sämtliche amtliche Informationen seitens des Ministeriums hinsichtlich des Verteilens von Padlet-Lizenzen als auch des Umstiegs auf TaskCards durch das Medienzentrum. Insbesondere - aber in Unkenntnis der konkreten Abläufe nicht ausschließlich - bitte ich um Transparenz zur Kommunikation zwischen Medienzentrum Heidelberg und Ministerium.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Anfrage nach LIFG "Umstieg von Padlet auf Taskcard" Ihre Nachricht vom 17.12.2021 Unser Az. KM-051…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage nach LIFG "Umstieg von Padlet auf Taskcard"
Datum
12. Januar 2022 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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Ihre Nachricht vom 17.12.2021 Unser Az. KM-0510.21./254/1 Sehr Antragsteller/in nach Auskunft des Medienzentrums Heidelberg wurde nur mit mir im Kultusministerium zu dem von Ihnen vorgebrachten Sachverhalt Kontakt aufgenommen. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass in diesem Zusammenhang keinerlei schriftliche Dokumente erstellt wurden. Die kurze Beratung bzw Abstimmung erfolgte alleine telefonisch. Mit freundlichen Grüßen