Umweltverträglichkeit der von der Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplanten Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle

Stellungnahme der SGD Nord zur Umweltverträglichkeit der von der Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplanten Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle nach §4 BImSchG. Welche Abfälle sollen gelagert werden? Anwohnerschutz, Immissionschutz Lärm, Gestank etc. wird wie gewährleistet? Gewässerschutz Laachgraben in unmittelbarer Nähe, Grundwasserschutz?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Markus Gesellchen
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungn…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
Markus Gesellchen
Betreff
Umweltverträglichkeit der von der Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplanten Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle [#171288]
Datum
30. November 2019 21:27
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahme der SGD Nord zur Umweltverträglichkeit der von der Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplanten Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle nach §4 BImSchG. Welche Abfälle sollen gelagert werden? Anwohnerschutz, Immissionschutz Lärm, Gestank etc. wird wie gewährleistet? Gewässerschutz Laachgraben in unmittelbarer Nähe, Grundwasserschutz?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Gesellchen Anfragenr: 171288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171288 Postanschrift Markus Gesellchen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Gesellchen
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Sehr geehrter Herr Gesellchen, zu Ihrer unten stehenden Anfrage hatte ich bereits mit Mail vom 28.11.2019 eine A…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
AW: Umweltverträglichkeit der von der Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplanten Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle [#171288]
Datum
5. Dezember 2019 12:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Gesellchen, zu Ihrer unten stehenden Anfrage hatte ich bereits mit Mail vom 28.11.2019 eine Auskunft erteilt. Es handelte sich hier um die an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gerichtete gleichlautende Anfrage, die die Kreisverwaltung zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet hatte. Wie bereits mitgeteilt, hat die MEBA Bodenverwertung GmbH hier die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. §§ 4 und 10 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb eines Zwischenlagers für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle beantragt. Die in Ihrer Anfrage angesprochenen Punkte ergeben sich aus den dem Genehmigungsverfahren zugrundeliegenden Antrags- und Planunterlagen. Wir können Ihnen anbieten, die Unterlagen hier nach vorheriger Terminabsprache unter den unten stehenden Kontaktdaten einzusehen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das o.a. Vorhaben nicht erforderlich, da es nicht in der Anlage 1 zum UVPG gelistet ist. Mit freundlichen Grüßen
Markus Gesellchen
Sehr geehrte<< Anrede >> falls Sie mir die Antrags- und Planunterlagen nicht in elektronischer Form ü…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
Markus Gesellchen
Betreff
AW: Umweltverträglichkeit der von der Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplanten Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle [#171288]
Datum
7. Dezember 2019 17:16
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> falls Sie mir die Antrags- und Planunterlagen nicht in elektronischer Form übermitteln können nennen Sie mir bitte einen Termin zur Einsichtnahme in die Unterlagen. M.f.G. Markus Gesellchen ... Mit freundlichen Grüßen Markus Gesellchen Anfragenr: 171288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171288 Postanschrift Markus Gesellchen << Adresse entfernt >>

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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Sehr geehrter Herr Gesellchen, ich könnte Ihnen als Termin für die Einsichtnahme in die Antrags- und Planunterlag…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
AW: Umweltverträglichkeit der von der Fa. Mendiger Basalt Bodenverwertungs GmbH in Mendig geplanten Anlage zur Zwischenlagerung gefährlicher Abfälle [#171288]
Datum
11. Dezember 2019 08:08
Status
Sehr geehrter Herr Gesellchen, ich könnte Ihnen als Termin für die Einsichtnahme in die Antrags- und Planunterlagen Dienstag, den 17.12.2019 vormittags von 8.00 und 10.00 Uhr oder mittwochs, den 18.12.2019 vormittags von 8.00 - 11.30 Uhr anbieten. Mit freundlichen Grüßen