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Umweltzustandsbericht des Umweltbundesamt (UBA) nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)

Anfrage an: Umweltbundesamt

Im § 11 des Umweltinformationsgesetz (UIG) ist erwähnt, daß ein Umweltzustandsbericht herauszugeben ist.

Ich finde diesen nicht auf der Homepage. Könnten Sie mir den letzten Bericht zukommen lassen bzw. einen Link auf Ihre Homepage mitteilen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im § 11 des Umweltinformat…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltzustandsbericht des Umweltbundesamt (UBA) nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) [#215932]
Datum
18. März 2021 18:00
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im § 11 des Umweltinformationsgesetz (UIG) ist erwähnt, daß ein Umweltzustandsbericht herauszugeben ist. Ich finde diesen nicht auf der Homepage. Könnten Sie mir den letzten Bericht zukommen lassen bzw. einen Link auf Ihre Homepage mitteilen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215932/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die wir Ihnen nach Rücksprache im Haus wie folgt beantwo…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Umweltzustandsbericht des Umweltbundesamt (UBA) nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) [#215932]
Datum
23. März 2021 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die wir Ihnen nach Rücksprache im Haus wie folgt beantworten können. Der von Ihnen angefragte Umweltzustandsbericht wird durch das Bundesumweltministerium herausgegeben. Die uns vorliegende aktuelle Publikationen fügen wir Ihnen als Anlage an. Das Umweltbundesamt aktualisiert ständig seine Informationen zu den Daten zur Umwelt. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie aktuelle Daten, Trends und Bewertungen zur Umweltsituation in Deutschland, aufgeteilt nach verschiedenen Themenschwerpunkten: https://www.umweltbundesamt.de/daten Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichem Gruß

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