Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag

ich schreibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens.
Da ich bislang vom Gesundheitsamt mit meiner Anfrage abgewiesen wurde und beim Gesundheitsministerium seit zwei Wochen keine Antwort auf meine erste Anfrage bekommen habe, bitte ich sie, mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag auszustellen.

Über eine Antwort bis zum 5.2. wäre ich ihnen aufgrund der Dringlichkeit sehr dankbar.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Simone Meierling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich schreibe Ihn…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Simone Meierling
Betreff
Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag [#210330]
Datum
2. Februar 2021 15:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich schreibe Ihnen bezüglich des neuen Zwanges zum Tragen einer FFP2 Maske in gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens. Da ich bislang vom Gesundheitsamt mit meiner Anfrage abgewiesen wurde und beim Gesundheitsministerium seit zwei Wochen keine Antwort auf meine erste Anfrage bekommen habe, bitte ich sie, mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag auszustellen. Über eine Antwort bis zum 5.2. wäre ich ihnen aufgrund der Dringlichkeit sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simone Meierling Anfragenr: 210330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210330/ Postanschrift Simone Meierling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simone Meierling
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Meierling, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag [#210330]
Datum
8. Februar 2021 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Meierling, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Ihren Erwartungen vermag das Bundesministerium für Gesundheit nicht zu entsprech…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag [#210330], AZ [geschwärzt]
Datum
8. Februar 2021 15:47
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Ihren Erwartungen vermag das Bundesministerium für Gesundheit nicht zu entsprechen. Mit Anliegen bezüglich der Maskenpflicht müssen Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland wenden. Soweit Sie noch keine Antwort erhalten haben, müssten Sie sich dort in Erinnerung rufen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Inken Lindstaedt [geschwärzt] [BMG_C_M] Referat L 4 [geschwärzt] Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer, Bürgerkommunikation Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße 1, 53123 Bonn [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<http://www.bundesgesundheitsministerium.de/> [geschwärzt]<http://www.twitter.com/BMG_Bund> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Simone Meierling
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Simone Meierling
Betreff
AW: Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag [#210330], AZ L4-96/Meierling/21 [#210330]
Datum
4. März 2021 08:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag“ vom 02.02.2021 (#210330) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simone Meierling Anfragenr: 210330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210330/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Meierling, bezugnehmend auf Ihre unten stehende Nachfrage übersende ich Ihnen erneut die Antwor…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer FFP2 Maske im Alltag [#210330], AZ L4-96/Meierling/21 [#210330]
Datum
9. März 2021 08:36
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
UnbedenklichkeitsbescheinigungzumTragenein.eml
11,2 KB
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Meierling, bezugnehmend auf Ihre unten stehende Nachfrage übersende ich Ihnen erneut die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Februar 2021. Mit freundlichen Grüßen