Umweltbericht August-Jung-Weg

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Vereinbarung mit dem Sachverständigenbüro Ökoplan Kordges, Hattingen, dass der Umweltbericht zum Bebauungsplan 1223 "August-Jung-Weg/östl. Hosfelds Katernberg" ergänzt werden darf.

Bitte senden Sie mir ebenfalls die Zustimmung zu, dass diese Ergänzungen ohne sichtbare Kenntlichmachung der betroffenen Passagen geschehen darf, so dass beliebige Änderungen (hier: Ergänzungen) durchgeführt werden dürfen, die dann so erscheinen, als ob diese vom sachverständigen Unterzeichner selbst kommen.

Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, auf welcher Grundlage dann nicht dokumentierte Streichungen (somit keine Ergänzungen) durchgeführt wurden.

Ich beziehe mich mit dieser Anfrage auf die am Dienstag, 28.3.2023, vor Bekanntmachung des gegenständlichen Bebauungsplans an Sie übermittelte Information, dass diese Unregelmäßigkeit in dieser Bebauungsplan-Satzungsunterlage (nunmehr durch Bekanntmachung vom 29.3.2023 integraler Gesetzes-Bestandteil einer kommunalen Satzung geworden) enthalten ist. Ferner beziehe ich mich in dieser Anfrage auf die in der Westdeutschen Zeitung am 31.03.2023 veröffentlichte Information durch Zitat von Herrn Walter, dass es eine Vereinbarung mit dem Planungsbüro geben solle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
André Denis Helsper (IG August-Jung-Weg)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ve…
An Stadt Wuppertal Details
Von
André Denis Helsper (IG August-Jung-Weg)
Betreff
Umweltbericht August-Jung-Weg [#274537]
Datum
1. April 2023 14:30
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vereinbarung mit dem Sachverständigenbüro Ökoplan Kordges, Hattingen, dass der Umweltbericht zum Bebauungsplan 1223 "August-Jung-Weg/östl. Hosfelds Katernberg" ergänzt werden darf. Bitte senden Sie mir ebenfalls die Zustimmung zu, dass diese Ergänzungen ohne sichtbare Kenntlichmachung der betroffenen Passagen geschehen darf, so dass beliebige Änderungen (hier: Ergänzungen) durchgeführt werden dürfen, die dann so erscheinen, als ob diese vom sachverständigen Unterzeichner selbst kommen. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, auf welcher Grundlage dann nicht dokumentierte Streichungen (somit keine Ergänzungen) durchgeführt wurden. Ich beziehe mich mit dieser Anfrage auf die am Dienstag, 28.3.2023, vor Bekanntmachung des gegenständlichen Bebauungsplans an Sie übermittelte Information, dass diese Unregelmäßigkeit in dieser Bebauungsplan-Satzungsunterlage (nunmehr durch Bekanntmachung vom 29.3.2023 integraler Gesetzes-Bestandteil einer kommunalen Satzung geworden) enthalten ist. Ferner beziehe ich mich in dieser Anfrage auf die in der Westdeutschen Zeitung am 31.03.2023 veröffentlichte Information durch Zitat von Herrn Walter, dass es eine Vereinbarung mit dem Planungsbüro geben solle.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen André Denis Helsper Anfragenr: 274537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274537/ Postanschrift André Denis Helsper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen André Denis Helsper (IG August-Jung-Weg)
Stadt Wuppertal
Hallo Herr Walter, zuständigkeitshalber übersende ich die Anfrage an sie zur Beantwortung. Gruß
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Umweltbericht August-Jung-Weg [#274537]
Datum
4. April 2023 08:39
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,9 KB


Hallo Herr Walter, zuständigkeitshalber übersende ich die Anfrage an sie zur Beantwortung. Gruß
André Denis Helsper (IG August-Jung-Weg)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltbericht August-Jung-Weg“ vom 01.04.2023 (#274537) wurde von …
An Stadt Wuppertal Details
Von
André Denis Helsper (IG August-Jung-Weg)
Betreff
AW: WG: Umweltbericht August-Jung-Weg [#274537]
Datum
5. Mai 2023 08:15
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltbericht August-Jung-Weg“ vom 01.04.2023 (#274537) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen André Denis Helsper

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Helsper, zu Ihrer Anfrage nach IFG kann ich Ihnen in diesem Fall nun folgendes mitteilen: Im …
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
AW: WG: Umweltbericht August-Jung-Weg [#274537]
Datum
9. Mai 2023 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Helsper, zu Ihrer Anfrage nach IFG kann ich Ihnen in diesem Fall nun folgendes mitteilen: Im Bebauungsplanverfahren muss gem. § 2 Abs. 4 BauGB ein Umweltbericht erstellt werden. Für das Bebauungsplanverfahren 1223 hat der Projektträger (Arealcon) das Büro Ökoplan beauftragt. Dieser Umweltbericht ist in dem regulären Verfahren öffentlich ausgelegt worden und war Teil des Satzungsbeschlusses. Für das ergänzende Verfahren ist der Umweltbericht seitens der Stadtverwaltung überarbeitet worden. Dies ist mit dem Verfasser des ursprünglichen Umweltberichtes so abgesprochen worden. Der Projektträger als Auftraggeber war ebenfalls einverstanden. Die Vereinbarung mit dem Sachverständigenbüro Ökoplan Kordges, Hattingen, dass der Umweltbericht zum Bebauungsplan 1223 -August-Jung-Weg/östl. Hosfelds Katernberg - ergänzt werden darf ist mündlich in einem Telefonat mit dem Verfasser getroffen worden. In der Vorbemerkung zum Umweltbericht ist diese Vorgehensweise erläutert worden; die Ergänzungen sind in der Fassung zur Offenlage kursiv kenntlich gemacht. In dem Umweltbericht zum Satzungsbeschluss sind Erkenntnisse, die seit der Offenlage gewonnen worden sind, eingearbeitet bzw. textlich angepasst worden. Hierfür ist jedoch keine neue Offenlage erforderlich (eine erneute Offenlage ist nur erforderlich, wenn sich der Bebauungsplan-Entwurf geändert hat, vgl. § 4a Abs. 3 BauGB). Insgesamt wurde also nicht gegen Verfahrensvorschriften des BauGB verstoßen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen