Umweltbelastung und Kostenaufwand durch Werbematerialien

Eine Zusammenfassung der durch die Werbeaktion mit der Zielgruppe der zukünftigen Volljährigen verwendeten Papier- sowie Tintenmenge als auch zusätzlich deren Beschaffungs- und Druckkosten dieser. Außerdem wäre ich an einer Zusammenfassung der dadurch entstandenen C0² Belastung und der Verursachung anderer Schadstoffe interessiert.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
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Ruben Keutmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Zusammenfass…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Ruben Keutmann
Betreff
Umweltbelastung und Kostenaufwand durch Werbematerialien [#224489]
Datum
7. Juli 2021 19:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Zusammenfassung der durch die Werbeaktion mit der Zielgruppe der zukünftigen Volljährigen verwendeten Papier- sowie Tintenmenge als auch zusätzlich deren Beschaffungs- und Druckkosten dieser. Außerdem wäre ich an einer Zusammenfassung der dadurch entstandenen C0² Belastung und der Verursachung anderer Schadstoffe interessiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ruben Keutmann Anfragenr: 224489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224489/ Postanschrift Ruben Keutmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ruben Keutmann
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1632 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. Juni …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Umweltbelastung und Kostenaufwand durch Werbematerialien [#224489]
Datum
12. Juli 2021 17:22
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1632 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. Juni 2021 (s.u.) Seht geehrter Herr Keutmann, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 7. Juni 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1632 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1632 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. Juli …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Umweltbelastung und Kostenaufwand durch Werbematerialien [#224489]
Datum
16. Juli 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1632 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. Juli 2021 Sehr geehrter Herr Keutmann, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 7. Juli 2021 (Bezug), um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Leider wird die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Aktuell sind viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesministeriums der Verteidigung urlaubsbedingt abwesend. Desweiteren verläuft die Aufgabenerledigung aufgrund der anhaltenden Corona-Krise weiterhin nicht im "Normalbetrieb". Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die eingegangenen Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und bitten bezüglich etwaiger Verzögerungen bereits jetzt um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1632 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. Juli 2021 S…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG Antrag; hier: Umweltbelastung und Kostenaufwand durch Werbematerialien [#224489]
Datum
25. August 2021 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1632 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. Juli 2021 Sehr geehrter Herr Keutmann, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 7. Juli 2021 (Bezug), in dem Sie um Informationen zur Werbeaktion mit der Zielgruppe der zukünftigen Volljährigen baten. Bei der durch Sie angesprochenen Aktion handelt es sich um die Anschreibeaktion auf Basis des §58c Soldatengesetz. Zu den durch Sie erfragten Informationen zu: 1. der hierbei angefallenen Papier- und Tintenmenge, 2. der entstandenen Beschaffungs- und Druckkosten sowie 3. der dadurch entstandenen CO2- Emissionen und sonstigen Schadstoffe kann ich Ihnen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: zu 1: Anlässlich der letzten Übersendung von Informationsmaterial wurden 660.000 Postkarten der Größe DIN A6 in der Qualität 170g/m² gedruckt. Über die dabei verbrauchte Tintenmenge liegen keine amtlichen Informationen vor. zu 2: Für den Druck der o.a. Postkarten wurden 12.321,91€ verausgabt. zu 3: Antragsgegenständliche amtliche Informationen über die verursachten CO2 - Emissionen sowie der Verursachung sonstiger Schadstoffe liegen nicht vor. Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung behilflich sind. Mit freundlichen Grüßen