Umzug und Corona-Zweitimpfung

Ich ziehe im Juli 2021 nach Nordrhein-Westfalen und habe meine Corona-Erstimpfung am 09.06.21 bei meinem Hausarzt in Walldorf (Baden). Da ich für den Zweittermin in Baden-Württemberg wahrscheinlich nicht mehr gemeldet sein werde, kann ich dennoch den Zweittermin bei meinem Hausarzt in Walldorf wahrnehmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich ziehe im Juli 2021 n…
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Umzug und Corona-Zweitimpfung [#222816]
Datum
8. Juni 2021 18:18
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich ziehe im Juli 2021 nach Nordrhein-Westfalen und habe meine Corona-Erstimpfung am 09.06.21 bei meinem Hausarzt in Walldorf (Baden). Da ich für den Zweittermin in Baden-Württemberg wahrscheinlich nicht mehr gemeldet sein werde, kann ich dennoch den Zweittermin bei meinem Hausarzt in Walldorf wahrnehmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222816/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Personen haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorh…
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Umzug und Corona-Zweitimpfung [#222816]
Datum
9. Juni 2021 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Personen haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2: •Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. •Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. •Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer medizinischen Einrichtung/Unternehmen gepflegt oder betreut werden oder tätig sind. •Personen, die im Auftrag einer solchen medizinischen Einrichtung/Unternehmen im Ausland tätig sind. Grundsätzlich sind Impfungen auch bundeslandübergreifend möglich, wenn Sie Ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben. Wir hoffen, wir konnten ihr Anliegen klären. Mit freundlichen Grüßen