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Umtausch Führerschein auf längere Zeit in Berlin nicht möglich nach Schulung zum B 196. Kann man auch so fahren?

Anfrage an: Polizei Berlin

Ich hätte gern Informationen zu folgender Situation. Es geht um die vielen Bürger, die Anfang des Jahres wie ich, nach der Gesetzesänderung die Schulung zur Erweiterung des B196 absolviert haben und deren Anträge zum Umtausch entweder in der Verwaltung stocken oder die ab jetzt keine Anträge mehr stellen können, weil die Bürgerämter aktuell alle Termine stornieren. Das bedeutet: Trotzdem man die Bescheinigung hat, darf man eigentlich nicht fahren. Meine Frage: Was passiert, wenn man mit der Bescheinigung über die Schulung zum B 196 und dem B Führerschein mit seiner 125ccm Maschine in eine Polizei-Kontrolle gerät? Wäre das dann eine Ordnungswidrigkeit oder eine strafbare Handlung? Wäre es Fahren ohne Führerschein, obwohl man ja einen gültigen Führerschein hat? Sicher haben Sie und die anderen Behörden momentan wichtige Dinge zu entscheiden aber für die Betroffenen BürgerInnen ist es natürlich auch von Belang, wenn Sie 4-5 Monate nicht mobil sein können. Vor Mai gibt es keine Termine mehr, die bearbeitung wird dann vermutlich 2-3 Monate dauern. In meinem Fall zB bedeutet dass, das ich die bereits gekaufte und zugelassene Maschine nicht einmal vom Händler abholen darf.
Wie also ist die Rechtslage und plant die Senatsverwaltung da irgendetwas, was hilfreich sein könnte?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 23 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umtausch Führerschein auf längere Zeit in Berlin nicht möglich nach Schulung zum B 196. Kann man auch so fahren? [#182884]
Datum
18. März 2020 12:16
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gern Informationen zu folgender Situation. Es geht um die vielen Bürger, die Anfang des Jahres wie ich, nach der Gesetzesänderung die Schulung zur Erweiterung des B196 absolviert haben und deren Anträge zum Umtausch entweder in der Verwaltung stocken oder die ab jetzt keine Anträge mehr stellen können, weil die Bürgerämter aktuell alle Termine stornieren. Das bedeutet: Trotzdem man die Bescheinigung hat, darf man eigentlich nicht fahren. Meine Frage: Was passiert, wenn man mit der Bescheinigung über die Schulung zum B 196 und dem B Führerschein mit seiner 125ccm Maschine in eine Polizei-Kontrolle gerät? Wäre das dann eine Ordnungswidrigkeit oder eine strafbare Handlung? Wäre es Fahren ohne Führerschein, obwohl man ja einen gültigen Führerschein hat? Sicher haben Sie und die anderen Behörden momentan wichtige Dinge zu entscheiden aber für die Betroffenen BürgerInnen ist es natürlich auch von Belang, wenn Sie 4-5 Monate nicht mobil sein können. Vor Mai gibt es keine Termine mehr, die bearbeitung wird dann vermutlich 2-3 Monate dauern. In meinem Fall zB bedeutet dass, das ich die bereits gekaufte und zugelassene Maschine nicht einmal vom Händler abholen darf. Wie also ist die Rechtslage und plant die Senatsverwaltung da irgendetwas, was hilfreich sein könnte?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182884 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umtausch Führerschein auf längere Ze…
An Polizei Berlin Details
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Betreff
AW: Umtausch Führerschein auf längere Zeit in Berlin nicht möglich nach Schulung zum B 196. Kann man auch so fahren? [#182884]
Datum
21. April 2020 09:49
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umtausch Führerschein auf längere Zeit in Berlin nicht möglich nach Schulung zum B 196. Kann man auch so fahren?“ vom 18.03.2020 (#182884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182884

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Betreff
AW: Umtausch Führerschein auf längere Zeit in Berlin nicht möglich nach Schulung zum B 196. Kann man auch so fahren? [#182884]
Datum
10. Mai 2020 10:55
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umtausch Führerschein auf längere Zeit in Berlin nicht möglich nach Schulung zum B 196. Kann man auch so fahren?“ vom 18.03.2020 (#182884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182884
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