Un-Behindertenrechte/Un-Kinderrechte

Welche Arten von Leistungen erbringt das Jugendamt - mit Ausnahme von Herausnahmen und Familienhilfen - um behinderten Kindern das Leben bei den Eltern zu ermöglichen oder behinderten Eltern die eigene Erziehung von ihren Kindern zu ermöglichen, und welche Summen werden hierfür jährlich ausgegeben?
Welche Summen geben Bremerhaven und Bremen aus, um Perspektivgutachten von Menno Baumann zu bezahlen, und mit welcher Zielrichtung werden hier Gutachten bezahlt?
Welche Maßnahmen unternimmt der Magistrat der Stadt Bremerhaven , um die UN Kinderrechte und die UN Behindertenrechte umzusetzen, welche Beträge stehen hier zur Verfügung und welche Erfolge, bezogen auf die einzelnen Kinderrechte sind bisher erreicht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
Carola Koch
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welch…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
Un-Behindertenrechte/Un-Kinderrechte [#223891]
Datum
23. Juni 2021 10:00
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Arten von Leistungen erbringt das Jugendamt - mit Ausnahme von Herausnahmen und Familienhilfen - um behinderten Kindern das Leben bei den Eltern zu ermöglichen oder behinderten Eltern die eigene Erziehung von ihren Kindern zu ermöglichen, und welche Summen werden hierfür jährlich ausgegeben? Welche Summen geben Bremerhaven und Bremen aus, um Perspektivgutachten von Menno Baumann zu bezahlen, und mit welcher Zielrichtung werden hier Gutachten bezahlt? Welche Maßnahmen unternimmt der Magistrat der Stadt Bremerhaven , um die UN Kinderrechte und die UN Behindertenrechte umzusetzen, welche Beträge stehen hier zur Verfügung und welche Erfolge, bezogen auf die einzelnen Kinderrechte sind bisher erreicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 223891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223891/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carola Koch
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, wir bestätigen den Erhalt Ihrer im Betreff genannten Anfrage nach dem Bremer Information…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Un-Behindertenrechte/Un-Kinderrechte
Datum
23. Juni 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Koch, wir bestätigen den Erhalt Ihrer im Betreff genannten Anfrage nach dem Bremer Informationfreiheitsgesetz und weden Ihre Anfrage schnellsmöglich beantworten. Bezüglich Ihrer zweiten Frage, "Welche Summen geben Bremerhaven und Bremen aus, um Perspektivgutachten von Menno Baumann zu bezahlen, und mit welcher Zielrichtung werden hier Gutachten bezahlt?", teilen wir Ihnen schon jetzt mit, dass wir selbstverständlich für den Bereich der Stadt Bremen nicht zuständig sind, und daher keinerlei Auskünfte erteilen können. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anfrage direkt bei der Stadt Bremen zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Magistrat der Stadt Bremerhaven
UN-Behindertenrechte / UN-Kinderrechte Sehr geehrte Frau Koch, Ihre Anfrage nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
UN-Behindertenrechte / UN-Kinderrechte
Datum
19. Juli 2021 12:12
Status
Warte auf Antwort
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8,8 KB


Sehr geehrte Frau Koch, Ihre Anfrage nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) vom 23.06.2021 beantworten wir wie folgt: Frage: Welche Arten von Leistungen erbringt das Jugendamt - mit Ausnahme von Herausnahmen und Familienhilfen - um behinderten Kindern das Leben bei den Eltern zu ermöglichen oder behinderten Eltern die eigene Erziehung von ihren Kindern zu ermöglichen, und welche Summen werden hierfür jährlich ausgegeben? Antwort: Maßgeblich für die Unterstützung von Kindern mit einer seelischen Behinderung durch das Amt für Jugend, Familie und Frauen sind die Bestimmungen des § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Neben der Familienhilfe stehen folgende ambulante und teilstationäre Leistungsangebote im Rahmen des § 35a SGB VIII zur Verfügung: - Erziehungsbeistand - Schulassistenz - Unterstützung durch Lese-, Rechtschreib- und Mathematikförderung - Authismustherapiestunden (Asperger Syndrom) - Integrationsplätze Hort - Integrationsplätze KiTa - Kooperationsprojekt Helene-Kaisen-Haus (Schule und Tagesgruppe) - Ggf. ergänzende notwendige ambulante Hilfen - Leistungen gem. § 41 SGB VII i.V.m. § 35a SGB VIII für junge Volljährige / Nachbetreuung Die Hilfe kann auch durch geeignete Pflegepersonen oder in stationären Wohngruppen oder sonstigen Wohnformen geleistet werden. Sie wird nach dem Bedarf im Einzelfall gewährt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen haben Kinder oder Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII. Die Kosten für Leistungsangebote nach § 35a SGB VIII beliefen sich im Haushaltsjahr 2020 auf rund 2,8 Mio. Euro. Behinderte Eltern haben wie alle Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, insbesondere wenn ein erzieherischer Bedarf besteht. Dann können nach §§ 27 ff. alle notwendigen und geeigneten Hilfen zur Erziehung in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form gewährt werden. Die Summe, die für die Hilfen zur Erziehung an behinderte Eltern aufgewandt wird, kann nicht beziffert werden. Frage: Welche Summen geben Bremerhaven und Bremen aus, um Perspektivgutachten von Menno Baumann zu bezahlen, und mit welcher Zielrichtung werden hier Gutachten bezahlt? Antwort: Herr Menno Baumann ist nicht für die Stadt Bremerhaven als Gutachter tätig. Ob Gutachtertätigkeiten für die Stadt Bremen ausgeführt werden, ist hier nicht bekannt, und ggf. bei der Stadt Bremen zu erfragen. Frage: Welche Maßnahmen unternimmt der Magistrat der Stadt Bremerhaven, um die UN Kinderrechte und die UN Behindertenrechte umzusetzen, welche Beträge stehen hier zur Verfügung und welche Erfolge, bezogen auf die einzelnen Kinderrechte sind bisher erreicht? Antwort: Sämtliche UN-Konventionen, die von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurden, werden auf der Grundlage ihrer Umsetzung in nationales Recht von den Ländern und Kommunen umgesetzt. Darüber hinaus hat die Stadt Bremerhaven seit dem 01.01.2016 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im § 18 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven verankert. Sichergestellt wird diese Beteiligung durch die Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Bremerhaven. Für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Familie und Frauen sind insbesondere das SGB VIII mit den jeweiligen Ausführungsbestimmungen und Regelungen maßgeblich. Für die Erledigung dieser Aufgaben stehen dem Amt für Jugend, Familie und Frauen pro Haushaltsjahr rund 103 Mio. Euro aus kommunalen Mitteln und ergänzenden Zuweisungen insbesondere des Landes zur Verfügung. Einzelheiten können dem öffentlich zugänglichen Haushaltsplan entnommen werden. Bezüglich der UN-Behindertenrechtskonvention verweisen wir Sie nach Rücksprache mit dem Amt für Menschen mit Behinderung beim Magistrat der Stadt Bremerhaven auf den unter https://www.bremerhaven.de/de/verwalt... unter "Aktuelles" veröffentlichten Evaluationsbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2019. Eine Aktualisierung ist derzeit in Arbeit und wird nach Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls unter der vorgenannten Web-Adresse abrufbar sein. Diese Auskunft wird gebührenfrei erteilt. Gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG kann jeder die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch
AW: UN-Behindertenrechte / UN-Kinderrechte [#223891] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die teilweise …
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: UN-Behindertenrechte / UN-Kinderrechte [#223891]
Datum
19. Juli 2021 13:29
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die teilweise Beantwortung der Fragen. Warum erhalten anspruchsberechtigte sselisch behinderte in Bremerhaven keine Leistungen gemäss SGB 9, die ausdrücklich im §35a SGB 8 bestimmt sind? Welche konkreten Formulare kann der Anspruchsberechtigte wo erhalten oder sich aus dem Internet holen? Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 223891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223891/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Frau Koch, Der Absatz 3 zum § 35a SGB VIII in der seit 01.01.2020 gültigen Fassung regelt das Verhäl…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Un-Behindertenrechte/Un-Kinderrechte
Datum
16. August 2021 12:05
Status
Warte auf Antwort
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8,8 KB


Sehr geehrte Frau Koch, Der Absatz 3 zum § 35a SGB VIII in der seit 01.01.2020 gültigen Fassung regelt das Verhältnis zu ausgewählten Kapiteln des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). So sind durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch Leistungen nach den Kapiteln 3 bis 6 des zweiten Teils des SGB IX zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung kommt das Amt für Jugend, Familie und Frauen durch die in unserer Auskunft vom 19.07.2021 aufgelisteten Leistungsangebote in vollem Umfang nach, soweit die Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung findet. Allgemeine Informationen zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind über die Homepage der Stadt Bremerhaven unter https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik-sicherheit/buergerservice/dienstleistungen/eingliederungshilfe-fuer-behinderte-menschen.36404.html abrufbar. Die Beantwortung Ihrer Anfrage ergeht gebührenfrei. Gemäß § 13 Abs. 1 BremIFG kann jeder die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Mit freundlichen Grüßen
Carola Koch
Sehr << Anrede >> danke für die Beantwortung der Frage die in keinster Weise ausreichend ist. Sie kön…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Un-Behindertenrechte/Un-Kinderrechte [#223891]
Datum
16. August 2021 13:34
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Beantwortung der Frage die in keinster Weise ausreichend ist. Sie können keine Beratung anbieten, die im Ansatz den Inhalt/Anspruch des SGB 9 entsprechen! Sie teilten mir in einer Ihrer letzten Auskünfte mit, das die Seestadt Bremerhaven nicht mal Antragsformulare für die Leistungsberechtigten nach §35a SGB 8 zur Verfügung stellen kann weil es diese nicht gibt! Wie ist die dokumentationspflichtige Beratungspflicht hierzu sichergestellt? Teilen Sie mit, wie sichergestellt ist/wurde, das die Inhalte des "Beratungsgeheimnisses" der Eingliederungshilfe zur wirtschaftlichen Jugendhilfe, die ja irgendeinen Antrag dann so betrachten und auch irgendwie "bearbeiten" nachweislich den Datenschutz entsprechend mit Hinweis an die Leistungsberechtigten an diese "Organisationseinheit" weitergeleitet werden. Entgegen der geltenden Rechtssprechung ist das strafrechtlich erheblich relevant und im Sinne des Datenschutzes nicht nur bedenklich! Gibt es für diese Vorgehensweise die Zustimmung der Landesdatenschutzbeauftragten? Wo kann diese eingesehen werden? Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 223891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223891/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>
Carola Koch
Sehr << Anrede >> Ihre oberflächlich gehaltenen Antwort ist nichts zu entnehmen was den Anspruch der …
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Carola Koch
Betreff
AW: Un-Behindertenrechte/Un-Kinderrechte [#223891]
Datum
24. August 2021 08:04
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre oberflächlich gehaltenen Antwort ist nichts zu entnehmen was den Anspruch der Beantwortung der Frage beinhaltet. Sofern Sie in Ihrem Text vorhalten das auf der Homepage allgemeine Informationen zur Eingliederungshilfe vorgehalten werden wird hiermit mitgeteilt dass sich diese Informationen lediglich auf die Anspruchsberechtigten der Behinderungsart der körperlich und geistig Behinderten bezieht die aktuell noch Leistungen des Sozialamtes beanspruchen können. Eingliederungshilfe für Anspruchsberechtigte nach Paragraf 35 Ar SGB acht so teilten Sie ja bereits mit haben nicht mal die Möglichkeit Antragsformulare entgegenzunehmen das schließt darauf das nicht mal eine ordnungsgemäße im Gesetz verpflichtende Dokumentation stattfindet eine Dokumentierte Beratung ist demzufolge ausgeschlossen;Des weiteren wird nicht klar dargestellt wo die Abgrenzung zwischen Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe endet. Der Anspruch des Leistungsberechtigten Kindes auf Eingliederungshilfe geht ja dem der Hilfe zur Erziehung der Eltern vor, wie bereits mehrfach nachgefragt und nicht beantwortet wie findet die Bearbeitung bzw. Dokumentation und Aktenführung hierzu statt? Hat jeder Leistungsberechtigte eine eigene Leistungsakte ;wie ist sichergestellt Dass es keine Interessenskollision gibt und die Mitarbeiter so wie es aktuell im Jugendamt Bremerhaven stattfindet das gesamte Repertoire mit der gleichen Person für Eingliederungshilfe, Hilfe zur Erziehung, erfahrene Kinderschutzfachkraft, anbieten. Wie ist die zweckgebundene Datenerhebung/Zweckänderung sichergestellt wenn im Rahmen der Eingliederungshilfe nunmehr durch die gleiche Rehabilitationsfachkraft ein Hilfe zur Erziehung Fall entsteht und daraus resultierend ein sogenannter acht Abfall wird? Erfolgt hier eine Abgabenachricht über den Amtsleiter oder wie ist die Verfahrensweise? Mit freundlichen Grüßen Carola Koch Anfragenr: 223891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223891/ Postanschrift Carola Koch << Adresse entfernt >>

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Magistrat der Stadt Bremerhaven
UN-Behindertenrechte / UN-Kinderrechte Sehr geehrte Frau Koch, wir bestätigen den Erhalt Ihrer erneuten Nachfrage…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
UN-Behindertenrechte / UN-Kinderrechte
Datum
6. September 2021 07:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,8 KB


Sehr geehrte Frau Koch, wir bestätigen den Erhalt Ihrer erneuten Nachfrage zu Ihrer Anfrage vom 23.06.2021. In Ihrer Originalanfrage vom 23.06.2021 hatten Sie um vorherige Benachrichtigung gebeten, sollten für die Beantwortung Ihrer Anfrage Gebühren anfallen. Der bisherige Verwaltungsaufwand für die Beantwortung Ihrer Anfrage sowie der diversen Nachfragen liegt bereits jetzt deutlich über der Freigrenze von 0,5 Stunden, so dass wir für die Beantwortung Ihrer erneuten Nachfrage vom 24.08.2021 Gebühren gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFGGebV) festsetzen müssen. Nach § 1 Absatz 1 und Teil A Gebühren, Ziffer 4a des dem BremIFGGebV anliegenden Kostenverzeichnisses belaufen sich die Gebühren für die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft bei geringfügigem Verwaltungsaufwand (zwischen 0,5 bis 3 Stunden) in einem Gebührenrahmen von 10,00 bis 150,00 Euro. Nach unseren Schätzungen werden sich die anfallenden Gebühren voraussichtlich in einem Rahmen von 40,00 bis 50,00 Euro bewegen. Die tatsächliche Festsetzung der Höhe der Gebühren und Auslagen nach § 3 Satz 1 BremIFGGebV erfolgt allerdings erst mit Stattgeben Ihres Antrages. Eine Ablehnung oder Rücknahme Ihres Antrages hingegen ist gebührenfrei nach § 10 Absatz 2 Satz 2 BremIFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 BremIFGGebV und Teil A Gebühren, Ziffer 6 des dem BremIFGGebV anliegenden Kostenverzeichnisses. Im Hinblick auf die im Rahmen des Stattgebens Ihres Antrags anfallenden Kosten möchten wir Sie um Rückmeldung darüber bitten, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Sofern Sie an Ihrem Auskunftsantrag festhalten möchten, bitten wir Sie, sich mittels eines Identitätsnachweises zu legitimieren. Um Anträge zu bearbeiten, bedarf es der Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift, auch dann, wenn die Auskunft in elektronischer Form (E-Mail) erteilt wird. Dies ist erforderlich, um Bescheide in diesem Verfahren zustellen zu können und um sicherzustellen, dass eine Gebührenforderung auch vollstreckt werden kann. Bitte übermitteln Sie uns hierfür Ihren vollständigen Namen und eine zustellungsfähige Anschrift, die mit einer (digitalen) Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder einer aktuellen Meldebescheinigung zu verifizieren sind. Die übermittelten Daten werden vertraulich behandelt. Mit freundlichen Grüßen