Unbekannte BMAS Zeugen: Namen, Mitarbeiter deren Ladungsfähige Anschriften , die tätig waren im Zusammenhang mit den internen Berechnung des BMAS für die Regelbedarfe 2020
Es wird gebeten IFG -Bund Auskunft hinsichtlich ,noch unbekannten Zeugen:
zur Realisierung, einer ordnungsgemäßen Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung um Herausgabe der konkreten Namen , und konkreten betrieblichen BMAS - Funktionen deren jeweilige konkrete Ladungsfähige Anschriften , Aufenthaltsort im BMAS aller
Mitarbeiter die tätig waren im Zusammenhang mit den internen Berechnung des BMAS im Zusammenhang mit den Festsetzungen der SGB XII und SGB II Regelbedarfe für das Jahr 2020.
Aus welchen konkreten Unterlagen ,Vorgängen, Dienstanweisungen, Funktionen ergibt sich konkret deren Tätig werden, hinsichtlich der internen Berechnung des BMAS im Zusammenhang mit den Festsetzungen der SGB XII und SGB II Regelbedarfe für das Jahr 2020.
Das BMAS als Bundesbehörde darf die dazu erforderliche Auskünfte nicht verweigerrn , diese nicht "bewußt vorenthalten ",, dei wird zu beachten sein, daß die grundgesetzlich verankerte Pflicht zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG) sich auch auf den Umfang der Amtshilfepflicht der Bundesbehörden (Art. 35 GG) auswirkt.
Diese haben deshalb grundsätzlich dazu beizutragen, daß dem Gericht möglichst gute Beweismittel zur Verfügung stehen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. März 2020
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15. April 2020
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