Umweltschäden durch E-Stehroller

Dokumente zu Umweltschäden (z. B. Entsorgung in Waldgebieten oder Wasserflächen) im Stadtgebiet durch E-Stehroller. Dies umfasst insbesondere die
- Anzahl der durch kommunale Betriebene geborgenen Fahrzeuge
- dadurch entstandenen Kosten
- Informationen zu ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzahl, Bußgelder)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Ant…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltschäden durch E-Stehroller [#223724]
Datum
19. Juni 2021 18:49
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zu Umweltschäden (z. B. Entsorgung in Waldgebieten oder Wasserflächen) im Stadtgebiet durch E-Stehroller. Dies umfasst insbesondere die - Anzahl der durch kommunale Betriebene geborgenen Fahrzeuge - dadurch entstandenen Kosten - Informationen zu ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzahl, Bußgelder)
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223724/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Umweltschäden durch E-Stehroller [#223724]
Datum
21. Juni 2021 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" und den damit ve…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Referat für Klima- und Umweltschutz - Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" vom 21.Juni 2021: Umweltschäden durch E-Stehroller
Datum
9. Juli 2021 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
615,6 KB
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" und den damit verbundenen Antrag auf Gewährung von Informationen auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung und des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes. In Ihrem Antrag baten Sie um Überlassung von Dokumenten zu Umweltschäden (z. B. Entsorgung in Waldgebieten oder Wasserflächen) im Stadtgebiet durch E-Stehroller. Dies umfasse insbesondere die * Anzahl der durch kommunale Betriebene geborgenen Fahrzeuge * dadurch entstandenen Kosten * Informationen zu ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (Anzahl, Bußgelder) Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Uns liegen außer dem beigefügten Schreiben an die Regierung von Oberbayern - die Schwärzungen im Dokument sind dem Datenschutz geschuldet - keine anderen Dokumente zu Ihren Fragen vor. Wir können Ihnen daher mit Bezug auf das genannte Schreiben nach Abfrage innerhalb der Landeshauptstadt München nur das Folgende mitteilen: I. Dokumente zu der Anzahl durch kommunale Betriebe geborgene Fahrzeuge Im Stadtgebiet München werden durch verschiedene Anbieter E-Scooter und E-Bikes zur Verfügung gestellt, die durch das zuständige Mobilitätsreferat erfasst und koordiniert werden. Seit Sommer 2019 wurden insgesamt aus den Münchner Gewässern 224 E-Scooter sowie 6 E-Bikes geborgen. Zur Bergung von E-Scootern und E-Bikes aus den kommunalen Wäldern oder im sonstigen öffentlichen Raum liegen keine Unterlagen vor. Die Bergungen werden weit überwiegend durch die Anbieter selbst durchgeführt, da die Standortbestimmung der Fahrzeuge durch das stetige Aktualisieren von Datendiensten engmaschig nachvollziehbar ist. In einigen Fällen musste auf die Einsatzkräfte der Feuerwehr zurückgegriffen werden. Auch im Rahmen von Aufräum- und Säuberungsaktionen durch Organisationen, wie beispielsweise die Isarfischer e.V. oder das BRK/ Isarrettung werden vereinzelt Bergungen durchgeführt. Zu den Einsätzen der Feuerwehr liegen uns keine Dokumente vor. II. Dokumente der dadurch entstandenen Kosten Da die Bergungen wie erläutert größtenteils durch die Anbieter selbst durchgeführt werden, liegen der Landeshauptstadt München keine Informationen oder Dokumente über die Höhe anfallender Bergungskosten vor. Auch zu den Kosten, die ggf. Dritte gegenüber den Anbietern für die Bergung abrechnen, liegen keine Informationen oder Dokumente vor. III. Informationen zu den ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren Hierzu liegen uns keine Informationen oder Dokumente vor. Die Landeshauptstadt München ist sich des Problems bewusst. Das Mobilitätsreferat ist, insbesondere aus diesem Grund, mit den Anbieter von E-Scootern und E-Bikes im steten Austausch. Von der Erhebung von Gebühren wurde abgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Auskunft und ausführliche Erläuterung. Mit freundlichen G…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Referat für Klima- und Umweltschutz - Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" vom 21.Juni 2021: Umweltschäden durch E-Stehroller [#223724]
Datum
10. Juli 2021 03:16
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Auskunft und ausführliche Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223724/