Umweltschutz bei der Feuerwehr Hannover

Antrag nach dem NUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Dienstanordnungen, Dienstvorschriften und Weisungen sowie alle in diesen Dokumenten benannten Dokumente, die sich mit dem Schutz der Umwelt auseinander setzen, unabhängig davon, ob sie für die Freiwillige oder die Berufsfeuerwehr gelten, in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind.
Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort sowie die Abwicklung der Kommunikation per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Oktober 2019
  • Frist
    5. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dienstanordnungen, Di…
An Landeshauptstadt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltschutz bei der Feuerwehr Hannover [#167976]
Datum
6. Oktober 2019 17:58
An
Landeshauptstadt Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dienstanordnungen, Dienstvorschriften und Weisungen sowie alle in diesen Dokumenten benannten Dokumente, die sich mit dem Schutz der Umwelt auseinander setzen, unabhängig davon, ob sie für die Freiwillige oder die Berufsfeuerwehr gelten, in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort sowie die Abwicklung der Kommunikation per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Hannover
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden Ihr Anliegen gerne prüfen. Bitte…
Von
Landeshauptstadt Hannover
Betreff
WG: Umweltschutz bei der Feuerwehr Hannover [#167976]
Datum
10. Oktober 2019 15:43
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir werden Ihr Anliegen gerne prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dafür etwas Zeit benötigen. Wir kommen nach Abschluss der Prüfung unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltschutz bei der Feuerwehr Hannover“ vom 06.…
An Landeshauptstadt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Umweltschutz bei der Feuerwehr Hannover [#167976]
Datum
6. November 2019 10:50
An
Landeshauptstadt Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umweltschutz bei der Feuerwehr Hannover“ vom 06.10.2019 (#167976) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167976
Landeshauptstadt Hannover
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag bezieht sich auf sämtliche bei der Feuerwehr vorhandenen Regelungen, die s…
Von
Landeshauptstadt Hannover
Betreff
Umweltschutz bei der Feuerwehr Hannover [#167976]
Datum
14. November 2019 13:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag bezieht sich auf sämtliche bei der Feuerwehr vorhandenen Regelungen, die sich an Bedienstete von Freiwilliger Feuerwehr und Berufsfeuerwehr richten und mit dem Schutz der Umwelt auseinandersetzen. Zudem sollen die in diesen Dokumenten benannten Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Um eine konzentrierte Sammlung zu erstellen und per Mail zu übersenden, ist Ihr Antrag zu unbestimmt. Wir bieten Ihnen daher an, in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen zu konkretisieren und Ihnen dann Gelegenheit zu geben, in der Feuerwache 10, Feuerwehrstr. 1, 30169 Hannover Einsicht in die gewünschten Regelungen zu nehmen und sich ggf. Kopien zu fertigen. Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin mit dem Bereichsleiter OE 37.0 unter der Telefonnummer 0511/9121295 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Wie sie schrieben ist meine Anfrage etwas unkronket geblieben und da stimme ich ihne…
An Landeshauptstadt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umweltschutz bei der Feuerwehr Hannover [#167976]
Datum
15. November 2019 11:42
An
Landeshauptstadt Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Wie sie schrieben ist meine Anfrage etwas unkronket geblieben und da stimme ich ihnen zu. Daher konkretisiere ich hier die Anfrage: Ich bitte um eine digitale Kopie der momentan gültigen Dienstanordnungen sowie der Dienstverordnungen sofern sie im Zusammenhang mit dem Schutze der Umwelt stehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167976

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Landeshauptstadt Hannover
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben jetzt Ihren Antrag in der Weise eingeschränkt, dass Sie nunmehr auf die Üb…
Von
Landeshauptstadt Hannover
Betreff
Umweltschutz bei der Feuerwehr Hannover [#167976]
Datum
9. Dezember 2019 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben jetzt Ihren Antrag in der Weise eingeschränkt, dass Sie nunmehr auf die Übermittlung der in den Dienstanordnungen der Feuerwehr Hannover benannten Dokumente verzichten. Wir sind gleichwohl der Auffassung, dass Ihr Antrag zu unbestimmt ist. "Im Zusammenhang mit dem Umweltschutz" stehen mittelbar letztlich sämtliche Dienstanordnungen der Feuerwehr, insbesondere diejenigen, die sich mit der Beschaffenheit von Fahrzeugen, der Einsatzabwicklung und dem Verhalten bei Einsätzen in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und kritischer Infrastruktur (KRITIS) befassen. Insbesondere bei letzteren Regelungen sind auch Geheimhaltungsinteressen der BOS und der KRITIS betroffen, so dass eine Veröffentlichung im Internet nicht in Betracht kommt. "Die Feuerwehr" ist unseres Erachtens ebenfalls keine hinreichende Konkretisierung des Anspruchsgegenstandes; ebenso wenig kann die Veröffentlichung aller Regelungen "der Landeshauptstadt" verlangt werden, die im Zusammenhang mit dem Umweltschutz stehen. Im Gegensatz zu der von Ihnen vertretenen Auffassung, stellt es durchaus einen erheblichen Verwaltungsaufwand dar, sämtliche bei der Feuerwehr existierenden Vorschriften daraufhin zu überprüfen, ob ein Zusammenhang mit dem Umweltschutz gegeben ist und ob Geheimhaltungsinteressen von BOS und KRITIS betroffen sind, die einer Veröffentlichung dieser Regelungen entgegenstehen. Wir können Ihnen daher lediglich persönliche Akteneinsicht gewähren, nachdem Sie konkretisiert haben, welche Vorschriften der Feuerwehr Sie interessieren. Mit freundlichen Grüßen