Ihr Antrag nach dem IZG-SH
Sehr
geehrtAntragsteller/in
bezugnehmend auf untenstehende E-Mail vom 06.07.2016 möchte ich Ihre Anfrage nach Gutachten zur Umweltverträglichkeit von Wassersport, insbesondere von Kite- und Windsurfen, folgendermaßen beantworten:
Für den Bereich der Ostsee finden Sie anliegend das Gutachten des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein zur Erfassung und Bewertung seewärtiger Störungen in Ostsee-Naturschutzgebieten. Neben anderen Wassersportarten werden hierbei auch Kite- und Windsurfen betrachtet. Es diente als Grundlage für die Regelung von wassersportlichen Nutzungen in den Naturschutzgebieten im Bereich der schleswig-holsteinischen Küstengewässer der Ostsee.
Darüber hinaus gibt es keine Gutachten explizit zur Auswirkung von Kite- und Windsurfen, die im Geschäftsbereich des MELUR in Auftrag gegeben worden sind.
Auf den Bundeswasserstraßen im Bereich der Nordsee werden Schifffahrt und Wassersport bereits seit 1992 durch die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ (kurz BefVO) geordnet. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, der zugleich als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet ist, sind darüber hinaus alle Störungen zu unterlassen, die sich negativ auf die Tierwelt auswirken können. Die Landesregierung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die u.a. eine Verschlechterung der Bestandssituation von Vögeln vermeiden.
Zu den Auswirkungen von Kitesurfen speziell auf Wasser- und Watvögel gibt es eine umfassende Zusammenstellung und Auswertung des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), in dem sich generell zutreffende und auch übertragbare Ergebnisse finden. Diese Veröffentlichung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht von uns herausgegeben werden, sie ist erhältlich beim NLWKN :
"Zum Einfluss von Kitesurfen auf Wasser- und Watvögel - eine Übersicht"
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/natur…
Diese Übersicht enthält eine umfassende Literaturliste zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen