Unfalldaten zur Martin-Lutherstraße in Berlin Schöneberg

Unfalldaten zur Martin-Lutherstraße in Berlin Schöneberg.

Zur Zeit bin ich Studentin an der Beuth Hohschule für Technik und schreibe meine Bachelorarbeit über die Umgestaltung der Martin-Lutherstraße in Berlin Schöneberg.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie mir eine Statistik oder ein Dokument über die Unfalldaten speziell zu der Straße zur Verfügung stellen würden.

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  • Datum
    18. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unfalldaten zur …
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
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Betreff
Unfalldaten zur Martin-Lutherstraße in Berlin Schöneberg [#30895]
Datum
18. Juni 2018 22:48
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unfalldaten zur Martin-Lutherstraße in Berlin Schöneberg. Zur Zeit bin ich Studentin an der Beuth Hohschule für Technik und schreibe meine Bachelorarbeit über die Umgestaltung der Martin-Lutherstraße in Berlin Schöneberg. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie mir eine Statistik oder ein Dokument über die Unfalldaten speziell zu der Straße zur Verfügung stellen würden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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