Umweltschäden durch E-Stehroller

Dokumente zu Umweltschäden (z. B. Entsorgung in Waldgebieten oder Wasserflächen) im Stadtgebiet durch E-Stehroller. Dies umfasst insbesondere die
- Anzahl der durch kommunale Betriebene geborgenen Fahrzeuge
- dadurch entstandenen Kosten
- Informationen zu ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzahl, Bußgelder)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltschäden durch E-Stehroller [#223720]
Datum
19. Juni 2021 18:28
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zu Umweltschäden (z. B. Entsorgung in Waldgebieten oder Wasserflächen) im Stadtgebiet durch E-Stehroller. Dies umfasst insbesondere die - Anzahl der durch kommunale Betriebene geborgenen Fahrzeuge - dadurch entstandenen Kosten - Informationen zu ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzahl, Bußgelder)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223720/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre im Betreff genannte Anfrage kann ich Ihnen folgende Informatione…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Umweltschäden durch E-Stehroller [#223720]
Datum
25. Juni 2021 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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36,4 KB


Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre im Betreff genannte Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen den jeweiligen Teilaspekten überlassen: - zur Anzahl der durch kommunale Betriebe geborgenen Fahrzeuge.... Zur Bergung aus städtischen Gewässern: E-Scooter und E-Leihräder werden gelegentlich aber regelmäßig aus den Fließgewässern der Stadt und den Ziergewässern der Parkanlagen geborgen. Die Mitarbeitenden des Stadtentwässerungsbetriebes und des Gartenamtes erledigen dies meist im Rahmen der routinemäßigen Gewässerunterhaltungskontrollen zu verhindern. Die Bergung erfolgt nebenbei im normalen Betriebsablauf. Eine Statistik wird bisher nicht geführt. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Rhein ist Bundeswasserstraße und wird von der Wasserschifffahrtsverwaltung betreut und betrieben. Zur Bergung aus Wäldern: Im Bereich des Stadtwaldes werden nur vereinzelt E-Roller geborgen. Sie werden von den Mitarbeitenden der Forstverwaltung im normalen Betriebsablauf eingesammelt und in der Regel von den Betreiberfirmen geortet und wieder abgeholt. Auch hier wird bisher keine Statistik geführt. - zu den dadurch entstandenen Kosten..... Wie bereits erläutert werden die E-Roller im Rahmen des Betriebsablaufes eingesammelt und die E-Roller ggfs den Betreibern übergeben bzw diese holen sie ab. Entsorgungskosten entstehen der Stadt somit nicht. - Zur Frage der Informationen zu ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzahl, Bußgelder)...... Seitens der städtischen Ordnungsbehörden sind bisher keine Personen bei der illegalen "Entsorgung" von E-Scootern" in Gewässern oder Wäldern unmittelbar ergriffen worden. Insofern wurde zu diesem Tatbestand i.e.S. auch kein Bussgeldverfahren etc eingeleitet. Bussgeldverfahren wurden in 2021 durch die städtischen Ordnungsbehörden in folgendem Kontext eingeleitet: Unzulässig abgestellte E-Scooter in Grünanlagen wurden im Zuge der Überwachung recht regelmäßig aufgegriffen, darunter waren in 2021 rund 50 Verfahren wegen Verstößen gegen § 5 Abs. 1 DStO ("Sie befuhren mit dem Kraftfahrzeug 874 WVD eine öffentlich zugängliche Anlage und parkten dort. Das Befahren von Anlagen und Parken in Anlagen ist verboten. (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 Ziffer 10 der Düsseldorfer Straßenordnung"). Abschließend noch der Hinweis, das das Thema insgesamt momentan in Politik und Verwaltung ebenfalls eingehend diskutiert wird und sich insofern ggf in naher Zukunft auch für die von Ihnen angesprochenen Sachverhalte neue Regelungen ergeben werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Antwort und die ausführlichen Erläuterungen. Mit freundli…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umweltschäden durch E-Stehroller [#223720]
Datum
25. Juni 2021 09:53
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Antwort und die ausführlichen Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223720/