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Umweltverträglichkeitsprüfung Braunkohlekraftwerk Lippendorf

Antrag nach dem SächsUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- alle Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Errichtung des Braunkohlekraftwerks Lippendorf

Sollte diese Datenmenge ungewöhnlich groß sein, so bitte ich um die Übersendung des Bescheids nach §26 UVPG und dessen Begründung, der entscheidungserheblichen Unterlagen, die vom Vorhabenträger nach §6 Abs. 1 UVPG vorgelegt wurden, sowie einer Übersicht über alle im UVP-Verfahren erstellten und genutzen Dokumente.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollten die angefragten Daten nicht in digitalisierter Form vorliegen, möchte ich einen Termin zur Einsichtnahme vor Ort vereinbaren.

Eine Beeinträchtigung von Geschäftsinteressen des gegenwärtigen Kraftwerksbetreibers nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG ist nicht gegeben, da die angefragten Umweltinformationen im Zusammenhang mit der Errichtung des Kraftwerks vor dem Jahr 2000 erstellt wurden. Zu diesem Zeitpunkt wurden die angefragten Umweltinformationen zudem bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (öffentliche Auslegung des UVP-Bescheid und Begründung), wodurch eine beeinträchtigung gegenwärtiger Geschäftsinteressen ausgeschlossen werden kann. Zudem hat der Betreiber seit Errichtung des Kraftwerks gewechselt.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich verweise zudem auf § 6 Abs. 1 Satz 4 SächsUIG und bitte darum, mir alle Teile der angefragten Dokumente, sofern sie Aussagen zu Emissionen (Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Licht usw.) enthalten, zugänglich zu machen, auch wenn die Entscheidung über die Veröffentlichung anderer Teile der Dokumente noch nicht getroffen wurde.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, sofern es sich dabei nicht um eine Behörde handelt.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unterlagen der Umweltv…
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltverträglichkeitsprüfung Braunkohlekraftwerk Lippendorf [#220501]
Datum
16. Mai 2021 23:41
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Errichtung des Braunkohlekraftwerks Lippendorf Sollte diese Datenmenge ungewöhnlich groß sein, so bitte ich um die Übersendung des Bescheids nach §26 UVPG und dessen Begründung, der entscheidungserheblichen Unterlagen, die vom Vorhabenträger nach §6 Abs. 1 UVPG vorgelegt wurden, sowie einer Übersicht über alle im UVP-Verfahren erstellten und genutzen Dokumente. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollten die angefragten Daten nicht in digitalisierter Form vorliegen, möchte ich einen Termin zur Einsichtnahme vor Ort vereinbaren. Eine Beeinträchtigung von Geschäftsinteressen des gegenwärtigen Kraftwerksbetreibers nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG ist nicht gegeben, da die angefragten Umweltinformationen im Zusammenhang mit der Errichtung des Kraftwerks vor dem Jahr 2000 erstellt wurden. Zu diesem Zeitpunkt wurden die angefragten Umweltinformationen zudem bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (öffentliche Auslegung des UVP-Bescheid und Begründung), wodurch eine beeinträchtigung gegenwärtiger Geschäftsinteressen ausgeschlossen werden kann. Zudem hat der Betreiber seit Errichtung des Kraftwerks gewechselt. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich verweise zudem auf § 6 Abs. 1 Satz 4 SächsUIG und bitte darum, mir alle Teile der angefragten Dokumente, sofern sie Aussagen zu Emissionen (Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Licht usw.) enthalten, zugänglich zu machen, auch wenn die Entscheidung über die Veröffentlichung anderer Teile der Dokumente noch nicht getroffen wurde. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, sofern es sich dabei nicht um eine Behörde handelt. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220501/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Kraftwerk Lippendorf. Das Sächsische Staatsministerium für…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Betreff
AW: Umweltverträglichkeitsprüfung Braunkohlekraftwerk Lippendorf [#220501]
Datum
18. Mai 2021 06:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Kraftwerk Lippendorf. Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verfügt leider nicht über die von Ihnen begehrten Informationen. Wir haben deshalb die Anfrage an die zuständige Behörde, die Landesdirektion Sachsen weitergeleitet. Sie werden von dort eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen