Unfälle mit Einsatzfahrzeugen

Anfrage an: Polizei Berlin

Aufschlüsselung der Unfälle mit Einsatzfahrzeugen:
- Mit Sonder- und Wegerechten
- Ohne Sonder- und Wegerechte

jeweils: Anzahl, Art des Unfalls, Anzahl verletzte Polizeiangehörige, Anzahl verstorbene Polizeiangehörige, Anzahl anderer Verletzter, Anzahl anderer verstorbener.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. März 2020
  • Frist
    8. April 2020
  • Kosten dieser Information:
    120,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Keanu Dölle
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
Keanu Dölle
Betreff
Unfälle mit Einsatzfahrzeugen [#182013]
Datum
6. März 2020 09:33
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufschlüsselung der Unfälle mit Einsatzfahrzeugen: - Mit Sonder- und Wegerechten - Ohne Sonder- und Wegerechte jeweils: Anzahl, Art des Unfalls, Anzahl verletzte Polizeiangehörige, Anzahl verstorbene Polizeiangehörige, Anzahl anderer Verletzter, Anzahl anderer verstorbener.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle Anfragenr: 182013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182013 Postanschrift Keanu Dölle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle

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Polizei Berlin
Just 4 IFG 27.20 Sehr geehrter Herr Dölle, Ihr o.g. IFG-Antrag ist zur Bearbeitung an mich weitergeleitet worden…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Unfälle mit Einsatzfahrzeugen [#182013]
Datum
29. Juni 2020 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 27.20 Sehr geehrter Herr Dölle, Ihr o.g. IFG-Antrag ist zur Bearbeitung an mich weitergeleitet worden. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen gewünschten, sehr kleinteiligen Informationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Diese Daten werden aber im Zuge einer laufenden Organisationsbetrachtung händisch ausgewertet. Diese Auswertung ist frühestens zum Ende des 3. Quartals 2020 beendet. Im Anschluss könnten Ihnen die gewünschten Informationen verbunden mit relativ geringen Kosten (voraussichtlich etwa 27 Euro) zur Verfügung gestellt werden. Eine Teilauskunft könnte bereits jetzt erteilt werden. Diese beträfe die Anzahl der Verkehrsunfälle jeweils · mit sonstigem Sachschaden, · mit leichtverletzter Person, · mit schwerverletzter Person, · mit getöteter Person, · Alleinunfall (leichtverletzt), · mit Sachschaden und Verdacht einer Straftat und · mit Sachschaden und mind. Ein fahrunfähiges Fahrzeug. Da diese Informationen jedoch bisher noch nicht zusammenstellt worden sind, wäre diese Teilauskunft zum jetzigen Zeitpunkt mit einem großen Aufwand verbunden, so dass voraussichtlich Gebühren in Höhe von etwa 130 Euro festgesetzt werden würden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag weiterverfolgen und ob Sie die Teilauskunft wünschen oder warten bis die Organisationsbetrachtung abgeschlossen ist. In diesem Fall würde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen