Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Unbekannte BMAS Zeugen: Namen, Mitarbeiter deren Ladungsfähige Anschriften , die tätig waren im Zusammenhang mit den internen Berechnung des BMAS für die Regelbedarfe 2020

Es wird gebeten IFG -Bund Auskunft hinsichtlich ,noch unbekannten Zeugen:

zur Realisierung, einer ordnungsgemäßen Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung um Herausgabe der konkreten Namen , und konkreten betrieblichen BMAS - Funktionen deren jeweilige konkrete Ladungsfähige Anschriften , Aufenthaltsort im BMAS aller
Mitarbeiter die tätig waren im Zusammenhang mit den internen Berechnung des BMAS im Zusammenhang mit den Festsetzungen der SGB XII und SGB II Regelbedarfe für das Jahr 2020.

Aus welchen konkreten Unterlagen ,Vorgängen, Dienstanweisungen, Funktionen ergibt sich konkret deren Tätig werden, hinsichtlich der internen Berechnung des BMAS im Zusammenhang mit den Festsetzungen der SGB XII und SGB II Regelbedarfe für das Jahr 2020.
Das BMAS als Bundesbehörde darf die dazu erforderliche Auskünfte nicht verweigerrn , diese nicht "bewußt vorenthalten ",, dei wird zu beachten sein, daß die grundgesetzlich verankerte Pflicht zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG) sich auch auf den Umfang der Amtshilfepflicht der Bundesbehörden (Art. 35 GG) auswirkt.
Diese haben deshalb grundsätzlich dazu beizutragen, daß dem Gericht möglichst gute Beweismittel zur Verfügung stehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unbekannte BMAS Zeugen: Namen, Mitarbeiter deren Ladungsfähige Anschriften , die tätig waren im Zusammenhang mit den internen Berechnung des BMAS für die Regelbedarfe 2020 [#182224]
Datum
8. März 2020 23:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird gebeten IFG -Bund Auskunft hinsichtlich ,noch unbekannten Zeugen: zur Realisierung, einer ordnungsgemäßen Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung um Herausgabe der konkreten Namen , und konkreten betrieblichen BMAS - Funktionen deren jeweilige konkrete Ladungsfähige Anschriften , Aufenthaltsort im BMAS aller Mitarbeiter die tätig waren im Zusammenhang mit den internen Berechnung des BMAS im Zusammenhang mit den Festsetzungen der SGB XII und SGB II Regelbedarfe für das Jahr 2020. Aus welchen konkreten Unterlagen ,Vorgängen, Dienstanweisungen, Funktionen ergibt sich konkret deren Tätig werden, hinsichtlich der internen Berechnung des BMAS im Zusammenhang mit den Festsetzungen der SGB XII und SGB II Regelbedarfe für das Jahr 2020. Das BMAS als Bundesbehörde darf die dazu erforderliche Auskünfte nicht verweigerrn , diese nicht "bewußt vorenthalten ",, dei wird zu beachten sein, daß die grundgesetzlich verankerte Pflicht zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG) sich auch auf den Umfang der Amtshilfepflicht der Bundesbehörden (Art. 35 GG) auswirkt. Diese haben deshalb grundsätzlich dazu beizutragen, daß dem Gericht möglichst gute Beweismittel zur Verfügung stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182224 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.