Umweltfreundliche Feuerwehrflächen

Das Artensterben ist aktuell gravierend! Bspw. ist die Masse an Fluginsekten in den letzten 30 Jahren um etwa 80% gesunken.
Dagegen helfen Wildblumenwiesen, in denen eine hohe Artenvielfalt herrschen kann. Doch wo ist dafür Platz?
Möglich wäre es auf Feuerwehrzufahrten, die ja eh freigehalten werden müssen. Doch als Quasi-Standard hat sich dort Schotter und englischer Rasen etabliert. Ist dies berechtigt?
Ihre Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr vom 25. März 2002 schreibt eine lichte Breite von mindestens 3m vor. Doch was ist licht? Sind es auch Blumen, Kräuter und Stauden, die augenscheinlich überfahren werden können?
Bitte senden Sie mir Ihre Definitionen und Entscheidungen zur Klärung dieser Fragen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltfreundliche Feuerwehrflächen [#202213]
Datum
31. Oktober 2020 19:55
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Artensterben ist aktuell gravierend! Bspw. ist die Masse an Fluginsekten in den letzten 30 Jahren um etwa 80% gesunken. Dagegen helfen Wildblumenwiesen, in denen eine hohe Artenvielfalt herrschen kann. Doch wo ist dafür Platz? Möglich wäre es auf Feuerwehrzufahrten, die ja eh freigehalten werden müssen. Doch als Quasi-Standard hat sich dort Schotter und englischer Rasen etabliert. Ist dies berechtigt? Ihre Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr vom 25. März 2002 schreibt eine lichte Breite von mindestens 3m vor. Doch was ist licht? Sind es auch Blumen, Kräuter und Stauden, die augenscheinlich überfahren werden können? Bitte senden Sie mir Ihre Definitionen und Entscheidungen zur Klärung dieser Fragen zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202213/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr geehrteAntragsteller/in der Staat-antwortet-auf-die-Frage: Was ist licht? Sind es auch Blumen, Kräuter und S…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
AW: Umweltfreundliche Feuerwehrflächen [#202213]
Datum
2. November 2020 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Staat-antwortet-auf-die-Frage: Was ist licht? Sind es auch Blumen, Kräuter und Stauden, die augenscheinlich überfahren werden können? Ja, solange das Raummaß zwischen den Begrenzungen der Fahrbahn (die sog. lichte Breite) ausreicht und die Blumen und Gewächse die Befahrbarkeit nicht beeinträchtigen. Die Antwort ist nicht gebührenpflichtig. Nach § 6 Absatz 4 AIG kann Ihr Antrag auch abgelehnt werden. Durch Ihre Eingabe sind Ihre Daten in unserem System gelandet. Die Datenschutzinformation ist angefügt. Mit freundlichen Grüßen