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Umwelteinfluss von Bio Milchprodukten

Anfrage an: Umweltbundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie viele CO2 Äquivalente werden bei der Produktion von Biomilch und anderen Bio-Milchprodukten wie Käse, Joghurt und Butter (Demeter Standard) ausgestoßen im Vergleich zu konventionellen Produkten? Wie hoch ist der Anteil des CO2, welches durch Humusbildung bei der Biomilchmaltung gebunden wird?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: Wie vi…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umwelteinfluss von Bio Milchprodukten [#202004]
Datum
30. Oktober 2020 00:14
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: Wie viele CO2 Äquivalente werden bei der Produktion von Biomilch und anderen Bio-Milchprodukten wie Käse, Joghurt und Butter (Demeter Standard) ausgestoßen im Vergleich zu konventionellen Produkten? Wie hoch ist der Anteil des CO2, welches durch Humusbildung bei der Biomilchmaltung gebunden wird? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202004/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "Um…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Umwelteinfluss von Bio Milchprodukten [#202004]
Datum
4. November 2020 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "Umwelteinfluss von Biomilch und anderen Biomilch-Produkten", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in über das Internetportal "fragdenstaat.de" baten Sie um Beantwortung der Fr…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: IFG-Antrag Umwelteinfluss von Bio Milchprodukten [#202004]
Datum
6. November 2020 11:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in über das Internetportal "fragdenstaat.de" baten Sie um Beantwortung der Fragen, wie viele CO2 Äquivalente bei der Produktion von Biomilch und anderen Bio-Milchprodukten wie Käse, Joghurt und Butter (Demeter Standard) im Vergleich zu konventionellen Produkten ausgestoßen werden und wie hoch der Anteil des CO2 ist, welches durch Humusbildung bei der Biomilchhaltung gebunden wird. Nach Prüfung Ihres Antrages haben wir festgestellt, dass uns keine Daten zu den von Ihnen angefragten Informationen vorliegen. Möglicherweise liegen diese Daten beim Thünen-Institut für Agrarklimaforschung in Braunschweig vor und können zum Beispiel über diesen Kontakt: <<E-Mail-Adresse>> nachgefragt werden. Sollten Sie in dieser Angelegenheit einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitten wir höflich um Mitteilung, dann reichen wir Ihnen diesen nach. Mit freundlichem Gruß