Umweltmanagement-und Auditsysteme in Ausschreibungen für Projektträgerschaften

in welchen der letzten 10 Ausschreibungen für Projektträgerschaften waren Umweltmanagement-und Auditsystem wie jene nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) oder die Europäische/Internationale Norm für Umweltmanagementsysteme (EN/ISO 14001) ein Teil der Vergabekriterien? Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens, des Datums und Titels der Ausschreibungen sowie die Höhe der Auftragswertschätzungen (Summe) und die Höhe der schließlich vergebenen Aufträge (Summe) für jene o.g. Projektträgerschaften, welche die betreffenden Umweltmanagementsysteme als Teil der Vergabekriterien verwendet haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in welchen der letzten 10 …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Umweltmanagement-und Auditsysteme in Ausschreibungen für Projektträgerschaften [#192245]
Datum
8. Juli 2020 12:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in welchen der letzten 10 Ausschreibungen für Projektträgerschaften waren Umweltmanagement-und Auditsystem wie jene nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) oder die Europäische/Internationale Norm für Umweltmanagementsysteme (EN/ISO 14001) ein Teil der Vergabekriterien? Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens, des Datums und Titels der Ausschreibungen sowie die Höhe der Auftragswertschätzungen (Summe) und die Höhe der schließlich vergebenen Aufträge (Summe) für jene o.g. Projektträgerschaften, welche die betreffenden Umweltmanagementsysteme als Teil der Vergabekriterien verwendet haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192245/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 08. Juli 2020 - Az.:Z24-18501/100(2020) Bundesministerium für Bild…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 08. Juli 2020 - Az.:Z24-18501/100(2020)
Datum
4. August 2020 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z24-18501/100(2020) Bonn, 05. August 2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 8. Juli 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu Umweltmanagement- und Auditsystemen in Ausschreibungen für Projektträgerschaften vom 08. Juli 2020. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: In den letzten zehn Ausschreibungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung waren Umweltmanagement- und Auditsysteme nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 oder der Internationalen Norm für Umweltmanagementsysteme (EN/ISO 14001) nicht Teil der Vergabekriterien. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine einfache Anfrage im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Es werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen