Umwandlung von Bürofläche in Wohnungen

Bitte senden sie mir die Anzahl der Umwandlungen von Bürofläche zu Wohnungen im letzten Jahr und wenn möglich auf Stadtteile auf gesplittet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Februar 2017
  • Frist
    14. März 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umwandlung von Bürofläche in Wohnungen [#20256]
Datum
8. Februar 2017 21:55
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden sie mir die Anzahl der Umwandlungen von Bürofläche zu Wohnungen im letzten Jahr und wenn möglich auf Stadtteile auf gesplittet.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Umwandlung von Bürofläche in Wohnungen [#20256]
Datum
9. Februar 2017 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail Anfrage wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Bearbeitun…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Umwandlung von Bürofläche in Wohnungen - Informationsfreiheitssatzung
Datum
21. März 2017 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail Anfrage wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur Bearbeitung zugeleitet. Sie werden innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Antwort - wie gewünscht - in elektronischer Form erhalten. Die Verzögerung bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Umwandlung von Bürofläche in Wohnen Sehr geehrtAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage nach der Anzahl der Umwandlunge…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Umwandlung von Bürofläche in Wohnen
Datum
27. März 2017 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage nach der Anzahl der Umwandlungen von Bürofläche zu Wohnungen im letzten Jahr berufen Sie sich auf die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München. Diese Satzung regelt ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises; hierauf nehmen Sie in Ihrer Anfrage auch Bezug. Beim Vollzug der Baugesetze handelt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als untere Bauaufsichtsbehörde im sogenannten übertragenen Wirkungskreis. Die Umwandlung oder besser die Nutzungsänderung von Bürofläche zu Wohnungen beurteilt sich nach dem Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, und ist damit nicht von der Informationsfreiheitssatzung umfasst. Der Anspruch würde sich im Übrigen auch nur auf solche amtlichen Informationen beziehen, die bereits vorhanden sind. Eine Datensammlung bezüglich der von Ihnen aufgeworfenen Frage liegt uns jedoch nicht vor und wäre nur durch eine aufwändige Recherche zu ermitteln. Für diese Auskunft fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen