Unbesicherte Kredite der Wirecard Bank AG

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie der Medienberichterstattung, zum Beispiel des Handelsblattes, zu entnehmen ist (https://app.handelsblatt.com/finanzen/banken/zahlungsdienstleister-dubiose-geldabfluesse-bei-wirecard/26076510.html)
soll es bei der Wirecard Bank AG unbesicherte Kreditvergaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro gegeben haben.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die BaFin verantwortlich für die Aufsicht über die Wirecard Bank AG?

2. Sind der BaFin unbesicherte Kreditvergaben durch die Wirecard Bank AG im allgemeinen bekannt?

3. Sind der BaFin konkret die im oben verlinktem Artikel genannenten unbesicherte Kreditvergaben durch die Wirecard Bank AG bekannt?

4. Sind unbesichete Darlehnen aus Sicht der BaFin in ihrer Funktion als Aufsicht nicht zu beanstanden?

5. Gab es Hinweise an die BaFin das die Wirecard Bank AG gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat und/ oder verstoßen haben könnte?

6. Welche aufsichtsrelevanten Hinweise und Warnungen hat die BaFin in Bezug auf die Wirecard Bank AG von PwC erhalten?

7. Welche schweren Verstöße hat die BaFin in der Vergangenheit bei der Vergangenheit bei der Wirecard Bank AG beanstandet?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wie der Medienberichterstattung, zum Beispiel des Hande…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unbesicherte Kredite der Wirecard Bank AG [#194801]
Datum
8. August 2020 09:34
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in wie der Medienberichterstattung, zum Beispiel des Handelsblattes, zu entnehmen ist (https://app.handelsblatt.com/finanzen/banken/zahlungsdienstleister-dubiose-geldabfluesse-bei-wirecard/26076510.html) soll es bei der Wirecard Bank AG unbesicherte Kreditvergaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro gegeben haben. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist die BaFin verantwortlich für die Aufsicht über die Wirecard Bank AG? 2. Sind der BaFin unbesicherte Kreditvergaben durch die Wirecard Bank AG im allgemeinen bekannt? 3. Sind der BaFin konkret die im oben verlinktem Artikel genannenten unbesicherte Kreditvergaben durch die Wirecard Bank AG bekannt? 4. Sind unbesichete Darlehnen aus Sicht der BaFin in ihrer Funktion als Aufsicht nicht zu beanstanden? 5. Gab es Hinweise an die BaFin das die Wirecard Bank AG gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hat und/ oder verstoßen haben könnte? 6. Welche aufsichtsrelevanten Hinweise und Warnungen hat die BaFin in Bezug auf die Wirecard Bank AG von PwC erhalten? 7. Welche schweren Verstöße hat die BaFin in der Vergangenheit bei der Vergangenheit bei der Wirecard Bank AG beanstandet? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194801/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Eingangsbestätigung - Ihr IFG Antrag Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihr IFG Antrag
Datum
4. September 2020 17:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 08.08.2020 habe ich erhalten. Sie wird unter dem Aktenzeichen R-5 K 5404-117969-2020/0003 geführt. Aufgrund erforderlicher interner und externer Abstimmungsprozesse, die infolge von Beschränkungen zur Vermeidung der Ausbreitung von Covid-19 derzeit leider erschwert sind, und aufgrund einer Vielzahl von internen und externen Anfragen zum Thema Wirecard bedauere ich, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich die Soll-Frist gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG nicht einhalten kann. Ich werde unaufgefordert schnellstmöglich wieder auf Sie zukommen. Ob Ihrer Anfrage als eine einfache Auskunft im Sinne des § 10 Abs. 1 IFG anzusehen ist, werde ich prüfen. Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass sich etwaige Gebühren nach § 10 Abs. 1 und 3 Satz 1 IFG, § 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) in Verbindung mit dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis bestimmen. Der maximale Gebührenrahmen beträgt 500 EUR. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihr IFG Antrag vom 08.08.2020 - Wirecard Bank AG Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das heuti…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 08.08.2020 - Wirecard Bank AG
Datum
6. Oktober 2020 11:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen das heutige Antwortschreiben auf Ihren IFG Antrag. Mit freundlichen Grüßen