Unfallbeteiligung

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Hallo,

Ich würde gerne erfragen, wie viele der ~2,6 Mil Verkehrsunfälle in Deutschland von wie vielen verschiedene Unfallverursachern verursacht wurden.

Also, ob wir 2,6 Mil verschiedene Leute haben die einen Unfall pro Jahr bauen, oder etwa nur 866.000 die 3 Unfälle pro Jahr bauen.

Bzw, in anderen Worten, wie viele Menschen einen Unfall im Jahr hatten und wie viele mehrere hatten.

Dankeschön

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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Philipp Thaler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, Ic…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Philipp Thaler
Betreff
Unfallbeteiligung [#151129]
Datum
17. Juni 2019 08:37
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, Ich würde gerne erfragen, wie viele der ~2,6 Mil Verkehrsunfälle in Deutschland von wie vielen verschiedene Unfallverursachern verursacht wurden. Also, ob wir 2,6 Mil verschiedene Leute haben die einen Unfall pro Jahr bauen, oder etwa nur 866.000 die 3 Unfälle pro Jahr bauen. Bzw, in anderen Worten, wie viele Menschen einen Unfall im Jahr hatten und wie viele mehrere hatten. Dankeschön
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler
Kraftfahrt-Bundesamt
Ihre Anfrage (-2188) vom 17.06.2019 Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Thaler, ihre Anfrage ist bei uns eingeg…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Ihre Anfrage (-2188) vom 17.06.2019
Datum
18. Juni 2019 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Thaler, ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an den Auswertungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Wir werden uns umgehend wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Thaler, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider verfügt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht über…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: 2188 Thaler AW: Unfallbeteiligung [#151129]
Datum
28. Juni 2019 08:28
Status
Sehr geehrter Herr Thaler, vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider verfügt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht über die von Ihnen erbetenen Informationen über Verkehrsunfälle. Von hier aus kann Frage, ob es sich bei den Verursachern von und Beteiligten an Verkehrsunfällen um dieselben oder verschiedene Personen handelt, nicht beantwortet werden. Bezüglich einer differenzierten Betrachtung von Unfällen im Straßenverkehr möchte ich Sie an das Statistische Bundesamt (StBA; www.destatis.de) verweisen. Das StBa weist über die Unfallstatistik detaillierte Angaben zu Unfallzahlen aus. Inwieweit diese Informationen zur Beantwortung Ihres Anliegens geeignet sind und ausreichen, um die von Ihnen gestellten Fragen zur Zufriedenheit zu beantworten, kann ich nicht im Detail beurteilen. Möglicherweise finden Sie weitere Informationen unter www.udv.de (Unfallforschung der Versicherer). Ich verweise an dieser Stelle auch auf die Antwort-E-Mail auf Ihre Anfrage mit folgender Betreff-Zeile "Führerscheinentzug bei Gefährdung des Straßenverkehrs [#151516]" über www.fragdenstaat.de. Mit freundlichen Grüßen