Umzugsgenehmigung Alg II Empfänger

Was muss ein ALGII-Empfänger bei Umzugswunsch beachten?Was darf ihm verwert werden?Was steht ihm zu?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was muss ein ALG…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umzugsgenehmigung Alg II Empfänger [#30051]
Datum
25. Mai 2018 10:48
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was muss ein ALGII-Empfänger bei Umzugswunsch beachten?Was darf ihm verwert werden?Was steht ihm zu?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 25. Mai 2018 bitten Sie um Auskunft, was von einem Empfänger von …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Datum
5. Juni 2018 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 25. Mai 2018 bitten Sie um Auskunft, was von einem Empfänger von Arbeitslosengeld II bei einem Umzugswunsch beachtet werden muss. Eine verbindliche Auskunft im Einzelfall erteilt das Jobcenter der betroffenen Person. In allgemeiner Hinsicht ist auf § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu verweisen, in dem die Regelungen zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung enthalten sind. Die insgesamt 10 Absätze umfassende Vorschrift können Sie gerne im Internet nachlesen. Im Übrigen muss ich darauf hinweisen, dass Fragen der Unterkunft und Heizung in die Kompetenz der Länder fallen und nicht der Aufsicht des Bundesministeriums unterliegen. Fragen zur Angemessenheit (in einer bestimmten Region) müssten Sie deshalb an das jeweils zuständige Landesministerium richten. Mit freundlichen Grüßen