Umweltschäden durch E-Stehroller

Anfrage an: Stadt Chemnitz

Dokumente zu Umweltschäden (z. B. Entsorgung in Waldgebieten oder Wasserflächen) im Stadtgebiet durch E-Stehroller. Dies umfasst insbesondere die
- Anzahl der durch kommunale Betriebene geborgenen Fahrzeuge
- dadurch entstandenen Kosten
- Informationen zu ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzahl, Bußgelder)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltschäden durch E-Stehroller [#223722]
Datum
19. Juni 2021 18:44
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zu Umweltschäden (z. B. Entsorgung in Waldgebieten oder Wasserflächen) im Stadtgebiet durch E-Stehroller. Dies umfasst insbesondere die - Anzahl der durch kommunale Betriebene geborgenen Fahrzeuge - dadurch entstandenen Kosten - Informationen zu ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzahl, Bußgelder)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223722/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Chemnitz
Antw: Umweltschäden durch E‑Stehroller [#223722] Sehr Antragsteller/in nach unserem Kenntnisstand mussten im Stad…
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Antw: Umweltschäden durch E‑Stehroller [#223722]
Datum
8. Juli 2021 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach unserem Kenntnisstand mussten im Stadtgebiet von Chemnitz bislang keine E-Roller entsorgt werden. Insofern erübrigen sich die weiteren Auskunftsanfragen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Umweltschäden durch E‑Stehroller [#223722] Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Ausku…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Umweltschäden durch E‑Stehroller [#223722]
Datum
10. Juli 2021 03:12
An
Stadt Chemnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223722/