Unangemeldete Besuche

Anfrage an: Gemeinde Gernsheim

Die Grundlage, Gesetze, Verordnungen, verbindl. Anordnungen o. ä. zu den zwei "Besuchen" der "Ordnungspolizei" nebst entsprechendes Fahrzeug (eines Herr Mattisen oder so ähnl. und Kollegen), die am 29.5.2017 durch heftiges trommeln an Fensterscheiben auch mit Unterstützung von Fremdkörper (Schlüsselbund??), die jugendliche Besucher aushörchend angesprochen ("Zu wem wollt ihr, was macht Ihr hier") aufgefallen sind.
Mein Wunsch wäre es, die Antwort eines voll umfassend Haftenden für alle getätigten Angaben zu erhalten.
Jedoch kann in einem Gespräch evtl. dies entfallen (schriftliche Einladung!!!), und ich umgestimmt werden, wenn stattdessen Preis gegeben wird, was diese Männer denn so Frühstücken.
Weitere "Besuche" lehne ich vorerst ab und untersage hiermit die Veranlassung sowie alle anderen ohne nachgewiesene Grundlage durch einen Haftenden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juni 2017
  • Frist
    4. Juli 2017
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simona kirchner
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Grundlage, Gese…
An Gemeinde Gernsheim Details
Von
simona kirchner
Betreff
Unangemeldete Besuche [#21689]
Datum
1. Juni 2017 13:50
An
Gemeinde Gernsheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Grundlage, Gesetze, Verordnungen, verbindl. Anordnungen o. ä. zu den zwei "Besuchen" der "Ordnungspolizei" nebst entsprechendes Fahrzeug (eines Herr Mattisen oder so ähnl. und Kollegen), die am 29.5.2017 durch heftiges trommeln an Fensterscheiben auch mit Unterstützung von Fremdkörper (Schlüsselbund??), die jugendliche Besucher aushörchend angesprochen ("Zu wem wollt ihr, was macht Ihr hier") aufgefallen sind. Mein Wunsch wäre es, die Antwort eines voll umfassend Haftenden für alle getätigten Angaben zu erhalten. Jedoch kann in einem Gespräch evtl. dies entfallen (schriftliche Einladung!!!), und ich umgestimmt werden, wenn stattdessen Preis gegeben wird, was diese Männer denn so Frühstücken. Weitere "Besuche" lehne ich vorerst ab und untersage hiermit die Veranlassung sowie alle anderen ohne nachgewiesene Grundlage durch einen Haftenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen simona kirchner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift simona kirchner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen simona kirchner
Gemeinde Gernsheim
Sehr geehrte Frau Kirchner, die Hilfspolizisten Mattauch und Teumner haben im Rahmen der Amtshilfe nach § 4 ff. H…
Von
Gemeinde Gernsheim
Betreff
AW: Unangemeldete Besuche [#21689]
Datum
2. Juni 2017 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kirchner, die Hilfspolizisten Mattauch und Teumner haben im Rahmen der Amtshilfe nach § 4 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) eine Wohnsitzüberprüfung für die Gerichtskasse Darmstadt durchgeführt. Zu dieser Amtshilfe sind wir nach § 4 HVwVfG verpflichtet. Die Hilfspolizisten haben im Rahmen der Amtspflicht zweimal versucht sie persönlich anzutreffen um zu überprüfen ob Sie noch in der gemeldeten Adresse wohnhaft sind. Beim ersten Besuch haben Sie nicht geöffnet. Beim zweiten Besuch haben die Hilfspolizisten erneut mehrfach geklingelt und nach Bestätigung beider Hilfspolizisten ohne Werkzeuge (Schlüsselbund oder ähnliches) an Ihrer Fensterscheibe geklopft. Da sich zu diesem Zeitpunkt ein Auto mit Insassen vor Ihrer Wohnung befand, hat Herr Mattauch die Personen im Rahmen seiner Ermittlungspflicht befragt, ob diese Informationen über die Wohnanschrift von Frau Simona Kirchner haben. Die wohl volljährigen Personen sagten Hr. Mattauch eine Verbindungsaufnahme mit Ihnen zu, damit die Hilfspolizisten Ihrer Ermittlungspflicht nachkommen können. Kurz darauf öffneten Sie auch die Tür. Bei dem kurzen Gespräch stellten sich die Hilfspolizisten vor, während Sie eine Kooperation verweigerten. Aus diesem Grunde brachen die Herren Mattauch und Teumner das Gespräch ab. Da es sich bei dem Sachverhalt lediglich um eine Amtshilfe handelte, existiert im Ordnungsamt Gernsheim keine Akte über Sie oder den Vorgang. Daher kann Ihnen auch keine Akteneinsicht gewährt werden. Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) sowie das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) sind hier nicht einschlägig und können nicht herangezogen werden. Sollten Sie zu dem Vorgang weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Gerichtskasse Darmstadt. Ich hoffe Ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein und den Sachverhalt aufklären. Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
simona kirchner
Sehr geehrte Damen und Herren, ..vielen Dank für eine zügige Antwort. Einige Punkte in diesem Schreiben sind aus …
An Gemeinde Gernsheim Details
Von
simona kirchner
Betreff
AW: AW: Unangemeldete Besuche [#21689]
Datum
6. Juni 2017 12:12
An
Gemeinde Gernsheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ..vielen Dank für eine zügige Antwort. Einige Punkte in diesem Schreiben sind aus meiner Sicht noch aus Vermutungen und Unverbindlichkeit herauszuführen. Sie können (postalisch und öffentlich) mit Erklärung und Übernahme der vollen - auch im privaten - Haftung für die gemachten Angaben sowie Sachverhalte einstehen. Sodann kann ggf. Folge geleistet werden. Bis dahin untersage ich jedwede Maßnahme an der Person/Personen oder "Wohnhaftung??" der Gemeinde Gernsheim und Nachfolger. Eine Bestätigung übersenden Sie bitte hier und postalisch. Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 21689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift simona kirchner << Adresse entfernt >>

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simona kirchner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unangemeldete Besuche“ vom 01.06.2017 (#21689)…
An Gemeinde Gernsheim Details
Von
simona kirchner
Betreff
AW: AW: AW: Unangemeldete Besuche [#21689]
Datum
12. Juli 2017 11:40
An
Gemeinde Gernsheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unangemeldete Besuche“ vom 01.06.2017 (#21689) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen simona kirchner Anfragenr: 21689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift simona kirchner << Adresse entfernt >>