Umweltinformationen Rather See

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Alle Berichte, Untersuchungen und Gutachten zum Vorfall der am 03.03.2021 in den Rather See hinein gestürzten Kettenraupe. Dazu insbesondere das Gutachten zur Bergung der Kettenraupe und der Schriftverkehr mit der Feuerwehr, dem Grundstückseigentümer (bzw. dem Verwalter) und dem Bauunternehmen.

2) Auszüge aus dem Betriebstagebuch des Betriebsbeauftragten, die Aufschluss über den Vorfall mit der abgerutschten Kettenraupe geben. Falls im Betriebstagebuch kein Vorfall eingetragen wurde, bitte ich um die Aufzeichnungen aus dem Zeitraum vom 03. bis 19.03.2021.

3) In der Plangenehmigung wird unter den Anzeigepflichten des Vorhabenträgers auch die Meldung von Betriebsstörungen genannt. Ich wüsste gerne: ob, wann, von wem, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Betriebsstörung angezeigt wurde.

4) Die Dokumentation des Betriebsbeauftragten, aus der hervorgeht, an welchem Datum die Hecken rund um den See und insbesondere die Hecken am Rather Kirchweg geschnitten wurden.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Firmennamen, Messungen, Berechnungen und Literaturangaben KEINE personenbezogenen Daten darstellen und daher keiner Schwärzung bedürfen. Dementsprechend bitte ich Sie dringend davon abzusehen, solche Schwärzungen vorzunehmen und mir den dadurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Nach ein paar Versuchen der Unteren Naturschutzbehörde Köln, meine UIG-Anfrage zu behindern (Vorgang nicht abgeschlossen, hohe Gebühren) und der Einbeziehung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, konnte ich die Herausgabe der angeforderten Informationen bewirken. Um die Gebühren zu umgehen, hatte ich auf Anraten der Landesbeauftragten um die Einsichtnahme in die Dokumente vor Ort gebeten. Dazu kam es dann jedoch nicht: die Dokumente wurden der von mir mit der Einsichtnahme betrauten Person am Eingang des Stadthauses gegen Unterschrift ausgehändigt.

Der Verlauf dieser Anfrage bestätigt mir einmal mehr, dass die meisten der von der Stadtverwaltung Köln angeführten Gründe, eine Anfrage nicht bearbeiten zu können, oder nur gegen hohe Gebühren, vorgeschoben sind und sich Hartnäckigkeit durchaus auszahlt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
27. März 2021 01:23
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Alle Berichte, Untersuchungen und Gutachten zum Vorfall der am 03.03.2021 in den Rather See hinein gestürzten Kettenraupe. Dazu insbesondere das Gutachten zur Bergung der Kettenraupe und der Schriftverkehr mit der Feuerwehr, dem Grundstückseigentümer (bzw. dem Verwalter) und dem Bauunternehmen. 2) Auszüge aus dem Betriebstagebuch des Betriebsbeauftragten, die Aufschluss über den Vorfall mit der abgerutschten Kettenraupe geben. Falls im Betriebstagebuch kein Vorfall eingetragen wurde, bitte ich um die Aufzeichnungen aus dem Zeitraum vom 03. bis 19.03.2021. 3) In der Plangenehmigung wird unter den Anzeigepflichten des Vorhabenträgers auch die Meldung von Betriebsstörungen genannt. Ich wüsste gerne: ob, wann, von wem, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Betriebsstörung angezeigt wurde. 4) Die Dokumentation des Betriebsbeauftragten, aus der hervorgeht, an welchem Datum die Hecken rund um den See und insbesondere die Hecken am Rather Kirchweg geschnitten wurden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Firmennamen, Messungen, Berechnungen und Literaturangaben KEINE personenbezogenen Daten darstellen und daher keiner Schwärzung bedürfen. Dementsprechend bitte ich Sie dringend davon abzusehen, solche Schwärzungen vorzunehmen und mir den dadurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky Anfragenr: 216754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216754/ Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, Ihr unten angeführter Antrag ist in der Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtsc…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Umweltinformationen Rather See [#216754]; hier: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
29. März 2021 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, Ihr unten angeführter Antrag ist in der Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde eingegangen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird [geschwärzt] E-Mail [geschwärzt]<[geschwärzt]> übernehmen. Urlaubsbedingt wird [geschwärzt] ab dem 06.04.2021 mit der Bearbeitung beginnen. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] Umwelt- und Verbraucherschutzamt Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrer E-Mail vom 27.03.2021 baten Sie um Auskunft nach dem Umweltinformationsgese…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
9. April 2021 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrer E-Mail vom 27.03.2021 baten Sie um Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW). Zur Zeit ist der Vorgang, der die Rutschung des Raupenfahrzeugs betrifft (Ihre Frage 1-3) noch nicht abgeschlossen. Ebenso wird das Schneiden der Hecken am Rather Kirchweg (Ihre Frage 4) aktuell noch bei der Stadt Köln aufgearbeitet. Ich kann Ihnen daher gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 des UIG aufgrund der noch nicht abgeschlossenen und nicht vollständigen Schriftstücke und Daten zur Zeit keine Auskunft zu Ihren Fragen geben. Sollten Sie in Zukunft weiterhin Interesse an einer Auskunft haben, können Sie Ihre Fragen gerne noch einmal stellen, sobald der Vorgang abgeschlossen ist. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrt [geschwärzt], da ich nicht weiß, ob der Vorgang mittlerweile abgeschlossen ist, stelle ich den Antrag…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
27. April 2021 10:40
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt [geschwärzt], da ich nicht weiß, ob der Vorgang mittlerweile abgeschlossen ist, stelle ich den Antrag erneut. Außerdem weise ich darauf hin, dass § 8 Abs. 2 (UIG) auch besagt, dass mein Antrag nicht abgelehnt werden darf, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Da meines Wissens nach: 1) eine Vielzahl von Bürger*innen Ihre Behörde zu dem Thema kontaktiert hat, 2) es zu dem Vorfall einen Artikel im Kölner Stadtanzeiger gab, 3) ein Antrag für die Bezirksvertretung Köln (AN/0859/2021) zur Aufklärung der Verstöße vorliegt, betrachte ich ein überwiegendes öffentliches Interesse als gegeben. Gerne dürfen Sie mir auch erst einmal die Informationen zugänglich machen, die Ihnen bereits vorliegen. Hier der ursprüngliche Antragstext:
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, Sie baten in Ihrer E-Mail vom 27.04.2021 erneut um Auskunft nach dem Umweltinformat…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
6. Mai 2021 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, Sie baten in Ihrer E-Mail vom 27.04.2021 erneut um Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW). Der Vorgang ist noch in Bearbeitung. Daher kann ich Ihnen gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 des UIG aufgrund der noch nicht abgeschlossenen und nicht vollständigen Schriftstücke und Daten zur Zeit keine Auskunft zu Ihren Fragen geben. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Hallo << Anrede >> bitte senden Sie mir in diesem Fall doch schon einmal die bereits abgeschlossenen …
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
6. Mai 2021 15:47
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> bitte senden Sie mir in diesem Fall doch schon einmal die bereits abgeschlossenen Schriftstücke zu. Soweit ich das verstehe, bezieht sich § 8 Abs. 2 Nr. 4 (UIG) nicht auf den Vorgang an sich sondern auf einzelne Schriftstücke. Ich gehe davon aus, dass die von mir angeforderten Gutachten sowie die in der Vergangenheit liegenden Einträge aus dem Betriebstagebuch bereits vorliegen müssten. Ich weise darauf hin, dass ich in einem ähnlichen Fall bereits eine Klage gegen das Stadtplanungsamt gewonnen habe. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 216754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216754/
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 10.05.21 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dr…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Automatische Antwort: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
6. Mai 2021 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 10.05.21 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt]! [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt]
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Hallo << Anrede >> ich stelle die Anfrage erneut.
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
26. Mai 2021 09:29
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> ich stelle die Anfrage erneut.
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Hallo << Anrede >> ein Monat ist seit Ihrer letzten Ablehnung meines UIG-Antrags vergangen. Sie lehnt…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
6. Juni 2021 13:20
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> ein Monat ist seit Ihrer letzten Ablehnung meines UIG-Antrags vergangen. Sie lehnten diesen mit Verweis auf § 8 Abs. 2 Nr. 4 (UIG) ab, der sich lediglich auf "Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten" bezieht und nicht etwa auf noch nicht abgeschlossene Vorgänge, wie in Ihrer Begründung angeführt. Ich möchte den Antrag erneut stellen und bitte darum, mir alle abgeschlossenen Dokumente, wie z.B. das Gutachten zur Bergung der in den Rather See gestürzten Kettenraupe, bereits zur Verfügung zu stellen, auch wenn andere beantragte Dokumente eventuell noch nicht fertiggestellt sein sollten. Sollten Sie meinen Antrag erneut mit der Fehlinterpretation von § 8 Abs. 2 Nr. 4 (UIG) ablehnen, werde ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW um Vermittlung ersuchen und behalte mir zudem rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 216754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216754/
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 07.06.21 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dr…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Automatische Antwort: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
6. Juni 2021 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 07.06.21 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, Sie hatte eine Anfrage nach UIG NRW gestellt und baten um folgende Informationen: …
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
16. Juni 2021 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, Sie hatte eine Anfrage nach UIG NRW gestellt und baten um folgende Informationen: 1) Alle Berichte, Untersuchungen und Gutachten zum Vorfall der am 03.03.2021 in den Rather See hinein gestürzten Kettenraupe. Dazu insbesondere das Gutachten zur Bergung der Kettenraupe und der Schriftverkehr mit der Feuerwehr, dem Grundstückseigentümer (bzw. dem Verwalter) und dem Bauunternehmen. 2) Auszüge aus dem Betriebstagebuch des Betriebsbeauftragten, die Aufschluss über den Vorfall mit der abgerutschten Kettenraupe geben. Falls im Betriebstagebuch kein Vorfall eingetragen wurde, bitte ich um die Aufzeichnungen aus dem Zeitraum vom 03. bis 19.03.2021. 3) In der Plangenehmigung wird unter den Anzeigepflichten des Vorhabenträgers auch die Meldung von Betriebsstörungen genannt. Ich wüsste gerne: ob, wann, von wem, in welcher Form und mit welchem Inhalt die Betriebsstörung angezeigt wurde. 4) Die Dokumentation des Betriebsbeauftragten, aus der hervorgeht, an welchem Datum die Hecken rund um den See und insbesondere die Hecken am Rather Kirchweg geschnitten wurden. Nach § 5 UIG NRW in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung NRW werden für diese Auskünfte eine Gebühr erhoben, die in diesem Fall 330,00€ beträgt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie den Antrag aufrecht erhalten wollen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Köln, in Köln, Klage erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle oder in elektrischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr << Anrede >> bitte nennen Sie mir doch noch die Dokumente, die Sie mir aushändigen würden mit de…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
16. Juni 2021 10:47
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte nennen Sie mir doch noch die Dokumente, die Sie mir aushändigen würden mit der jeweiligen Seitenzahl. Und dann erklären Sie mir bitte kurz, wie Sie die Gebühren von 330€ rechtfertigen? Welcher Aufwand entsteht Ihnen genau? Da Sie § 5 UIG NRW nennen, möchte ich Sie an dieser Stelle auf Absatz 2 dieses Paragraphen hinweisen. Darin steht, dass für einfache schriftliche Auskünfte, die einzelne Daten in elektronischer Form umfassen, keine Gebühren erhoben werden. Weiterhin möchte ich Sie auf den ebenfalls in dem Paragraphen erwähnten § 10 des UIG aufmerksam machen, nach dem ebenfalls keine Gebühren erhoben werden für Auskünfte über "Berichte über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie Konzepten, Plänen und Programmen nach den Nummern 1 und 2, sofern solche Berichte von den jeweiligen informationspflichtigen Stellen in elektronischer Form ausgearbeitet worden sind oder bereitgehalten werden;" sowie "Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken;". Hinzu kommt, dass die von mir angefragten Informationen eine Rolle in der politischen Auseinandersetzung um den Rather See spielen, die sowohl in der Kalker Bezirksvertretung als auch im Rat der Stadt Köln ausgetragen wird. Die Informationen sind also von besonderem öffentlichen Interesse. Durch die permanente Fehlinterpretation der Gesetzestexte, versucht Ihre Behörde mein Recht auf Umweltinformationen zu beschneiden. In einem ähnlichen Fall habe ich bereits ein Gerichtsverfahren gegen das Stadtplanungsamt gewonnen. Bitte überdenken Sie Ihre Entscheidung noch einmal und beraten sich ggf. mit Ihrer Rechtsabteilung. ... Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 216754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216754/
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, zur Beantwortung Ihrer Fragen kann ich Ihnen folgende Dokumente ausliefern: - Eins…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Umweltinformationen Rather See [#216754]
Datum
22. Juni 2021 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michalsky, zur Beantwortung Ihrer Fragen kann ich Ihnen folgende Dokumente ausliefern: - Einsatzbericht der Feuerwehr (2 Seiten) - Einsatzbericht des Umweltalarms (7 Seiten) - Schriftverkehr der Behörde mit dem Eigentümer (1 Seite) - Schriftverkehr mit dem Wasserwerksbetreiber (1 Seite) Die Rodungsarbeiten stehen im Zusammenhang mit dem VEP und sind nicht Gegenstand des Genehmigungsbescheides für die Abgrabung am Rather See. Ein Betriebstagebuch wird nicht geführt, in dem der Absturz der Raupe dokumentiert ist. Die Gebühren ergeben sich wie folgt: 4 Arbeitsstunden für behördeninterne Recherchen, Einholen einer Einverständniserklärung des Eigentümers, Schwärzen der Akten. Der Betrag von geschätzten 10€ für Kopierkosten wird genau angerechnet und reduziert sich entsprechend der Anzahl der Kopien. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umweltinformationen Rather See“ [#216754]
Datum
22. Juni 2021 18:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216754/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die 330 Euro an veranschlagten Gebühren für 11 Seiten kopierter Berichte als Abschreckung genutzt werden, um mich von der Inanspruchnahme meines Rechts auf freien Zugang zu Umweltinformationen abzuhalten. Die von mir beantragten Informationen sind Teil eines Vorfalls, über den öffentlich berichtet (https://www.ksta.de/koeln/kalk/rather-see-kettenraupe-ins-wasser-gestuerzt---komplizierte-bergung-38188378?cb=1624373371156) und politisch in der Bezirksvertretung Köln-Kalk debattiert wurde. Die Informationen stellen meiner Auffassung nach ganz klar Umweltinformationen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit nach §10 UIG dar, denn sie treffen gleich auf mehrere Punkte des Absatzes 2 zu. Im Oktober 2019 habe ich bereits eine Klage wegen einer zu Unrecht abgelehnten IFG-Anfrage gegen das Stadtplanungsamt Köln gewonnen. Nachdem ich Klage eingereicht hatte, hat die Stadtverwaltung augenblicklich nachgegeben und mir die gewünschten Informationen zugänglich gemacht. Ich vermute, dass dies auch in diesem Fall wieder so sein würde. Ich halte es jedoch für äußerst fragwürdig, wenn Behörden Gesetzestexte absichtlich falsch auslegen und es auf eine Klage ankommen lassen, um die Hürde für die Antragsstellenden höher zu legen. Die mit einer Klage einhergehenden Unwägbarkeiten sowie die finanzielle und auch die zeitliche Belastung sind Faktoren, die Bürger*innen durchaus davon abhalten, ihr Recht auf Informationsfreiheit durchzusetzen. In den betroffenen Behörden scheinen hingegen verlorene Klagen nur wenige bis keine Konsequenzen nach sich zu ziehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anhänge: - 216754.pdf Anfragenr: 216754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216754/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.06.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umweltinformationen Rather See“ [#216754]
Datum
23. Juni 2021 06:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.06.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 22.06.2021 Ref. 2 - Düsseldo…
Ref. 2 - Düsseldorf, den 28.05.2021 Koslik Von: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.3.3.2-5403/21 Betreff: Ihre E-Mail vom 22.06.2021 1. Sehr geehrter Herr Michalsky ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.3.3.2-5403/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.3.3.2-5403/21 Informationszugang zu Umweltinformationen Rather See Heumar (Nr. 74440/02)
Datum
30. Juni 2021 13:27
Status
209.3.3.2-5403/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) Antrag des Herrn Marc Michalsky vom 06.06.2021 auf Informationszugang zu Umweltinformationen Rather See Heumar (Nr. 74440/02) Sehr geehrter Herr Michalsky, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.06.2021, in der Sie sich gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wenden. Die Erhebung von Gebühren für eine Akteneinsichtnahme kann die Wahrnehmung des Informationszugangsrechtes durch Informationssuchende beeinträchtigen. Bezüglich der von der Stadt Köln geschätzten Gebühr ist zunächst nicht ganz nachvollziehbar, wie dieser Betrag zustande kommt, wobei es sich hierbei ja zunächst erst einmal um eine Ankündigung und nicht um die eigentliche Gebührenforderung handelt. Die Berechnung einer Gebühr für Umweltinformationen richtet sich gem. § 5 UIG NRW nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW). In einem zu erteilenden Gebührenbescheid müsste dann auch eine konkrete Darlegung des tatsächlichen Aufwandes erfolgen, wobei dieser von mir nicht überprüft werden kann, zumal die LDI NRW in Bezug auf Umweltinformationen kein Zuständigkeit nach dem UIG NRW hat. Um hier das Risiko einer erneuten Klage zu verringern, könnten Sie zunächst gem. § 12 des UIG eine Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort beantragen. Diese dürfte gebührenfrei sein (siehe Gesetzestext unten). Vielleich sollten Sie das weitere Vorgehen mit mir vorab telefonisch absprechen. Ich bin jedoch ab Montag im Urlaub. Vielleicht ist ein Rückruf vorher möglich. § 12 UIG Gebühren und Auslagen (1) Für die Übermittlung von Informationen auf Grund dieses Gesetzes werden Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nicht für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen nach § 7 Absatz 1 und 2 sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach den §§ 10 und 11. (2) Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationsanspruch nach § 3 Absatz 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann. (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen von informationspflichtigen Stellen die Höhe der Gebühren und Auslagen durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen. § 9 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 10 und 12 des Bundesgebührengesetzes finden keine Anwendung. (4) Private informationspflichtige Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 können für die Übermittlung von Informationen nach diesem Gesetz von der antragstellenden Person Gebühren- und Auslagenerstattung entsprechend den Grundsätzen nach den Absätzen 1 und 2 verlangen. Die Höhe der erstattungsfähigen Gebühren und Auslagen bemisst sich nach den in der Rechtsverordnung nach Absatz 3 festgelegten Sätzen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen von informationspflichtigen Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr << Anrede >> die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat mich darauf …
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: 209.3.3.2-5403/21 Informationszugang zu Umweltinformationen Rather See Heumar (Nr. 74440/02) [#216754]
Datum
6. Juli 2021 17:06
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Untere Naturschutzbehörde Köln
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich auch beantragen kann, die von mir angeforderten Informationen bei Ihnen vor Ort einzusehen. In diesem Fall sollten nach § 12 UIG keine Gebühren anfallen. Hiermit beantrage ich Einsichtnahme in folgende Dokumente: - Einsatzbericht der Feuerwehr - Einsatzbericht des Umweltalarms - Schriftverkehr der Behörde mit dem Eigentümer - Schriftverkehr mit dem Wasserwerksbetreiber Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 216754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216754/ Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Untere Naturschutzbehörde Köln
Guten Morgen Herr Michalsky, gerne können Sie die gewünschten Unterlagen vor Ort einsehen. Hierzu schlage ich Ihn…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: 209.3.3.2-5403/21 Informationszugang zu Umweltinformationen Rather See Heumar (Nr. 74440/02) [#216754]
Datum
13. Juli 2021 10:20
Status
Guten Morgen Herr Michalsky, gerne können Sie die gewünschten Unterlagen vor Ort einsehen. Hierzu schlage ich Ihnen folgende Termine vor: Freitag, der 16.07.2021oder Dienstag, der 20.07.2021 jeweils um 8:00. Derzeit gilt eine Maskenpflicht im Stadthaus. Bitte teilen Sie mir mit, an welchem Termin Sie kommen möchten; ich hole Sie dann am Haupteingang (Justitianstraße) ab. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr [geschwärzt], leider kann ich selbst keinen der Termine wahrnehmen. Ich wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie st…
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Marc Michalsky
Betreff
AW: 209.3.3.2-5403/21 Informationszugang zu Umweltinformationen Rather See Heumar (Nr. 74440/02) [#216754]
Datum
15. Juli 2021 10:24
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], leider kann ich selbst keinen der Termine wahrnehmen. Ich wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie stattdessen am Dienstag, den 20.07.2021, [geschwärzt] und [geschwärzt], aus dem Vorstand des ratherseefrei e.V., an meiner Stelle Einsicht in die Unterlagen gewähren würden. Wäre das in Ordnung? Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 216754 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, gerne kann ich mit Ihnen einen anderen Termin vereinbaren, der für uns beide passen…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: 209.3.3.2-5403/21 Informationszugang zu Umweltinformationen Rather See Heumar (Nr. 74440/02) [#216754]
Datum
15. Juli 2021 13:55
Status
Sehr geehrter Herr Michalsky, gerne kann ich mit Ihnen einen anderen Termin vereinbaren, der für uns beide passend ist. Teilen Sie mir bitte Ihren Terminwunsch mit. Sollten Sie jedoch davon absehen wollen, können die beiden, von Ihnen genannten Personen am Dienstag, den 20.07.2021 um 8:00 Einsicht nehmen. Diese benötigen jeweils eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht für Ihr Anliegen und müssen sich ausweisen können. Ich erinnere nochmals an das Vorgehen: Derzeit gilt eine Maskenpflicht im Stadthaus. Ich hole Sie oder die von Ihnen bevollmächtigten Personen am Haupteingang (Justitianstraße) ab. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr << Anrede >> die beiden von mir genannten Personen werden am 20.07.2021 um 8:00 Uhr am Haupteing…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: 209.3.3.2-5403/21 Informationszugang zu Umweltinformationen Rather See Heumar (Nr. 74440/02) [#216754]
Datum
15. Juli 2021 16:32
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die beiden von mir genannten Personen werden am 20.07.2021 um 8:00 Uhr am Haupteingang (Justitianstraße) erscheinen, um Einsicht in die beantragten Dokumente zu nehmen. Ich werde beiden Personen entsprechende Vollmachten ausstellen. Auch werde ich sie auf die Maskenpflicht im Stadthaus hinweisen. Vielen Dank und freundliche Grüße Marc Michalsky Anfragenr: 216754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216754/

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Untere Naturschutzbehörde Köln
UIG-Anfrage #216754
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Via
Briefpost
Betreff
UIG-Anfrage #216754
Datum
20. Juli 2021
Status