Umtausch Führerschein auf längere Zeit in Berlin nicht möglich nach Schulung zum B 196. Kann man auch so fahren?
Ich hätte gern Informationen zu folgender Situation. Es geht um die vielen Bürger, die Anfang des Jahres wie ich, nach der Gesetzesänderung die Schulung zur Erweiterung des B196 absolviert haben und deren Anträge zum Umtausch entweder in der Verwaltung stocken oder die ab jetzt keine Anträge mehr stellen können, weil die Bürgerämter aktuell alle Termine stornieren. Das bedeutet: Trotzdem man die Bescheinigung hat, darf man eigentlich nicht fahren. Meine Frage: Was passiert, wenn man mit der Bescheinigung über die Schulung zum B 196 und dem B Führerschein mit seiner 125ccm Maschine in eine Polizei-Kontrolle gerät? Wäre das dann eine Ordnungswidrigkeit oder eine strafbare Handlung? Wäre es Fahren ohne Führerschein, obwohl man ja einen gültigen Führerschein hat? Sicher haben Sie und die anderen Behörden momentan wichtige Dinge zu entscheiden aber für die Betroffenen BürgerInnen ist es natürlich auch von Belang, wenn Sie 4-5 Monate nicht mobil sein können. Vor Mai gibt es keine Termine mehr, die bearbeitung wird dann vermutlich 2-3 Monate dauern. In meinem Fall zB bedeutet dass, das ich die bereits gekaufte und zugelassene Maschine nicht einmal vom Händler abholen darf.
Wie also ist die Rechtslage und plant die Senatsverwaltung da irgendetwas, was hilfreich sein könnte?
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. März 2020
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21. April 2020
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