Umzäunung Betonkreis an Hochschule der Medien

Planungsunterlagen zur Umzäunung des runden Betonsockels (Koordinaten: 48°44'29.4"N 9°06'08.9"E) neben der Bibliothek der Hochschule der Medien (Nobelstr. 8, 70569 Stuttgart).
Meine Frage konkret ist: Wofür ist diese Umzäunung da und wie lange soll sie dort stehen bleiben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    12. Dezember 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planungsunterlage…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
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Betreff
Umzäunung Betonkreis an Hochschule der Medien [#203311]
Datum
10. November 2020 11:29
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planungsunterlagen zur Umzäunung des runden Betonsockels (Koordinaten: 48°44'29.4"N 9°06'08.9"E) neben der Bibliothek der Hochschule der Medien (Nobelstr. 8, 70569 Stuttgart). Meine Frage konkret ist: Wofür ist diese Umzäunung da und wie lange soll sie dort stehen bleiben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203311/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage vom 10.11.2020 hinsichtlich der Herausgabe der Planunter…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
Umzäunung Betonkreis an Hochschule der Medien - Anfrage vom 10.11.2020
Datum
24. November 2020 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,3 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre Anfrage vom 10.11.2020 hinsichtlich der Herausgabe der Planunterlagen zur Umzäunung des Kunstwerks „The Sounds of Earth“ von Reto Boller nahe Nobelstraße 8, 70569 Stuttgart zurück. Hierzu ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag vom 10.11.2020 auf Herausgabe der Planunterlagen zur Umzäunung des Kunstwerks „The Sounds of Earth“ von Reto Boller nahe Nobelstraße 8, 70569 Stuttgart wird in Form der Übersendung einer elektronischen Kopie des hierfür bestehenden Lageplans zum Bauantrag sowie durch die untenstehende Beantwortung der Frage stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: Dem zulässigen und begründeten Antrag war stattzugeben. Der Antrag wurde dahin ausgelegt, dass es sich um einen Antrag auf Aktenauskunft durch Übermittlung in elektronischer Form handelt und daher eine elektronische Kopie des bestehenden Lageplans zum Bauantrag für das Objekt begehrt wurde, auch wenn der Antrag wörtlich auf Herausgabe der (Original-) Planunterlagen lautete. Dies wäre aber zum einen nicht von der gesetzlichen Grundlage umfasst und entspricht auch nicht dem Willen des Antragsstellers, der eine Beantwortung in elektronischer Form wünschte. Die Umzäunung des Kunstwerks dient lediglich zum Schutz vor unmittelbar bevorstehenden Bauarbeiten. Durch die Absperrung soll ein Überfahren des Betonsockels mit Baumaschinen während der Bauphase verhindert werden. Erste Bauarbeiten - Verlegung von Schmutzwasserrohren, medienführenden Leerrohren und des Hauswasseranschlusses - wurden bereits abgeschlossen. Weitere Maßnahmen - Erdarbeiten zur Fundamentierung, Errichtung von drei Interims-Baukörper sowie die Herstellung zugehörender Außenanlagen - stehen noch aus (siehe Anhang). Die geplante Bauzeit mit Fertigstellung März 2021 kann aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht eingehalten werden. Der Abbau der Umzäunung erfolgt mit Fertigstellung der Interimsbauten, da ein Ab- und Wiederaufbau der Zäune aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll ist. Als Auskunft einfacher Art fallen für diesen Bescheid keine Gebühren an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Vermögen und Bau Amt Stuttgart, Ossietzkystr. 3, 70174 Stuttgart einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen