Umweltinformationen zum Stadtpark Fürth

- Vorgänge, die der Polizeiinspektion Fürth über Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen dem Schutz des Parks vor Vandalismus dienen oder sich die ergriffenen Maßnahmen auf die Zusammensetzung von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden und Landschaft im Fürther Stadtpark auswirken und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können.
- Vorgänge, die der Polizeiinspektion Fürth über Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen dem Schutz der Umwelt im allgemeinen dienen und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können.
- Vorgänge, die der Polizeiinspektion Fürth über Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Lärm, Strahlung, Abfall, Emissionen oder sonstigen Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt ergriffen wurden und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können.
- die der Polizeiinspektion Fürth über Strafverfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese der Verfolgung von Umweltstraftaten oder Sachbeschädigungsdelikten mit Bezug zum Fürther Stadtpark dienten und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können.
- Verwaltungsvorschriften, Konzepte und andere Unterlagen, die nach 2015 entstanden sind, und die sich auf das polizeiliche Vorgehen bei der Durchführung der vorgenannten Maßnahmen beziehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vorgänge, di…
An Polizeiinspektion Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltinformationen zum Stadtpark Fürth [#202105]
Datum
30. Oktober 2020 12:17
An
Polizeiinspektion Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Vorgänge, die der Polizeiinspektion Fürth über Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen dem Schutz des Parks vor Vandalismus dienen oder sich die ergriffenen Maßnahmen auf die Zusammensetzung von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden und Landschaft im Fürther Stadtpark auswirken und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können. - Vorgänge, die der Polizeiinspektion Fürth über Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen dem Schutz der Umwelt im allgemeinen dienen und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können. - Vorgänge, die der Polizeiinspektion Fürth über Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Lärm, Strahlung, Abfall, Emissionen oder sonstigen Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt ergriffen wurden und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können. - die der Polizeiinspektion Fürth über Strafverfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese der Verfolgung von Umweltstraftaten oder Sachbeschädigungsdelikten mit Bezug zum Fürther Stadtpark dienten und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können. - Verwaltungsvorschriften, Konzepte und andere Unterlagen, die nach 2015 entstanden sind, und die sich auf das polizeiliche Vorgehen bei der Durchführung der vorgenannten Maßnahmen beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 202105 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeiinspektion Fürth
Auskunftsersuchen nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG), Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG), …
Von
Polizeiinspektion Fürth
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG), Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG), Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
5. November 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer EMail vom 30.10.2020. Mit Schreiben vom 15.10.2020 und vom 19.10.2020 wurde Ihnen bereits mitgeteilt, dass bei der Polizeiinspektion Fürth keine Umweltinformationen im Sinne des BayUIG vorliegen. Insofern teile ich Ihnen mit, dass weitere dementsprechende Anfragen nicht mehr beantwortet werden. Auch nach den weiteren von Ihnen zitierten Rechtsvorschriften kann Ihnen die Polizeiinspektion Fürth keine Auskunft geben, da die geforderten Informationen hier nicht vorliegen. Im Übrigen haben Sie nach dem BayDSG kein allgemeines Auskunftsrecht gegenüber der Polizei. Auch im Rahmen einer Bürgeranfrage teilen wir Ihnen mit, dass die geforderten Informationen bei der Polizeiinspektion Fürth nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen