Und plötzlich ist die Ampel weg...

vergangene Woche wurde in der Steinbeker Marktstraße eine Bedarfsampel abgebaut.

Bitte senden Sie mir die dazugehörende Anordnung der Straßenverkehrsbehörde auf elektronischem Weg zu.

In einer schriftlichen Stellungnahme durch die Polizeipressestelle heißt es unter anderem: "Verkehrszählungen haben ergeben, dass die Verkehrsbelastungszahlen für die Einrichtung / Beibehaltung der Ampel nicht ausreichend sind."

Bitte stellen Sie mir die Unterlagen und die Ergebnisse dieser Verkehrszählungen zur Verfügung.

Bitte stellen sie mir auch die gültige Richtlinie für die Einrichtung solcher Ampeln zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2015
  • Frist
    28. Februar 2015
  • Ein:e Follower:in
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Und plötzlich ist die Ampel weg... [#8515]
Datum
27. Januar 2015 14:08
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
vergangene Woche wurde in der Steinbeker Marktstraße eine Bedarfsampel abgebaut. Bitte senden Sie mir die dazugehörende Anordnung der Straßenverkehrsbehörde auf elektronischem Weg zu. In einer schriftlichen Stellungnahme durch die Polizeipressestelle heißt es unter anderem: "Verkehrszählungen haben ergeben, dass die Verkehrsbelastungszahlen für die Einrichtung / Beibehaltung der Ampel nicht ausreichend sind." Bitte stellen Sie mir die Unterlagen und die Ergebnisse dieser Verkehrszählungen zur Verfügung. Bitte stellen sie mir auch die gültige Richtlinie für die Einrichtung solcher Ampeln zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihre u.a. Anfrage nach dem HmbTG haben wir zuständigkeitshalber dem Leitungsstab der Po…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: Und plötzlich ist die Ampel weg... [#8515]
Datum
27. Januar 2015 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihre u.a. Anfrage nach dem HmbTG haben wir zuständigkeitshalber dem Leitungsstab der Polizei, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Mit freundlichem Gruß   Frank Pohlmeyer   Behörde für Inneres und Sport Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs A 321   Johanniswall 4 20095 Hamburg Tel.: 42839-2477 Fax: 42839-4849

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, als Dateianhänge erhalten Sie wie gewünscht 1. die Anordnung der Straßenverkehrsbe…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Und plötzlich ist die Ampel weg... [#8515]_Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz
Datum
30. Januar 2015 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, als Dateianhänge erhalten Sie wie gewünscht 1. die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vom 23.05.2011 2. die Unterlagen und die Ergebnisse der Verkehrszählung/Verkehrsuntersuchung Die gültige Richtlinie für die Einrichtung solcher Ampeln (Richtlinie für Lichtsignalanlagen "RiLSA", Ausgabe 2010) erhalten Sie über die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt und kann nur direkt bei Verlag bestellt werden: http://www.fgsv.de/fgsv_verlag.html. Die übersandten Unterlagen sind kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen