Unbesicherte Kredite der Wirecard Bank AG
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Medienberichterstattung, zum Beispiel des Handelsblattes, zu entnehmen ist (https://app.handelsblatt.com/finanzen/banken/zahlungsdienstleister-dubiose-geldabfluesse-bei-wirecard/26076510.html)
soll es bei der Wirecard Bank AG unbesicherte Kreditvergaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro gegeben haben.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist die BaFin verantwortlich für die Aufsicht über die Wirecard Bank AG?
2. Sind der BaFin unbesicherte Kreditvergaben durch die Wirecard Bank AG im allgemeinen bekannt?
3. Sind der BaFin konkret die im oben verlinktem Artikel genannenten unbesicherte Kreditvergaben durch die Wirecard Bank AG bekannt?
4. Sind unbesichete Darlehnen aus Sicht der BaFin in ihrer Funktion als Aufsicht nicht zu beanstanden?
5. Gab es Hinweise an die BaFin das die Wirecard Bank AG gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat und/ oder verstoßen haben könnte?
6. Welche aufsichtsrelevanten Hinweise und Warnungen hat die BaFin in Bezug auf die Wirecard Bank AG von PwC erhalten?
7. Welche schweren Verstöße hat die BaFin in der Vergangenheit bei der Vergangenheit bei der Wirecard Bank AG beanstandet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. August 2020
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12. September 2020
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