Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Friedrichstadt (und auf ganz Eiderstedt) ist der Anteil an Ferienwohnungen und Zweitwohnungen am Gebäudebestand bereits sehr hoch. Dennoch findet weiterhin in großem Umfang eine Umwandlung von Wohnraum (Häuser und Wohnungen) in Ferienwohnungen und Zweitwohnungen statt. Dies geschieht entweder illegal - ohne Genehmigung - also auch legal - also mit Genehmigung der Bauaufsicht. Inzwischen haben aber mehrere Oberverwaltungsgerichte - unter anderem das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Urteil vom 18.05.2020 Aktenzeichen: 8 B 9/20) - entschieden, dass die Umwandlung von Ferienwohnungen als nicht störendes Gewerbe in reinen Wohngebieten, in allgemeinen Wohngebieten und selbst in Mischgebieten nicht zulässig ist, weil es sich um störendes Gewerbe handelt. Ich habe folgende Fragen an das Amt Nordsee-Treene: 1. Welche Mitarbeiter des Kreises beobachten diese Entwicklung und wer beschäftigt sich mit den Folgen dieser Entwicklung für die regionale Ökonomie und die demografische Zusammensetzung der Wohnbevölkerung? 2. Ist es richtig, dass die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen von der Bauaufsicht des Kreises derzeit in der Regel genehmigt wird? Wie oft war das in den letzten 3 Jahren der Fall? Wie viele Anträge wurden abgelehnt? 3. Wer überwacht - und wie oft - dass Zweitwohnungen tatsächlich von den Eigentümern gesetzeskonform bewohnt und genutzt werden? Wie oft werden solche Kontrollen durchgeführt? Wie viele Mitarbeiter sind damit beauftragt. 4. Wer stellt sicher, dass die Häuser, die überall in Nordfriesland verkauft werden, nicht mit Schwarzgeld gekauft werden? 5. Ist es dem Kreis bekannt, dass in Schobüll in den letzten Jahren Häuser von ausländischen Investoren gekauft wurden, die niemals vor Ort waren und dass ein Großteil der Häuser seit Jahren leer stehen? 6. Hat der Kreis Pläne mit den ihm zu Verfügung stehenden Mitteln, gegen die großflächige Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und Zweitwohnungen vorzugehen, zumal dies inzwischen zu Wohnraumnot geführt hat und diese Entwicklung dazu führt, dass die Immobilienpreise so stark ansteigen, dass die EinwohnerInnen Nordfrieslands sich mit ihrem Einkommen - das nicht so hoch ist, wie in vielen Ballungsgebieten - diese Häuser und Wohnungen nicht mehr leisten können?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Oktober 2020
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7. November 2020
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