Umzug während Ausgangsbeschränkung

Ausnahmefall: privater Umzug.
Aus beruflichen Gründen, ziehen wir aus Düsseldorf nach München. In Düsseldorf müssen wir die Wohnung zum 31.3. verlassen, da dort zum 1.4.
die Nachmieter einziehen.
Die Spedition haben wir zwischenzeitlich abgesagt, da hier die auferlegten Maßnahmen nicht erfüllt wären. Wir werden somit den Umzug privat mit einem Mietsprinter durchführen - lediglich mein Mann und ich, seine Ehefrau.
Können Sie uns bitte bestätigen, dass dies unter den aktuell geltenden Einschränkungen möglich ist?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausnahmefall: pri…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umzug während Ausgangsbeschränkung [#183087]
Datum
22. März 2020 08:33
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausnahmefall: privater Umzug. Aus beruflichen Gründen, ziehen wir aus Düsseldorf nach München. In Düsseldorf müssen wir die Wohnung zum 31.3. verlassen, da dort zum 1.4. die Nachmieter einziehen. Die Spedition haben wir zwischenzeitlich abgesagt, da hier die auferlegten Maßnahmen nicht erfüllt wären. Wir werden somit den Umzug privat mit einem Mietsprinter durchführen - lediglich mein Mann und ich, seine Ehefrau. Können Sie uns bitte bestätigen, dass dies unter den aktuell geltenden Einschränkungen möglich ist?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183087
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierung von Oberbayern
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. März 2020 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Regierung von Oberbayern
Sehr geehrteAntragsteller/in eine sachliche Zuständigkeit ist durch das Gewerbeaufsichtsamt nicht gegeben. Das…
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
WG: Umzug während Ausgangsbeschränkung [#183087]
Datum
24. März 2020 14:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in eine sachliche Zuständigkeit ist durch das Gewerbeaufsichtsamt nicht gegeben. Das Gewerbeaufsichtsamt ist ausschließlich für technischen Arbeitsschutz und Produktsicherheit zuständig. Ihr Antrag nach Art. 36 BayDSG bezieht sich auf das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten und deren Verwendung. Dies dürfte für einen Umzug nicht relevant sein. Im Übrigen wurde dieses Gesetz am 24.05.2018 außer Kraft gesetzt und durch Bundesrecht ersetzt. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage sind die jeweils örtlichen Gewerbeämter bei den Gemeinden / Stadtverwaltungen zuständig. In München ist dies die Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat (KVR) für den Einzug und für den Auszug müssten Sie sich an die entsprechende Behörde in Düsseldorf wenden. Leider können wir Ihre Anfrage nicht weiterleiten, da Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich die Weitergabe von Ihren Daten untersagt haben. Im Anhang finden Sie die Umzugs-Regelungen in Bayern (Stand 21.03.2020) Mit freundlichen Grüßen