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Umweltinformationen zum Thema Bleischrot

Eine Übersicht von Umweltinformationen (Gutachten, Stellungnahmen, Studien, Protokolle, Statistiken u.ä.), welche die Auswirkungen der Verwendung von Bleischrot auf Schießständen oder zur Jagdausübung auf die Umwelt betreffen (Boden, Gewässer, u.ä.).
Falls vorhanden Handlungsempfehlungen, u.ä. für mit solchem Material belastete Böden, Gewässer, u.ä.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entf…
An Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW) Details
Von
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Betreff
Umweltinformationen zum Thema Bleischrot [#161369]
Datum
29. Juli 2019 21:30
An
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht von Umweltinformationen (Gutachten, Stellungnahmen, Studien, Protokolle, Statistiken u.ä.), welche die Auswirkungen der Verwendung von Bleischrot auf Schießständen oder zur Jagdausübung auf die Umwelt betreffen (Boden, Gewässer, u.ä.). Falls vorhanden Handlungsempfehlungen, u.ä. für mit solchem Material belastete Böden, Gewässer, u.ä.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltinformationen zum Thema Bleisc…
An Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW) Details
Von
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Betreff
AW: Umweltinformationen zum Thema Bleischrot [#161369]
Datum
3. September 2019 02:11
An
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltinformationen zum Thema Bleischrot“ vom 29.07.2019 (#161369) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 161369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltinformationen zum Thema Bleisc…
An Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umweltinformationen zum Thema Bleischrot [#161369]
Datum
17. September 2019 11:47
An
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltinformationen zum Thema Bleischrot“ vom 29.07.2019 (#161369) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 161369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW)
Sehr geehrte<Information-entfernt> für Fragen der Jagdausübung nach Jagdrecht mit Bleischrot ist das LfU ni…
Von
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Abteilung Ökologie, Naturschutz, Wasser (ÖNW)
Betreff
WG: Umweltinformationen zum Thema Bleischrot [#161369]
Datum
19. September 2019 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte<Information-entfernt> für Fragen der Jagdausübung nach Jagdrecht mit Bleischrot ist das LfU nicht zuständig. Ich verweis hier auf die Jagdbehörden, insbesondere mit Blick auf § 29 Abs. 10 BbgJagdG (Verordnungsermächtigung für Eingrenzung der Bleischrotverwendung, vgl. auch § 4 der BbgJagdDV https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgjagddv ). Deren Adresse ist hier https://service.brandenburg.de/lis/detail.php?id=267084 zu finden. In einer naturschutzrechtlichen Vorschrift gibt es auch Bleischrotverbote (§ 1 der Kormoranverordnung https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkorv_2016 ), die allerdings wohl auch jagdrechtlich motiviert sind. Soweit Bleieinträge in den Boden oder Gewässer erfolgen, wären wohl die unteren Bodenschutz- und Wasserbehörden der Landkreise zuständig. Bei der Bodendauerbeobachtung durch das LfU werden zwar auch Bleiwerte erfasst, vgl. https://lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/boden_dauerbeobachtung_2008-2016.pdf ); Bleischrot dürfte dabei allerdings keine Rolle spielen. Im Übrigen ist Bleischrott als bodenschutz- und abfallrechtliches Thema auch bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Schießanlagen i.S. der Ziff. 10.19 der Anlage zur 4. BImSchV relevant. Für die Genehmigung und Überwachung von Schießanlagen ist das LfU zuständig, insofern wäre konkrete Fragen (Inhalte von Nebenbestimmungen in Genehmigungen von Schießanlagen, Umsetzung von Leitfäden zum Umgang mit Bleischrot, vgl. ggf. Erlass 6/6/02 MLUL https://mlul.brandenburg.de/sixcms/media.php/land_bb_test_02.a.189.de/erlass-6-6-02.pdf mit Blick auf das UIG) dorthin an das Amt zu richten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass für Sie Gebühren anfallen können (https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212725). Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.