Unabweisbare Ausgabe

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antrag für eine ausserplanmäßige Ausgabe zur Deutschen Einheit wegen unvorhergesehenem Ereignis zum 30 Jahrestag der Deutschen Einheit

siehe: https://www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-scholz-deutsche-einheit-1.4426100?fbclid=IwAR39ZluriemlmvyjxOqxLhChc7U388iP06KyvYgQOhToc2l2hH-ZRkXxLtU

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. April 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag für eine ausserplan…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unabweisbare Ausgabe [#135377]
Datum
30. April 2019 10:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag für eine ausserplanmäßige Ausgabe zur Deutschen Einheit wegen unvorhergesehenem Ereignis zum 30 Jahrestag der Deutschen Einheit siehe: https://www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-scholz-deutsche-einheit-1.4426100?fbclid=IwAR39ZluriemlmvyjxOqxLhChc7U388iP06KyvYgQOhToc2l2hH-ZRkXxLtU Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Deutschland
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1940 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informat…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Unabweisbare Ausgabe [#135377] - (#1940)
Datum
30. April 2019 13:49
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1940 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte daher um Ergänzung Ihrer Postanschrift und um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung der Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Hierbei handelt es sich um eine einfache…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Unabweisbare Ausgabe [#135377] - (#1940) [#135377]
Datum
4. Mai 2019 08:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Hierbei handelt es sich um eine einfache Anfrage, deren Beantwortung problemlos auch ohne die Angabe einer Adresse möglich ist. Der BfDI hat hier mehrfach, zuletzt in einem Rundschreiben im November 2018, an alle obersten Bundesbehörden klargestellt, dass das Verlangen in solchen Fällen nicht zulässig ist. Bei der Adressangabe soll lediglich sichergestellt werden, dass mögliche Kosten auch beigetrieben werden können. Dies ist bei einer einfachen Anfrage aufgrund der gesetzlich geregelten Kostenfreiheit nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Deutschland
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unabweisbare Ausgabe“ [#135377] [#135377]
Datum
4. Juni 2019 07:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/135377/auth/8e4814a3a99abfb7a297a07c718329fe2eccf4ac/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das BMI in unzulässiger Weise die Beantwortung der Frage verweigert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 135377.pdf Anfragenr: 135377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0453 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Unabweisbare Ausgabe« [#135377] [#135377] # 15-725/002 II#0453
Datum
5. Juni 2019 14:29
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
478,2 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0453 Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/002 II#0453 Sehr Antragsteller…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Unabweisbare Ausgabe« [#135377] # 15-725/002 II#0453
Datum
17. Juli 2019 17:39
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/002 II#0453 Sehr Antragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in vielen Dank. Wissen Sie schon ungefähr, wann mit einer Klärung zu rechnen ist? Ansonsten …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Unabweisbare Ausgabe« [#135377] # 15-725/002 II#0453 [#135377]
Datum
18. Juli 2019 07:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in vielen Dank. Wissen Sie schon ungefähr, wann mit einer Klärung zu rechnen ist? Ansonsten bin ich mit Ihrer transparenten vorgehensweise einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihnen momentan keinen konkreten Termin nennen. Das Thema wird im Hause jedo…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Unabweisbare Ausgabe« [#135377] # 15-725/002 II#0453
Datum
22. Juli 2019 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihnen momentan keinen konkreten Termin nennen. Das Thema wird im Hause jedoch mit hoher Priorität behandelt. Sobald eine Klärung erfolgt ist, komme ich auf Ihr Anliegen zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unabweisbare Ausgabe“ vom 30.04.2019 (#135377) …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Unabweisbare Ausgabe« [#135377] # 15-725/002 II#0453 [#135377]
Datum
24. Januar 2020 22:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unabweisbare Ausgabe“ vom 30.04.2019 (#135377) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 235 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/135377/upload/2cbabb569a33c8b05d6ef2eedeae69d1b2c0ba95/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> würden Sie in dem vorliegenden Fall eine Anweisung an das BMF erlassen, indem diese…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei der Anfrage »Unabweisbare Ausgabe« [#135377] # 15-725/002 II#0453 [#135377]
Datum
9. April 2020 17:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> würden Sie in dem vorliegenden Fall eine Anweisung an das BMF erlassen, indem dieses zur Informationsherausgabe verpflichtet wird in ähnliche Weise, wie Sie dies gegenüber dem BMI getan haben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 135377 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/135377/upload/2cbabb569a33c8b05d6ef2eedeae69d1b2c0ba95/