Unbegleitete minderjährige Ausländer

iWeviele unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut des Kreises ?
Aus welchen Ländern kommen diese Personen?
Wie ist die konkrete Altersverteilung dieser Personen?
Werden auch Personen betreut, die volljährig sind, wieviel Personen sind das und was sind die Gründe hierfür?
Welche Maßnahmen werden ergriffen die volljährigen Personen in ihre Heimatländer zurückzuführen, wenn ja, welche?
Bei wieviel Perrsonen ist eine Rückführung gelungen?
Wie hoch sind die finanziellen Auwendungen pro Monat für diese Personen?
Auf welche einzelne Positionen verteilen sich die Kosten?
Wieviele Personen dieser UMAs sind im Jahr 2017 neu nach Mainz gekommen?
Wie wird die Alterseinschätzung bei den sog. UMAs bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgenommen?
Welche internen Regelungen (z. B. Dienstanweisungen o.ä.) gibt es hierzu, wer hat diese Regelungen veranlasst oder zeichnet verantwortlich (bitte diese Anweisung dann hier veröffentlichen bzw. mir zuschicken)?
Von welchen Personen werden diese medizinischen Alterseinschätzungen durchgeführt?
Welche fachliche, medizinische Qualifikation haben diese Personen?
Wer kontrolliert diese Einschätzungen?
Wird hierbei die Revision beteiligt, weil mögliche Fehleinschätzungen u.a. erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Steuerzahler haben können?
Welche Kosten würden enststehen, wenn die Alterseinschätzung durch eine fachärztlich, qualifizierte Stelle, wie beispielsweise die Rechtsmedizin in der Uni, vorgenommen würde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2018
  • Frist
    9. März 2018
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biggi lehmtal
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: iWeviele unbeg…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
biggi lehmtal
Betreff
Unbegleitete minderjährige Ausländer [#26434]
Datum
3. Februar 2018 15:21
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
iWeviele unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut des Kreises ? Aus welchen Ländern kommen diese Personen? Wie ist die konkrete Altersverteilung dieser Personen? Werden auch Personen betreut, die volljährig sind, wieviel Personen sind das und was sind die Gründe hierfür? Welche Maßnahmen werden ergriffen die volljährigen Personen in ihre Heimatländer zurückzuführen, wenn ja, welche? Bei wieviel Perrsonen ist eine Rückführung gelungen? Wie hoch sind die finanziellen Auwendungen pro Monat für diese Personen? Auf welche einzelne Positionen verteilen sich die Kosten? Wieviele Personen dieser UMAs sind im Jahr 2017 neu nach Mainz gekommen? Wie wird die Alterseinschätzung bei den sog. UMAs bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgenommen? Welche internen Regelungen (z. B. Dienstanweisungen o.ä.) gibt es hierzu, wer hat diese Regelungen veranlasst oder zeichnet verantwortlich (bitte diese Anweisung dann hier veröffentlichen bzw. mir zuschicken)? Von welchen Personen werden diese medizinischen Alterseinschätzungen durchgeführt? Welche fachliche, medizinische Qualifikation haben diese Personen? Wer kontrolliert diese Einschätzungen? Wird hierbei die Revision beteiligt, weil mögliche Fehleinschätzungen u.a. erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Steuerzahler haben können? Welche Kosten würden enststehen, wenn die Alterseinschätzung durch eine fachärztlich, qualifizierte Stelle, wie beispielsweise die Rechtsmedizin in der Uni, vorgenommen würde?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen biggi lehmtal <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen biggi lehmtal

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
UMA u.s.w. Die Anfrage beantworten wir wie folgt: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer befinden si…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
UMA u.s.w.
Datum
7. Februar 2018 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Anfrage beantworten wir wie folgt: Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut des Kreises ? 142 Aus welchen Ländern kommen diese Personen? afghanisch 30 äthiopisch 6 eritreisch 18 ghanaisch 1 iranisch 1 serbisch 1 somalisch 54 syrisch 29 türkisch 1 vietnamesisch 1 Wie ist die konkrete Altersverteilung dieser Personen? Die von uns betreuten UMA sind mit nachfolgend aufgelisteten Geburtsdaten registriert: 31.12.1996 31.12.1996 18.08.1997 24.11.1997 31.12.1997 31.12.1997 31.12.1997 01.01.1998 01.01.1998 02.01.1998 06.01.1998 04.02.1998 14.04.1998 12.05.1998 30.06.1998 07.07.1998 16.07.1998 25.08.1998 29.08.1998 05.09.1998 31.12.1999 01.01.2000 01.01.2000 01.01.2000 05.08.1999 25.08.1999 05.09.1999 07.09.1999 14.09.1999 21.09.1999 03.10.1999 01.12.1999 12.12.1999 07.01.2000 09.01.2000 21.01.2000 01.02.2000 10.02.2000 16.02.2000 26.02.2000 01.03.2000 23.03.2000 02.05.2000 05.05.2000 20.05.2000 03.06.2000 01.01.2000 01.01.2000 07.07.1999 01.08.1999 01.08.1999 01.08.1999 02.08.1999 01.01.2001 07.01.2001 15.01.2001 07.02.2001 28.02.2001 15.03.2001 04.05.2001 05.05.2001 17.05.2001 19.05.2001 19.05.2001 02.06.2001 05.07.2001 13.07.2001 19.09.2001 10.10.2001 12.10.2001 22.09.1998 22.12.1998 20.01.1999 01.02.1999 02.02.1999 04.02.1999 12.02.1999 18.02.1999 22.02.1999 05.03.1999 08.03.1999 08.03.1999 12.03.1999 20.03.1999 31.03.1999 27.04.1999 01.05.1999 03.05.1999 12.05.1999 17.05.1999 01.06.1999 06.06.1999 10.06.1999 01.07.1999 27.12.1998 01.01.2000 05.09.2000 11.10.2000 10.11.2000 26.11.2000 01.01.1999 01.01.1999 01.01.1999 01.01.1999 01.01.1999 10.06.2000 16.06.2000 21.06.2000 26.06.2000 03.07.2000 05.07.2000 05.07.2000 27.07.2000 31.12.1998 31.12.1998 01.01.1999 01.01.1999 02.01.1999 26.12.1998 28.10.2002 11.11.2002 10.12.2002 01.01.2003 06.06.2003 20.12.2003 04.04.2004 16.07.2005 01.01.2007 21.04.2002 01.06.2002 01.11.2001 05.11.2001 08.11.2001 15.11.2001 04.12.2001 25.12.2001 07.01.2002 02.01.1999 05.01.1999 08.01.1999 01.01.2000 01.01.2000 Werden auch Personen betreut, die volljährig sind, wie viele Personen sind das und was sind die Gründe hierfür? Ja, sofern ein Antrag gem. § 41 SGB VIII gestellt wurde und die Voraussetzungen für eine entsprechende Hilfegewährung vorlagen. Welche Maßnahmen werden ergriffen die volljährigen Personen in ihre Heimatländer zurückzuführen, wenn ja, welche? Sofern sich vollziehbare Ausreisepflichten ergeben und keine Abschiebehindernisse vorliegen, werden die Betroffenen wie alle anderen Ausländer in dieser Situation auch im Rahmen von Rückkehrgesprächen aufgefordert, den Ausreisepflichten ggf. flankiert mit einer Fördermaßnahme nachzukommen. Ist dies fruchtlos, werden dann auch Maßnahmen zur Vollstreckung durch Abschiebung geprüft und ergriffen. Bei wie viel Personen ist eine Rückführung gelungen? Hierzu liegen keine konkreten Zahlen vor, da eine statistische Erfassung der Rückführungen unter dem Aspekt minderjähriger Flüchtling oder ehemaliger minderjähriger Flüchtling nicht erfolgt Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen pro Monat für diese Personen? Die ist abhängig von der gewährten und notwendigen Hilfe. Die Spanne reicht von ca. 500,00 € bis hin zu 6.000,00 €. Auf welche einzelne Positionen verteilen sich die Kosten? Auf alle nach dem SGB notwendigen Kosten bzw. Erstattungen. Wie viele Personen dieser UMAs sind im Jahr 2017 neu nach Mainz gekommen? Hierüber kann die Kreisverwaltung Mainz-Bingen keine Angaben machen Wie wird die Alterseinschätzung bei den sog. UMAs bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgenommen? Durch eine qualifizierte Alterseinschätzung. Welche internen Regelungen (z. B. Dienstanweisungen o.ä.) gibt es hierzu, wer hat diese Regelungen veranlasst oder zeichnet verantwortlich (bitte diese Anweisung dann hier veröffentlichen bzw. mir zuschicken)? Keine. Es gelten die Vorgaben des SGB. Von welchen Personen werden diese medizinischen Alterseinschätzungen durchgeführt? Das Jugendamt kann keine medizinischen Alterseinschätzungen durchführen Welche fachliche, medizinische Qualifikation haben diese Personen? Siehe Antwort zuvor. Wer kontrolliert diese Einschätzungen? keiner Wird hierbei die Revision beteiligt, weil mögliche Fehleinschätzungen u.a. erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Steuerzahler haben können? Nein Welche Kosten würden entstehen, wenn die Alterseinschätzung durch eine fachärztlich, qualifizierte Stelle, wie beispielsweise die Rechtsmedizin in der Uni, vorgenommen würde? Hierüber liegen uns keine Informationen vor. „Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.” Bitte prüfen Sie, ob der Ausdruck dieser Mail wirklich erforderlich ist. Danke!