Umzug

ist es erlaubt am 16.04.2020 einen Umzug von Senioren von Nordrhein-Westfalen nach Bayern durchzuführen. Die Senioren werden von ihrem Kind mit dem Auto von ihrem alten Wohnhaus in die neue Wohnung nach bayern gefahren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist es erlaubt am 1…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umzug [#183589]
Datum
29. März 2020 11:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist es erlaubt am 16.04.2020 einen Umzug von Senioren von Nordrhein-Westfalen nach Bayern durchzuführen. Die Senioren werden von ihrem Kind mit dem Auto von ihrem alten Wohnhaus in die neue Wohnung nach bayern gefahren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183589 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage und teile Ihne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Umzug [#183589]
Datum
30. März 2020 08:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage und teile Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. März 2020. Bund und Länder haben gemeinsame Lei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in zu Umzug [#183589]
Datum
6. April 2020 18:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. März 2020. Bund und Länder haben gemeinsame Leitlinien zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus beschlossen. Um Ansteckungen zu vermeiden, sollen soziale Kontakte weitgehend eingeschränkt werden. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten sind weiter möglich. Informationen der Bundesregierung zu neuen Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps finden Sie auf der Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-de/…. Die Regelungen der Landesregierungen verweisen in großen Teilen auf die zwischen Bund und Ländern verabredete Kontaktsperre. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer: Bayern: https://www.bayern.de/service/coronavir… Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona Unter https://www.zusammengegencorona.de/ finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Darüber hinaus hat das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut relevante Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet. Sie finden diese im Internet unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2…. Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coronav…. Mit freundlichen Grüßen