Unbegleitete minderjährige Ausländer

Wieviele unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut der Stadtverwaltung Mainz?
Aus welchen Ländern kommen diese Personen?
Wie ist die konkrete Altersverteilung dieser Personen?
Werden auch Personen betreut, die volljährig sind, wieviel Personen sind das und was sind die Gründe hierfür?
Welche Maßnahmen werden ergriffen die volljährigen Personen in ihre Heimatländer zurückzuführen, wenn ja, welche?
Bei wieviel Perrsonen ist eine Rückführung gelungen?
Wie hoch sind die finanziellen Auwendungen pro Monat für diese Personen?
Auf welche einzelne Positionen verteilen sich die Kosten?
Wieviele Personen dieser UMAs sind im Jahr 2017 neu nach Mainz gekommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
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Landeshauptstadt Mainz
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Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Dezember 2017 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen

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biggi lehmtal
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele unbeg…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
biggi lehmtal
Betreff
Unbegleitete minderjährige Ausländer [#25840]
Datum
29. Dezember 2017 12:51
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut der Stadtverwaltung Mainz? Aus welchen Ländern kommen diese Personen? Wie ist die konkrete Altersverteilung dieser Personen? Werden auch Personen betreut, die volljährig sind, wieviel Personen sind das und was sind die Gründe hierfür? Welche Maßnahmen werden ergriffen die volljährigen Personen in ihre Heimatländer zurückzuführen, wenn ja, welche? Bei wieviel Perrsonen ist eine Rückführung gelungen? Wie hoch sind die finanziellen Auwendungen pro Monat für diese Personen? Auf welche einzelne Positionen verteilen sich die Kosten? Wieviele Personen dieser UMAs sind im Jahr 2017 neu nach Mainz gekommen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen biggi lehmtal <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen biggi lehmtal
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Unbegleitete minderjährige Ausländer [#25840]
Datum
16. Januar 2018 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz
AW: Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846] Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend erha…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846]
Datum
16. Januar 2018 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend erhalten Sie die Antworten sowie eine Anlage auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Unbegleitete minderjährige Ausländer [#25840]
Datum
19. Januar 2018 08:25
Status
Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz
AW: Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846] Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend erha…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846]
Datum
19. Januar 2018 08:26
Status
Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend erhalten Sie die Antworten sowie eine Anlage auf Ihre Fragen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte Frau Lehmtal, untenstehende Antworten habe ich Ihnen bereits zwei Mal zugesandt. am 16. Januar 2018…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Unbegleitete minderjährige Ausländer [#25840]
Datum
26. Januar 2018 09:40
Status
Sehr geehrte Frau Lehmtal, untenstehende Antworten habe ich Ihnen bereits zwei Mal zugesandt. am 16. Januar 2018, 09:04 Uhr und am 19. Januar 2018, um 08:25 Uhr. Dennoch wird nach wie vor nur die Abwesenheitsbenachrichtigung unseres Vorzimmers vom 30. Dezember 2017 angezeigt. Das ist uns unverständlich! Hier ein weiteres Mal also die erwünschten Antworten. Mit freundlichen Grüßen Pressestelle der Landeshauptstadt Mainz 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut der Stadtverwaltung Mainz? Aktuell sind wir für 157 umA/junge Volljährige im Rahmen der Jugendhilfe zuständig. 2. Aus welchen Ländern kommen diese Personen? Afghanistan, Syrien und Somalia sind die Hauptherkunftsländer. 3. Wie ist die konkrete Altersverteilung dieser Personen? 60 % der ursprünglichen umA sind inzwischen volljährig und erhalten Hilfe für junge Volljährige; bis auf wenige Ausnahmen sind die restlichen umA zwischen 16 und 17 Jahre alt. 4. Werden auch Personen betreut, die volljährig sind, wie viele Personen sind das und was sind die Gründe hierfür? In den §§ 42a-f SGB VIII ist der Umgang mit umA; geregelt. UMA haben den gleichen Anspruch auf Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII wie deutsche Kinder und Jugendliche. Mit Erreichen der Volljährigkeit kann Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII beantragt werden. Voraussetzungen dafür sind Unterstützungsbedarfe hinsichtlich der Persönlichkeitsentwicklung und eigenständigen Lebensführung. Diese Bedarfe werden für den überwiegenden Teil der jungen Menschen gesehen. Die Hilfe kann bei Bedarf bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden. Die Kosten werden der Stadt Mainz zu 100% vom Land erstattet. 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen die volljährigen Personen in ihre Heimatländer zurückzuführen, wenn ja, welche? Bis auf wenige Ausnahmen wollen die jungen Menschen in Deutschland bleiben. Art und Dauer des Aufenthaltes werden im Asylverfahren geklärt und im Regelfall sind die jungen Menschen nur mit einer zeitlich befristeten Duldung, Gestattung oder sonstigen Aufenthaltserlaubnis ausgestattet. Die Bleibeperspektive über diese individuellen Zeiträume hinaus ist ungewiss. 6. Bei wie vielen Personen ist eine Rückführung gelungen? Ein junger Mann ist eigenständig und ungeplant in sein Heimatland zurückgekehrt. In einem Fall hat der Vormund wegen fehlender Bleibeperspektive eine umA nach Albanien zurückgeführt. 7. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen pro Monat für diese Personen? Dies ist je nach Art der Unterbringung sehr unterschiedlich. Im Rahmen der Jugendhilfe werden für die Fälle der vollstationären Unterbringung und des betreuten Wohnens auch die Kosten der Krankenversicherung gem. § 40 SGB VIII übernommen: Vollstationäre Regel-Wohngruppe mit 24 Stunden Betreuung: ca. 4500,- ? einschließlich Taschengeld, Bekleidungsgeld und Fahrkarte Betreutes Wohnen in eigener Wohnung oder im Haus eines Jugendhilfeträgers in eigenen Zimmern: Bis zu 400,- ? Miete plus NK (100-150 ?) plus Betreuung( bei 10 Stunden /Woche ca. 2000 ?, plus HLU 409 ? ambulante Betreuung als Nachbetreuung: ca 1.000,- ? monatlich 8. Auf welche einzelnen Positionen verteilen sich die Kosten? Siehe Antwort auf Frage 8. 9. Wie viele Personen dieser UMAs sind im Jahr 2017 neu nach Mainz gekommen? Im Januar 2017 lag die Anzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten für umA bei 167 und im Dezember 2017 bei 160. Die Tendenz ist bei einem stabilen Niveau im Jahresvergleich leicht fallend.
Landeshauptstadt Mainz
AW: Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846] Sehr geehrte Frau Lehmtal, untenstehende …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846]
Datum
26. Januar 2018 09:40
Status
Sehr geehrte Frau Lehmtal, untenstehende Antworten nebst Anlage habe ich Ihnen bereits zwei Mal zugesandt. am 16. Januar 2018, 09:04 Uhr und am 19. Januar 2018, um 08:25 Uhr. Dennoch wird nach wie vor nur die Abwesenheitsbenachrichtigung unseres Vorzimmers vom 30. Dezember 2017 angezeigt. Das ist uns unverständlich! Hier ein weiteres Mal also die erwünschten Antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Mainz
AW: Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846] Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend die …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AW: Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846]
Datum
26. Januar 2018 15:43
Status
Sehr geehrte Frau Lehmtal, anliegend die erwünschten Antworten: 1. Wie wird die Alterseinschätzung bei den sog. UMAs bei der Stadtverwaltung Mainz vorgenommen? Wir orientieren uns beim Amt für Jugend und Familie Mainz beim "Behördlichen Verfahren zur Altersfeststellung gem. § 42 f SGB VIII" an den Eckpunkten des LJA-RLP " zur "Prüfung der Minderjährigkeit vor der Inobhutnahme". Wir führen eine " Qualifizierte Inaugenscheinnahme" zur Alterseinschätzung durch, an der mindestens 2 Fachkräfte aus dem Jugendamt und ein unabhängiger Sprachmittler teilnehmen.neben dem äußeren Erscheinungsbild der jungen Menschen werden bei der Alterseinschätzung auch die Angaben zur Flucht, familie und Schulbidung unf vieles mehr in die bewertung mit einbezogen. In begründeten Zweifelsfällen wird ein medizinisches Gutachten bei der Rechtsmedizin in Auftrag gegeben. Siehe dazu den Anhang 8Eckpunkte: Prüfung der Minderjährigkeit vor der Inobhutnahme-LJA-RLP) 2. Welche internen Regelungen (z. B. Dienstanweisungen o.ä.) gibt es hierzu, wer hat diese Regelungen veranlasst oder zeichnet verantwortlich (bitte diese Anweisung dann hier veröffentlichen bzw. mir zuschicken)? Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben im SGB VIII und an die Empfehlungen des LJA-RLP. 3. Von welchen Personen werden diese medizinischen Alterseinschätzungen durchgeführt? Wir führen eine "Qualifizierte Inaugenscheinnahme" wie oben beschrieben durch. Bei den Fachkräften handelt es sich im Regelfall um Sozialpädagogen/-arbeiter. 4. Welche fachliche, medizinische Qualifikation haben diese Personen? In begründeten Zweifelsfällen werden entsprechende Untersuchungen bei der Rechtsmedizin Mainz durch Ärzte veranlasst und durchgeführt. 5. Wer kontrolliert diese Einschätzungen? Da für jeden umA ein Vormund bestellt werden muss, können die Familiengerichte bei Zweifeln an der Alterseinschätzung des Jugendamtes im Rahmen der Amtsermittlung ergänzende Ermittlungen durchführen. An dieser Stelle möchten wir anführen, dass es nach den uns vorliegenden Empfehlungen zur Alerseinschätzung keine wissenschaftliche Methode gibt, um das Alter eines Menschen exakt festzustellen. Insbesondere eine Differenzierung zwischen dem 16. und 18 Lebensjahr ist praktisch nicht möglich. 6. Wird hierbei die städtische Revision beteiligt, weil mögliche Fehleinschätzungen u.a. erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Mainzer Steuerzahler haben können? Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von umA enstehen, werden zu 100 vom Land RLP erstattet. Seitens des LJA-RLP wird ausdrücklich die Methode "Qualifizierte Inaugenscheinnahme" zur Alterseinschätzung empfohlen. Die medizinische Untersuchung ist demnach nur in begründeten Einzelfällen durchzuführen. 7. Welche Kosten würden entstehen, wenn die Alterseinschätzung durch eine fachärztlich, qualifizierte Stelle, wie beispielsweise die Rechtsmedizin in der Uni, vorgenommen würde? Es ist von einem hohen 4-stelligen Betrag auszugehen. Mit freundlichen Grüßen,