Umwidmung der Toiletten zu All Gender Toiletten an der Universität Düsseldorf

- Unterlagen zur Erlaubnis fünf Herrentoiletten ohne Umbaumaßnahmen (insbesondere ohne das Entfernen der Urinale) zu All Gender Toiletten umwidmen zu dürfen, siehe https://www.facebook.com/astahhu/posts/10155749493280292

Begründung:
An der Universität Bielefeld werden die zur Umwidmung zu All-Gender-Toiletten vorgesehenen Toiletten baulich verändert, siehe: https://www.lz.de/ueberregional/owl/22068042_Wirbel-um-All-Gender-Toiletten-an-der-Uni-Bielefeld.html

Mich interessiert insbesondere wieso an der Uni Bielefeld die Toiletten durch den BLB umgebaut werden, aber bei uns an der Universität Düsseldorf nicht. Zudem möchte ich mich über die skandalösen Zustände bei der zur All-Gender-Toilette umgewidmeten Herrentoilette in Gebäude 25.12.U1.04 beschweren! Diese ehemalige Herrentoilette hat neben den noch nutzbaren Pissoirs eigentlich noch zwei separate Toilettenkabinen. Eine Toilettenkabine ist stets verschlossen die andere ist benutzbar aber nicht abschließbar! Dadurch kann es zu unzumutbaren Belästigungen kommen, wenn bspw. eine Frau die Toilette nutzt und ein Mann ohne zu ahnen die Tür öffnet und vielleicht den Schambereich der Frau sieht.

Wieso werden uns solche unzumutbaren Zustände zugemutet, aber der Uni Bielefeld nicht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
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Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Umwidmung der Toiletten zu All Gender Toiletten an der Universität Düsseldorf [#32115]
Datum
20. Juli 2018 22:26
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zur Erlaubnis fünf Herrentoiletten ohne Umbaumaßnahmen (insbesondere ohne das Entfernen der Urinale) zu All Gender Toiletten umwidmen zu dürfen, siehe https://www.facebook.com/astahhu/posts/10155749493280292 Begründung: An der Universität Bielefeld werden die zur Umwidmung zu All-Gender-Toiletten vorgesehenen Toiletten baulich verändert, siehe: https://www.lz.de/ueberregional/owl/22068042_Wirbel-um-All-Gender-Toiletten-an-der-Uni-Bielefeld.html Mich interessiert insbesondere wieso an der Uni Bielefeld die Toiletten durch den BLB umgebaut werden, aber bei uns an der Universität Düsseldorf nicht. Zudem möchte ich mich über die skandalösen Zustände bei der zur All-Gender-Toilette umgewidmeten Herrentoilette in Gebäude 25.12.U1.04 beschweren! Diese ehemalige Herrentoilette hat neben den noch nutzbaren Pissoirs eigentlich noch zwei separate Toilettenkabinen. Eine Toilettenkabine ist stets verschlossen die andere ist benutzbar aber nicht abschließbar! Dadurch kann es zu unzumutbaren Belästigungen kommen, wenn bspw. eine Frau die Toilette nutzt und ein Mann ohne zu ahnen die Tür öffnet und vielleicht den Schambereich der Frau sieht. Wieso werden uns solche unzumutbaren Zustände zugemutet, aber der Uni Bielefeld nicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Düsseldorf
Guten Tag, für Ihre Anfrage ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) nicht zuständig. Zwar sind wir Ve…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Düsseldorf
Betreff
AW: Umwidmung der Toiletten zu All Gender Toiletten an der Universität Düsseldorf [#32115]
Datum
26. Juli 2018 15:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, für Ihre Anfrage ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) nicht zuständig. Zwar sind wir Vermieter der Universitäten Düsseldorf und Bielefeld. Die Umwidmung ausgewählter Toiletten zu All-Gender-Toiletten – ebenso wie die dazugehörigen baulichen Maßnahmen in Bielefeld – erfolgten aber durch die Universitäten selbst. Der BLB NRW war hiermit nicht beauftragt. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte durch uns widersprechen, müssen wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Hochschulverwaltung zu wenden. Mit freundlichen Grüßen