Umweltinformationen zum Stadtpark Fürth
- Vorgänge, die der Polizeiinspektion Fürth über Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen dem Schutz des Parks vor Vandalismus dienen oder sich die ergriffenen Maßnahmen auf die Zusammensetzung von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden und Landschaft im Fürther Stadtpark auswirken und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können.
- Vorgänge, die der Polizeiinspektion Fürth über Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen dem Schutz der Umwelt im allgemeinen dienen und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können.
- Vorgänge, die der Polizeiinspektion Fürth über Gefahrenabwehrmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Lärm, Strahlung, Abfall, Emissionen oder sonstigen Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt ergriffen wurden und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können.
- die der Polizeiinspektion Fürth über Strafverfolgungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Fürther Stadtparks in den Jahren 2018 und 2019 vorliegen, soweit diese der Verfolgung von Umweltstraftaten oder Sachbeschädigungsdelikten mit Bezug zum Fürther Stadtpark dienten und soweit diese Unterlagen ohne die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß Art. 8 BayUIG herausgegeben werden können.
- Verwaltungsvorschriften, Konzepte und andere Unterlagen, die nach 2015 entstanden sind, und die sich auf das polizeiliche Vorgehen bei der Durchführung der vorgenannten Maßnahmen beziehen.
Anfrage abgelehnt
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Datum30. Oktober 2020
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1. Dezember 2020
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