UN Ocean Conference 2017: deutsche Teilnehmer, Informationen
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):
Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
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II. Antrag nach dem IFG/UIG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
die UN führte eine Ocean Conference am 5.-9.June 2017 in New York durch:
https://oceanconference.un.org
Ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG,bzw UIG), (möglichst als PDF)
als Antwort an FragdenStaat.de:
a) Liste der deutschen Teilnehmer (geplant, anwesend)
b) Liste zu welchen Behörden die deutschen Teilnehmer gehören
c) Kopie der deutschen Beiträge (geplant, real eingebracht)
d) Berichte zur Konferenz
e) Korrospondenz mit dem BMUB (Abstimmung i.S. der § 19 GGO)
f) alle Informationen zu IUU-Fischerrei im Rahmen dieser Konferenz
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel
[1]
Der/Die Anträge nach IFG/UIG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG bzw. § 12 Abs. 1 Satz 2, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV, bzw. § 2 UIGGebV, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. September 2017
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24. Oktober 2017
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