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Umweltverträglichkeit von Wassersport

Gutachten über die Umweltverträglichkeit von Wassersport (insbesondere Kitesurfen und Windsurfen)

Die Schließung von Wassersport Zonen wird vermehrt mit Umweltunverträglichkeit (bspw. Störung brütender Vögeln) begründet. Ich nehme an, dass entsprechende Gutachten existieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2016
  • Frist
    5. August 2016
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten …
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltverträglichkeit von Wassersport [#17264]
Datum
6. Juli 2016 22:03
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten über die Umweltverträglichkeit von Wassersport (insbesondere Kitesurfen und Windsurfen) Die Schließung von Wassersport Zonen wird vermehrt mit Umweltunverträglichkeit (bspw. Störung brütender Vögeln) begründet. Ich nehme an, dass entsprechende Gutachten existieren.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchte ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer E-Mail bestätigen. Mit freundli…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: Umweltverträglichkeit von Wassersport [#17264]
Datum
8. Juli 2016 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchte ich Ihnen zunächst den Eingang Ihrer E-Mail bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Ihr Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf untenstehende E-Mail vom 06.07.2016 möch…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
WG: Umweltverträglichkeit von Wassersport [#17264]
Datum
2. August 2016 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf untenstehende E-Mail vom 06.07.2016 möchte ich Ihre Anfrage nach Gutachten zur Umweltverträglichkeit von Wassersport, insbesondere von Kite- und Windsurfen, folgendermaßen beantworten: Für den Bereich der Ostsee finden Sie anliegend das Gutachten des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein zur Erfassung und Bewertung seewärtiger Störungen in Ostsee-Naturschutzgebieten. Neben anderen Wassersportarten werden hierbei auch Kite- und Windsurfen betrachtet. Es diente als Grundlage für die Regelung von wassersportlichen Nutzungen in den Naturschutzgebieten im Bereich der schleswig-holsteinischen Küstengewässer der Ostsee. Darüber hinaus gibt es keine Gutachten explizit zur Auswirkung von Kite- und Windsurfen, die im Geschäftsbereich des MELUR in Auftrag gegeben worden sind. Auf den Bundeswasserstraßen im Bereich der Nordsee werden Schifffahrt und Wassersport bereits seit 1992 durch die „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ (kurz BefVO) geordnet. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, der zugleich als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet ist, sind darüber hinaus alle Störungen zu unterlassen, die sich negativ auf die Tierwelt auswirken können. Die Landesregierung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die u.a. eine Verschlechterung der Bestandssituation von Vögeln vermeiden. Zu den Auswirkungen von Kitesurfen speziell auf Wasser- und Watvögel gibt es eine umfassende Zusammenstellung und Auswertung des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), in dem sich generell zutreffende und auch übertragbare Ergebnisse finden. Diese Veröffentlichung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht von uns herausgegeben werden, sie ist erhältlich beim NLWKN : "Zum Einfluss von Kitesurfen auf Wasser- und Watvögel - eine Übersicht" http://www.nlwkn.niedersachsen.de/natur… Diese Übersicht enthält eine umfassende Literaturliste zum Thema. Mit freundlichen Grüßen